Dann ist es doch ganz einfach:
Wenn ich im ganzen Jahr 2019 20000 Euro Werbekosten hatte, darf ich diese im Förderzeitraum nicht überschreiten, so ist das doch richtig!!!
@dancingh schrieb:
Aber was mir jetzt erst auffällt: In den Thread geht es um Modernisierungs/Renovierungsmaßnahmen. Daher sollte man den Thread auch hierfür belassen. Man wird ja sonst irre...
"Dabei ist für jeden einzelnen Monat die Höchstgrenze von 20.000 Euro zu beachten.
Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen umfassen z. B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Absperrungen oder Trennschilder.
Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) bis zu maximal 20.000 Euro im Förderzeitraum als erstattungsfähig anerkannt werden."
Stehe gerade bzgl Baußmaßnamen / Digitalisierung vor einem kleinen Konflikt. Ein Einzelhändler hat in seinem Laden einen kleinen Bereich baulich abgetrennt um dort alles bzgl. seines neuen Online-Shops aufzubauen. Hatte bis gestern ca. 15.000,-€ kosten dafür. Bekomme jetzt aber eine zusätzlich Rechnung noch über Serverkosten von 7000,-€.
Hatte bisher alles bei 14. Renovierung (Kabel, Licht etc.), müsste ich jetzt nicht, um alles auzunutzen, alles was mit EDV auch nur im entferntesten zu tun hat bei Digitalisierung unterbringen?
@p4ge schrieb:
müsste ich jetzt nicht, um alles auzunutzen, alles was mit EDV auch nur im entferntesten zu tun hat bei Digitalisierung unterbringen?
Wenn der Shop tatsächlich neu ist und die Hardware dafür verwendet wurde, ist das genau richtig. Hier nur darauf achten, daß es wirklich für den Shop ist. Wenn da auf der Rechnung irgendwo noch ein neues iPad - am besten in rosa - zu finden ist, wird man davon ausgehen können, daß das nur rudimentär mit dem Projekt in Verbindung steht.
Es ist zu erwarten, daß die Bewilligungsstelle die Rechnungen anfordert und auseinandernimmt.
Seite heute kann man die Überbrückungshilfe 3 Plus beantragen.
Unter Punkt 15 Werbekosten steht:
Es dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden.
Was heisst das?
Wenn ich z.b, jetzt die Werbekosten für September 2021 schätze, kann ich doch gar keine tatsächlichen kosten einsetzen!!
Ich denke, diese Formulierung dient nur zur Verdeutlichung der Aussage, daß maximal die in 2019 entstandenen Kosten angesetzt werden dürfen.
Das könnte man ansonsten eventuell so fehlinterpretieren, daß ich meine 500 Euro Werbekosten aus 2019 ansetzen darf, obwohl ich in 2021 nur 250 Euro Kosten hatte.
Deshalb wurde dieser Satz zu Erläuterung ergänzt.
Finde ich sogar ganz gut, denn die obige Auslegung führte sogar schon zu Diskussionen mit Mandanten, die auf diese Auslegung bestehen wollten.
Wir benötigen hier also keine hellseherischen Fähigkeiten und müssen jetzt auch noch nicht die finale Buchführung bis September erstellen. 😁
Wie heißt es so schön? Sie finden uns im Telefonbuch unter „S“ wie Steuerberater und nicht unter „Z“ wie Zauberkünstler.
Also ich habe es so verstanden:
Werbekosten aus 2019 waren 6000 Euro.
Mandant hat jetzt Werbekosten von 5000 Euro.
Bei der Schlussrechnung kommt aber heraus, das der Mandant 5500 Euro Werbekosten gehabt hat.
Es werden ihm aber nur die 5000 Euro erstattet.
Ist dies so richtig oder falsch???
Wie kommen Sie auf diese Interpretation? Sie planen 5000 Euro Kosten, haben tatsächlich 5500 Euro bei einem Potential von 6000 Euro und bekommen in der Schlussabrechnung nur 5000 erstattet?
Also die FAQ lassen ja oft massiven Interpretationsspielraum zu, aber wie Sie auf diese Auslegung kommen, kann ich leider überhaupt nicht nachvollziehen.
Das müssten Sie mal anhand von Fundstellen näher erläutern.
Das steht doch im völligen Widerspruch zur Formulierung der „tatsächlich angefallenen Kosten“.
Ok dann bekomme ich die 5500 Euro erstattet, dann ist gut
.Eine kurze Frage: Darf das Konto Betriebsbedarf bei der Überbrückungshilfe als Fixkosten geltend gemacht werden???
Guten Morgen @MarcelSchmitz,
das lässt sich nicht pauschal sagen.
Wenn auf dem Konto Betriebsbedarf nur Kosten verbucht sind, welche von der ÜBH gefördert werden, dann ja. Ansonsten gilt, jede einzelne Buchung anschauen, wegen der Fälligkeit die Rechnung dazu anschauen und dann entscheiden, ob eine Förderfähigkeit vorliegt.
Da wäre zu schön, wenn es eine Definition geben würde, welche Konten man pauschal eintragen kann 😉
Grüße
AKW
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Neben den korrekten Anmerkungen von @AKW in diesem Thread finden Sie nun hier weitere hilfreiche Antworten auf Ihre Frage: