Hallo zusammen,
ich wollte fragen, wie hoch die Ausbildungsvergütung in eurer Kanzlei ist?
In unserer Kanzlei wird das von der Kammer vorgeschlagene Gehalt gezahlt. Da es aber in der Berufsschule doch größere Abweichungen zu geben scheint (lt. unseren Azubis), wollte ich mich etwas erkundigen.
Zahlt eure Kanzlei mehr, weniger oder genau gleich viel, wie von der zuständigen Kammer vorgeschlagen wird?
Hier ist der aktuelle Vorschlag der Steuerberaterkammer Stuttgart:
Vielen Dank 🙂
Ich hab heute noch gehört weniger 😲
Interessant. Hier scheint es mal kein West-Ost-Gefälle zu geben. Die Zahlen der Kammer Sachsen:
Die Höhe der Ausbildungsvergütung orientiert sich meist an der Empfehlung der Steuerberaterkammer Sachsen, kann aber – unter Berücksichtigung einer um maximal 20 Prozent unter der empfohlenen Vergütung liegenden Angemessenheitsgrenze – individuell vom Ausbildenden festgelegt werden. Ab dem Ausbildungsjahr 2023/2024 empfiehlt die Steuerberaterkammer eine Ausbildungsvergütung für das
- 1. Ausbildungsjahr von 1.150,00 EUR
- 2. Ausbildungsjahr von 1.250,00 EUR
- 3. Ausbildungsjahr von 1.350,00 EUR
In Südbaden:
Im Bezirk Stuttgart scheint das Leben teurer zu sein 😀
Ausbildung / Infos (stbk-hessen.de)
Wahnsinn.
Aber die eigentlich interessante Frage hat hier noch niemand beantwortet, nämlich
@AlexanderJ schrieb:Zahlt eure Kanzlei mehr, weniger oder genau gleich viel, wie von der zuständigen Kammer vorgeschlagen wird?
Wobei ich eine erlaubte Unterschreitung um 20 % schon ziemlich heftig finde. Da sollte die Kanzlei m.M.n. ab 10 % Unterschreitung schon eine Begründung mitliefern müssen, warum mehr nicht drin ist.
Ich hab leider keinen Einblick, wie viel unsere Azubis bekommen. Und ob ich eine/n betreuen will um das rauszufinden … dafür gibt's wohl nichts extra.
Junge sind die Beträge gestiegen um 100% 😨 wenn die so hoch sind, sollte ich vielleicht mal meinem Chef sagen, dass ich jetzt Minimum 2500 haben will (4 Tage Woche, da kann man ja noch nett sein).
Da kann man auch wunderbar eine Gehaltsdebatte entfachen wieviel ein ausgelernter Steuerfachangestellter verdienen sollte...
Wir zahlen die empfohlene Ausbildungsvergütung hier in Niedersachsen:
Ich richte mich nach den Kammervorgaben
+ 40 EUR Gutschein
+ Jobticket
Wir nehmen ebenfalls die Kammervorgabe aus Niedersachsen.
Aber meine ganz persönliche Meinung ist:
Das ist immer noch eine Aufwandsentschädigung und kein „Gehalt“, von dem derjenige leben muss.
Und deshalb eigentlich viel zu hoch.
Die dauernde Diskussion darüber, die Ausbildung attraktiver zu machen über die ständige Erhöhung dieser Vergütung geht für mich voll am Thema vorbei.
Aber so ist es heutzutage wohl…
Sonst kriegste halt gar niemanden mehr ab.
@rschoepe ich finde es eigentlich eine Frechheit, dass die Kammer sich überhaupt einmischt und eine Mindestvergütung vorsieht.
Es gilt Vertragsfreiheit, da hat eine Kammer sich lediglich um die Ausbildungs relevanten Kriterien (Arbeitszeit, Urlaub, Schulbesuch,....) zu kümmern. Das Saler geht die Kammer an und für sich einen feuchten Kehrricht an.
Und die Kurve ist viel zu flach. Angefangen mit 900,00 Euro aufgehört mit 1.600,00 Euro im dritten Lehrjahr. Bei einer Quote von bis zu 30 % Abbrechern (alle Berufe gemischt) wäre das ein Schutz für die Kanzleien. Im ersten Lehrjahr abgebrochen wäre damit nicht so viel Geld versenkt.
Im Vergleich zu meiner Ausbildung vor knapp 10 Jahren hat sich die jetzige Mindestausbildungsvergütung der StbK München fast verdoppelt.
Wenn man dann hochrechnet, dass der Azubi mitunter bis zu 2 Tage pro Woche in der Berufsschule verbringt, ist das nicht mehr so weit von den Personalkosten eines Ausgelernten weg.
In meinem Lehrbetrieb war die Ausbildung damals absolut top, es wurde drauf geachtet, dass ich wirklich was lerne und es wurde sich Zeit für mich genommen.
Mit den hohen Azubikosten jetzt wird den Kanzleien nicht unbedingt ein Anreiz gesetzt das weiterhin so vorbildlich durchzuziehen.
Andererseits geht's in vielen Kanzleien aufgrund des starken Personalmangels und den Nachwirkungen von Corona sowieso drunter und drüber; da werden die Azubis wahrscheinlich auch unabhängig vom Gehalt grad stärker eingespannt, als es der fachlichen Ausbildung zuträglich wäre und dann sollen die auch ein anständiges Geld dafür erhalten.
Langfristig werden sich die Kanzleien eher in Richtung Werkstudenten orientieren müssen, die kosten weniger und eine Ausbildung macht eh keiner mehr.
@jjunker schrieb:ich finde es eigentlich eine Frechheit, dass die Kammer sich überhaupt einmischt und eine Mindestvergütung vorsieht.
Kann man so und so sehen. Eigentlich wäre die Ausbildungsvergütung Sache der Personalvertretung oder Gewerkschaft, aber da es so etwas in unserem Berufsstand leider nicht (oder im Fall von Personalvertretungen jedenfalls viel zu selten) gibt … finde ich es schon ok, dass die Kammer die entsprechende Rolle übernimmt.
@Hauke_Hamann schrieb:
Das ist immer noch eine Aufwandsentschädigung und kein „Gehalt“, von dem derjenige leben muss.
Und wer aber davon leben muss, weil er/sie nicht auf finanzielle Unterstützung durch die Eltern hoffen kann - hat Pech gehabt? Oder helft ihr dann (auch vor Beginn der Ausbildung schon) beim Bafög-Antrag usw.?
@Gschubsde schrieb:
Andererseits geht's in vielen Kanzleien aufgrund des starken Personalmangels und den Nachwirkungen von Corona sowieso drunter und drüber; da werden die Azubis wahrscheinlich auch unabhängig vom Gehalt grad stärker eingespannt, als es der fachlichen Ausbildung zuträglich wäre
Durchaus möglich, andererseits lernen sie dabei dann wesentlich mehr als bei "klassischen" Azubi-Aufgaben wie z.B. den Müll raus zu bringen. Und dass niemand mehr eine Ausbildung macht … unsere neue Auszubildende hat ihr Schulpraktikum bei uns gemacht und gleich danach die Bewerbung geschrieben.
Ich denke, dass es auch in Zukunft noch Bedarf und Interesse am Ausbildungsberuf geben wird. Wer ein Studium hinter sich gebracht hat, wird ja eher komplexere Aufgaben bearbeiten wollen und nicht bloß "einfache" Fibus und Löhnen.
Ich bin über die "Vorgaben" der Kammer sehr glücklich, da ich so einen Richtwert habe, an dem ich mich orientieren kann und möchte sie nicht missen.
Außerdem ist in meinen Augen ausreichend Spielraum gegeben, um davon abzuweichen, wenn man denn möchte. 🙂
Man könnte hier natürlich jetzt eine grundlegende Diskussion über Ausbildung/ Studium faire Löhne / Gehälter usw. anfangen . Ich denke mir fehlt die Zeit und der Raum meine Gedanken niederzuschreiben.
Ich finde die Ausbildungsvergütungen = Empfehlung der Kammer und noch ein bisschen obendrauf völlig in Ordnung. Ich sehe das nicht als Aufwandsentschädigung. Ich habe 2 von 3 Azubis die davon leben müssen auch wenn der werte Kollege das anders sieht. Wenn wir nicht a) vernünftig ausbilden und b) den Job attraktiv machen dann brauchen wir uns auch nicht wundern wenn keine Bewerbungen mehr kommen.
Die Attraktivität muss nicht nur in Geld bestehen aber ggf. auch. Und um ehrlich zu sein bin ich über Kammerempfehlungen froh um nicht mit Gewerkschaften aka Herrn Weselky diskutieren und streiten zu müssen.
Aus dessen Sicht ( GDL ) dürften wir StB alle Kapitalisten sein die ihr Geld nur in ihre eigene Tasche stecken wollen anstatt denen was abzugeben die für den Erfolg einer Kanzlei mitverantwortlich sind. Jezt habe ich doch angefangen ggf. die Büchse der Pandorra zu öffnen.
Aber ist stoppe an dieser Stelle.
Ich finde die Empfehlungen der Kammern gut, schade, dass es wieder so ein Förderalismus-Flickenteppich gibt. Zu Zeiten meiner Ausbildung, kurz nach dem Aussterben der Mammuts, gab es jedenfalls Berater, die wirkliche Mini-Vergütungen gezahlt haben. Während meiner Ausbildung haben wir so einen Azubi aus schlechter Haltung 🙂 übernommen und er bekam ganz große Augen bei seinem neuen Vertrag. Im Vergleich zu heute war es trotzdem lächerlich gering.
Bezüglich der Ausgangsfrage wäre ich mal neugierig, die Erwartungshaltung zu erfahren. Rechnet hier wirklich jemand damit, dass sich entweder ein Chef outet und sagt, dass er nur 800 € im ersten Jahr zahlt oder ein Azubi zugibt, sich eine Kanzlei ausgesucht zu haben, die so wenig zahlt?
Ich finde generell die Debatte gut, denn ich als Arbeitnehmer sehe nur die eine Seite. Ich kriege nur immer wieder vorgehalten, du verdienst zu wenig und könntest mehr verdienen. Andere Seite ist, du verdienst zuviel und bist den Lohn nicht wert, obwohl man immer locker seinen Lohn einspielt. Es ist eine gefährliche Debatte, wo man nie was sagen darf, weil irgendeiner beleidigt ist. Mehr Transparenz wäre schön.
@Moonshine schrieb:Ich finde generell die Debatte gut, denn ich als Arbeitnehmer sehe nur die eine Seite. Ich kriege nur immer wieder vorgehalten,
@Moonshine schrieb:Ich finde generell die Debatte gut, denn ich als Arbeitnehmer sehe nur die eine Seite. Ich kriege nur immer wieder vorgehalten, du verdienst zu wenig und könntest mehr verdienen. Andere Seite ist, du verdienst zuviel und bist den Lohn nicht wert, obwohl man immer locker seinen Lohn einspielt. . Es ist eine gefährliche Debatte, wo man nie was sagen darf, weil irgendeiner beleidigt ist. Mehr Transparenz wäre schön.
Beim locker einspielen , hoffe ich das sie die korrekte Rechnung aufmachen:
Nicht produktive Stunden, Krankheit, Urlaub, Zusatzleistungen des AG , AG Anteil SV
jetzt kommt noch ein nicht unerheblicher Teil an Allgmeinekosten:
Raummiete inkl. Nebenkosten , Ausstattung des Arbeitsplatzes , sonstige Nebenkosten wie Porto, Telefon, Fachliteratur und Fortbildungkosten und nun noch unsere allseits geliebte Datevrechnung jeden Monat.
Wenn diese Kosten alle gedeckt sind ist ihr Chef exakt bei Null , erst darüber fängt der Anteil an den der oder die Inhaber verdienen.
Meine Mitarbeiter wissen alle ob und wieviel Sie im Plus sind, weil meine Leistungszulage davon abhängt. Jeder Mitarbeiter bekommt von dem Gewinn der für die Kanzlei erwirtschaftet 25% ab. Dafür gibt es aber auch keine Urlaubs - oder Weihnachtsgeld weil ich persönlich das für fairer erachte und schon immer erachtet habe.
Die öffentlichen Vorgaben der Kammern zur Ausbildungsvergütung begrüße ich, wir haben hier junge Leute die für gewöhnlich am Anfang ihres Berufslebens stehen und ja auch zumeist auf dem gleichen Level beginnen, wenn die sich austauschen und feststellen, dass die Bezahlung erheblich schwankt, fürchte ich bei manchen die ganze Einstellung zum Beruf zu vergiften.
@bodensee schrieb:Meine Mitarbeiter wissen alle ob und wieviel Sie im Plus sind, weil meine Leistungszulage davon abhängt. Jeder Mitarbeiter bekommt von dem Gewinn der für die Kanzlei erwirtschaftet 25% ab. Dafür gibt es aber auch keine Urlaubs - oder Weihnachtsgeld weil ich persönlich das für fairer erachte und schon immer erachtet habe.
Vorausgesetzt natürlich, man kann den erwirtschafteten Gewinn des Mitarbeiters zuverlässig ermitteln, hier fürchte muss man auf den Teufel im Detail aufpassen.
Der Gewinn pro Mitarbeiter lässt sich zwar aufwändig aber gut ermitteln.
Der Umsatz via Kostenstelle , die Kosten direkt Personalkosten via Kostenrechnung und für die allgemein Kosten
entweder Umsatzschlüssel oder ein fixkostenblock für die Kosten z.Bsp. Miete Datev usw.
Damit kommt man sicherlich nicht zu 100% genauen Ergebnisse , aber ich behaupte zwischen 95 und 98% stimmen meine Ergebnisse.
Mein Problem ist das aufwändige Zuordnen der Umsätze in der Fibu / Kost. Als ich das angefangen habe vor 20 Jahren oder so hatte ich noch wesentlich weniger Mitarbeiter. Inzwischen ist das ausrechnen trotz Kost usw. recht zeitaufwändig zumal sich in aller Regel noch kleine Fehler einschleichen Umsatz aus versehen bei MA 1 anstatt bei MA 2 verbucht usw.
Grundsätzlich finde ich den Ansatz gut. Wer am Erfolg des Unternehmens beteiligt wird, zieht auch ganz anders mit. Jetzt könnte man natürlich die Diskussion anfangen, dass es halt Mandate gibt, die weniger bringen wie andere bei gleichem Zeitaufwand, aber ich vermute, das haben Sie auch irgendwie geregelt bekommen.
Was mich als AN bei dem System eigentlich interessiert, wäre "mein Nutzen als Arbeitnehmer". Nicht falsch verstehen, aber ich bin neugierig. Wenn Weihnachts- und Urlaubsgelder gezahlt werden - auf die Sie ja, wie gesagt, zu Gunsten der Gewinnbeteiligung verzichten - kommen nach meinen Informationen für den Arbeitnehmer so zwischen 0,5 und 2 zusätzlichen Bruttomonatsgehältern raus. Können Sie abschätzen, was sich bei Ihrem System ergibt?
Zum Azubigehalt
20 % Unterschreitungen sind zulässig = Fachkräftemangel selbst verschuldet (nicht persönlich nehmen)
zum Arbeitslohn
Zur fairen Bezahlung kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, Augen auf und Arbeitgeber vergleichen,
bei uns z.B. in Stuttgart werden sehr gute Konditionen geboten (gutes Gehalt bei 37,5 Stundenwoche ohne Kernzeiten = Arbeitszeit wird selbst eingeteilt nach Absprache mit den Mandanten, 30 Arbeitstage Urlaub zzgl. 24.12. + 31.12., Bildungsurlaub 5-Tage besonders für Verdi Mitglieder, viele Fortbildungen in 100% Arbeitszeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Inflationsausgleichsprämie etc...)
Viele Grüße und schönes Wochenende
(Verdi mag solche Arbeitgeber)
2.500 € brutto bei einer 4-Tage-Woche
bei wie vielen Wochenstunden?
ist ja lächerlich, dafür brauchst keine Ausbildung mit dem schweren rechtlichen Wissen absolvieren...
bei 2.500 € netto bin ich sofort dabei 😉
Ich bin zwar nicht bodensee, allerdings haben wir in der Kanzlei genau das selbe System. Es ist eben sehr leistungsabhängig. Es gibt Kollegen, die kriegen 2 Monatsgehälter als extra, aber auch sehr leistungsstarke Kollegen die mehr als das 6-Fache eines Monatsgehalts nochmal als Bonus on-top geben.
Wir hatten mal eine leistungsunabhängige Kanzlei-Fix-Prämie, dieses System wurde aber ad-acta gelegt, weil die Schere zwischen high- und low-performer immer größer geworden ist.
Leistungsgerecht zu vergüten schmeckt nicht allen Arbeitnehmern (Ich denke hier an die pedantischen Typen, die zwar ihre Arbeit ordentlich machen, sich aber dabei enorm verlangsamen und deswegen keine hohen Stundensätze mitnehmen können).
Beste Grüße und schönes Wochenende.
Wie inzwischen von anderer Seite schon gesagt wurde liegt das Minimum bei 1,5-2 Zusatzgehältern. Die Spitze liegt zwischen 4 -5 Zusatzgehältern.
Daher liegen meine Personalkosten über dem Branchendurchschnitt.
Und ja es ist leistungsbezogen und das ist in der Tat nicht für alle AN was. Allerdings so meine Erwartung ist dann dass jeder AN ein hohes Interesse an seinem Umsatz hat.
Und klar ist es so das es gute / sehr gute Mandate gibt und welche die sich nicht so rechnen. Da muss ab und an etwas nachjustiert werden bei der Verteilung. Ansonsten funktioniert das System immer so lange, wie die Kanzlei gut verformt und Umstzzuwächse erzielt. Es gab im Laufe meiner Zeit 1 oder 2 Jahre mit Stagnation bzw. rückläufigen Umsätzen, da wurde das System in der Tat schwierig zu halten.
@Moonshine schrieb:Junge sind die Beträge gestiegen um 100% 😨 wenn die so hoch sind, sollte ich vielleicht mal meinem Chef sagen, dass ich jetzt Minimum 2500 haben will (4 Tage Woche, da kann man ja noch nett sein).
Da kann man auch wunderbar eine Gehaltsdebatte entfachen wieviel ein ausgelernter Steuerfachangestellter verdienen sollte...
Wenn ich andere Aussagen hier lese, dann glaube ich das die Meinung zu Ihrem Kommentar eher in Richtung "was erlaubt sich diese Person solche Ansprüche zu stellen" geht 😉
Ich arbeite nicht in einer Steuerkanzlei und die Gehälter bei uns sind im Allgemeinen eher unterdurchschnittlich, aber unsere Azubis bekommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zzgl. Gutschein und Fahrtkosten. Verglichen mit den Gehältern im Anschluss der Ausbildung ist die Auszubildendenvergütung eines SFA´s sogar etwas schlechter - und das bei dem Niveau!
Insofern ein dickes + an alle die es ohne Wenn und Aber zahlen.
Ich habe kein Verständnis, weshalb man von oben herab die Leistung von jungen Menschen so degradieren muss.
Genau diese Denke, dass es kein Gehalt sondern eine "Aufwandsentschädigung" sei, hat mitunter dazu beigetragen, dass Berufsausbildungen im allgemeinen und ganz speziell auch in den steuerberatenden Berufen immer unbeliebter geworden sind.
Wir haben immer zwei Auszubildende gleichzeitig und bislang waren diese spätestens nach dem ersten Jahr vollwertige Teammitglieder und können selbständig kleine Buchhaltungen usw. erledigen. Btw: Beide sind aktuell unter 20 und leben alleine in der eigenen Wohnung...
Ich sehe also nicht, warum man hier den Entlohnungsgedanken absprechen sollte. Vielleicht sollte man die jungen Leute nicht nur Kaffee kochen oder den Müll raustragen lassen...
Danke für die Einblicke und Erläuterungen. Für den, der gut mitzieht, ist da ja schon einiges an Zusatz drin. Hatte ich in den Höhen (bei den Spitzen) nicht erwartet. Da weiß ich zumindest Bescheid, falls ich das mal angeboten bekommen.
Ich will mich mal noch dem Beitrag von @Der_Busfahrer anschließen. Es gibt tatsächlich eine Menge junge Leute, die davon leben müssen. Damals - also Früher - als ich meine Ausbildung gemacht habe, habe ich 350 - 450 - 550 bekommen. DM! Gut, war vielleicht alles auch noch etwas billiger. Trotz Berufsausbildungsbeihilfe und dem damaligen Kindergeld, was meine Eltern großzügig zugeschossen haben, habe ich finanziell ziemlich mit dem Rücken an der Wand gestanden. Warum ich damals ausgezogen bin, wenn es es traurig aussah? Naja - sagen wir es mal so: Meine Eltern haben es darauf angelegt.
Aber unabhängig davon: Möglich war das nur mit Mitteln vom Staat. Und das kann nicht das Maß der Dinge sein. Auch Azubis arbeiten - die einen besser, die anderen schlechter. Und auch wenn sie vielleicht noch nicht die ganze Ausbildungszeit gut Umsatz bringen, ist soetwas ja auch eine Investition in die eigene Firmenzukunft. Wer seine Azubis mit "Aufwandsentschädigungen" abfindet und dann möglichst noch Pille-Palle-Arbeiten machen lässt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Azubi nach der Lehre (oder womöglich schon in der Lehre) ganz schnell weg ist.
Das was hier an Vorschlägen der Kammern stand, finde ich OK. Also die genannten Beträge als unterer Wert. 20% runter würde ich da nicht gehen wollen.
Im Übrigen kann man ja auch mit dem Azubi Leistungsvereinbarungen treffen. Wenn gewisse Noten erreicht werden, gibt es Prämien. Wenn bestimmte Buchführungen / Abschlüsse / Löhne allein und fehlerfrei erledigt werden, kann man auch eine Umsatzbeteiligung absprechen.
Solche Dinge würden mE den Ausbildungsberuf auch wieder etwas attraktiver machen. Dann sieht auch der Azubi, wofür er gute / mehr Leistung bringen soll - ein Zweifel nämlich auch für sich.
Leistungsgerecht zu vergüten schmeckt nicht allen Arbeitnehmern (Ich denke hier an die pedantischen Typen, die zwar ihre Arbeit ordentlich machen, sich aber dabei enorm verlangsamen und deswegen keine hohen Stundensätze mitnehmen können).
Da ich mich selbst als genau solch einen Arbeitnehmer einschätze, hatte ich schon immer eine Abneigung bzw. mangels persönlichem Erleben eine große Skepsis gegenüber Vergütungsmodellen, die auf irgendeiner Art von Leistungserfassung beruhen.
Warum? Weil ich mir absolut nicht vorstellen kann - ich kenne es wie gesagt selbst nicht aus der Praxis -, wie man die Leistung tatsächlich adäquat erfassen könnte.
Beispiel: Eine Kollegin ist bei Buchhaltungen bis zu doppelt so schnell wie ich. Dafür klärt sie keine Probleme mit dem Mandanten, stimmt die Lohnkonten oder OPOS nicht ab, macht oft keine Kopien von wichtigen Unterlagen oder hängt keine digitalen Belege an den Buchungssatz. Sie legt keine Lerndateien an und tut auch nichts dafür, anderen, die im z.B. Krankheitsfalle bei der Fibu einspringen müssen, das Leben zu erleichtern mittels Notizen/Dokumentation. Auch die Frage, wie könnte man Abläufe künftig effizienter gestalten, wird nie gestellt. Es geht immer nur darum, hier und jetzt möglichst schnell "fertig" zu werden.
Ergebnis: Die arme Person, die den Jahresabschluss darauf machen darf, benötigt viele Mehrstunden. Der Aufwand (und der Ärger) wird verlagert.
Da ich auch Abschlüsse mache, kenne ich den Unterschied auch von der anderen Seite und weiß schon im Vorhinein ganz genau, welche Buchhaltungen aufgrund des Bearbeiters zum Albtraumabschluss werden. Weil ich aber von Natur aus gründlich bin, kann ich die Abschlüsse dann dennoch nicht einfach mit "Augen zu und durch" "hinrotzen".
Dementsprechend gehe ich davon aus, bei solchen Systemen gegenüber der geschilderten Kollegin doppelt benachteiligt zu sein. Eine Kanzlei müsste m.E. schon sehr sehr gut geführt sein, um derartige Konstellationen durch die Sicherstellung eines allgemein gleichen und hohen Arbeitsniveaus auszuschließen.
Es würde mich wirklich interessieren, wie die Kanzleien mit derartigen Modellen mit solchen Problemen umgehen.
Was mich in dem Zusammenhang noch interessieren würde: Passt ihr die Vergütungen für Azubis im 2. und 3. Jahr nach den Empfehlungen an oder bleibt es bei der vereinbarten Vergütung? Die Kammer empfiehlt ja, diese anzupassen. Damit ergäbe sich dann eine deutlich steilere Kurve nach oben.