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Schlussabrechnungen - eher technische Erkenntnisse/Fragen

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letzte Antwort am 02.05.2023 14:12:09 von andrereissig
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Arnd05
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Hallo Leute,

 

ich fange mal an; gerade mein erstes SA-Paket 1 erstellt.

Mandant bezog ausschließlich NH.

 

1. im Orga-Profil werden ja schon sehr viele "technische Daten" des Mandanten abgefragt und müssen dort ergänzt werden (z.B. bundeseinheitliche 13-stellige St.Nr.), da sie zum Zeitpunkt der antragsstellung anno dunnemals noch nicht nötig waren. Wenn ich das nu alles korrigiert habe und dann anfange, meine Förderprogramme abzurechnen, dann muss ich dort SÄMTLICHE Daten, welche ich im Orga-Profil bereits korrigiert/eingegeben habe NOCH EINMAL korrigieren/eingeben ????? Ist das so ???? Oder peile ich da was nicht ????

 

2. Bei der NH kommt es trotz identischer Zahlen wie im Antrag zu Rückzahlungsforderungen. Eine mathematische Verprobung deutet darauf hin, dass (hier in NRW) die 29 Schließungstage das Problem sind. Offensichtlich hat NRW seinerzeit da etwas anders berechnet. Hat jemand von Euch so etwas auch schon gehabt...???

 

3. Da es ja "nur" ein Antrag mit der NH war, bin ich recht fix da durch gekommen, aaaaber am Ende lässt sich bei mir die "Erklärung des Antragstellers" nicht downloaden...??? Gibts da nen Trick??? Bei wem muss ich mich da durchvö##bleep##, damit das klappt ????

 

4. Tja....und die Frage, welches Honorar man welchem Mandanten wie hoch dafür evtl. noch berechnen kann, wird hier in der Öffentlichkeit wohl nicht (ausreichend) diskutiert werden, am Ende muss das jeder für sich entscheiden; wäre aber trotzdem hilfreich, hier mal Meinungen von Kollegen zu lesen. Ich fange mal an: Grundsätzlich möchte ich nicht honorarfrei arbeiten, also wird`s berechnet. Und zwar nach dem dafür vereinbarten Stundensatz mit den Mandanten. Dies erhöht in den Ü-Hilfen natürlich das Fördervolumen. Wenn es durchgeht, dann bleibt der Mandant nur noch auf dem Anteil der Kosten sitzen, welcher NICHT gefördert wird, ist also förderqoutenabhängig. Sperrt sich die Bewilligungsstelle dagegen, muss zunächst mit dieser, ggfls. bei Erfolglosigkeit mit den Mandanten darüber diskutiert werden. Hat jemand von Euch schon einen Antrag mit höheren StB-Kosten abgeschickt (wahrscheinlich nicht, die Welt wartet hat noch) und evtl. eine Reaktion dazu...????

 

...und jetzt Feuer frei...

 

 

andrereissig
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@Arnd05  schrieb:

 

1. (...)  dann muss ich dort SÄMTLICHE Daten, welche ich im Orga-Profil bereits korrigiert/eingegeben habe NOCH EINMAL korrigieren/eingeben ????? Ist das so ???? Oder peile ich da was nicht ????

Ja, das ist leider korrekt! Glücklicherweise wurde hier eine zusätzliche Fehlerquelle eingebaut. Sicher ist sicher!

 

 

2. Hat jemand von Euch so etwas auch schon gehabt...???

Das kann ich jetzt leider nicht nachvollziehen. Ist mir bisher noch nicht aufgefallen.

 

3. Da es ja "nur" ein Antrag mit der NH war, bin ich recht fix da durch gekommen, aaaaber am Ende lässt sich bei mir die "Erklärung des Antragstellers" nicht downloaden...??? Gibts da nen Trick??? Bei wem muss ich mich da durchvö##bleep##, damit das klappt ????

Immer wieder versuchen. Irgendwann gehts.

 

 

4. Tja....und die Frage, welches Honorar man welchem Mandanten wie hoch dafür evtl. noch berechnen kann, wird hier in der Öffentlichkeit wohl nicht (ausreichend) diskutiert werden, am Ende muss das jeder für sich entscheiden; wäre aber trotzdem hilfreich, hier mal Meinungen von Kollegen zu lesen. 


Da habe ich von einer geradezu großartigen Herangehensweise eines Kollegen gehört.

 

Der hat sich an der Neustarthilfe orientiert, bei der für einen Antrag über 7.500,00 Euro maximal 375,00 Euro Gebühren berechnet werden dürfen/können.

 

Daraus hat er geschlussfolgert, daß für einen einfachen und wenig komplexen Antrag wie die NSH eine Gebühr in Höhe von 5 % zweifelsfrei angemessen sind.

 

Das führte ihn wiederum zu der Erkenntnis, daß für komplexe und schwierige Anträge eine Gebühr von bis zu 10 % des Antragsvolumens angemessen sein dürfen.

 

Diese Gebühr hat er dann auf einem gewissen Niveau gedeckelt und seine Fälle so abgearbeitet.

 

Dieses Vorgehen finde ich höchst charmant, da es aus einem widerspruchsfreien Faktum extrapoliert ist.

Live long and prosper!
Arnd05
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...na siehste: hier werden sie geholfen..!!!

 

die 10% Lösung halte ich für ziemlich genial, zumal das bei mir insofern passt, als dass ich mich bei der Antragstellung -von Ausnahmen abgesehen - an der 5% - Grenze entlang gehangelt habe.

Diese Beträge wurden anerkannt.

Da man jetzt bei der SA nicht nur alle Anträge quasi neu durchrechnen muss, sonden dazu noch obendrein ein Organisationsprofil erstellen muss, ist der rechnerische Aufwand ja quasi 1*Antragsstellung + Orgaprofil. Also immer mehr als 100% der Antragstellung.

 

Auch wenn es sich mantraartig anfühlt, werde ich nicht aufhören, mich für Eure antworten zu bedanken, so auch jetzt: Herzliches Dankeschön........

 

...ich bemühe mich, soweit meine Kompetenz reicht, hier auch input zu liefern....

...schaun mer mal....

 

..Euch ein schönes WE....

Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Zu den Kosten für die prüfenden Dritten:

 

Vorab:

Die Bewilligungsstellen sind davon ausgegangen, dass die Fixkosten (und damit auch die Kosten der prüfenden Dritten incl. SAR) schon im Erstantrag, spätestens jedoch in einem Änderungsantrag geltend gemacht worden sind.

 

Der/ Die FAQ, die Praxis und die konservative Vorgehensweise der prüfenden Dritten bei der Antragstellung sahen aber anders aus.

Insoweit bestand/ besteht aktuell für die berufsständischen Organisationen die Notwendigkeit, die Praxis der StB zu verdeutlichen. Die aufgekommene Fälligkeitsdiskussion zu den Kosten der prüfenden Dritten dürfte zwischenzeitlich eingedämmt worden sein. 

Ergebnis:

Fixkosten (bei den Antrags-/ SAR-Kosten mittels Stundenaufstellung) die nachträglich geltend gemacht oder erhöht werden, sollten bewusster und stärker dokumentiert/ nachgewiesen werden, da Nachfragen - zum Ausschluss von Mitnahmeeffekten/ Optimierungen - zu erwarten sind.

Hinweis: 
Auch wenn Diskussionen bei Neuansätzen/ Vervielfachungen nicht gänzlich auszuschließen sind, sollten entstandene und dokumentierte  Kosten zum Beispiel des prüfenden Dritten zur Erstellung der SAR in der SAR geltend gemacht werden

 

und

 

VOR elektronischer Einreichung der Schlussabrechnung fällig UND bezahlt worden sein. 


Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck

 

 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
AKW
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Hilmar_Speck schrieb:

Hinweis: 
Auch wenn Diskussionen bei Neuansätzen/ Vervielfachungen nicht gänzlich auszuschließen sind, sollten entstandene und dokumentierte  Kosten zum Beispiel des prüfenden Dritten zur Erstellung der SAR in der SAR geltend gemacht werden

 

und

 

VOR elektronischer Einreichung der Schlussabrechnung fällig UND bezahlt worden sein. 


 

Diese Aussage hat mich sehr lange beschäftigt. Da meine bisherigen Schlussabrechnungen eingereicht wurden, bevor die Rechnung bezahlt wurde....

 

Aber hierzu schreibt die L-Bank auch wieder eine etwas andere Vorgehensweise:

 

AKW_0-1682412187424.png

 

 

Hier wir im letzten Absatz gesagt, dass "Die voraussichtlichen oder bereits angefallenen Kosten der oder des prüfenden Dritten für die Antragsstellung und Schlussabrechnung..." im Antrag erklärt werden können. 

 

Über die Nennung der voraussichtlichen Kosten würde ich hier entnehmen, dass diese weder Fällig noch bezahlt sein müssen.

Aber insgesamt kann man glaub erst sicher mit allem sein, wenn der Schlussabrechnungsbescheid da ist und die Prüffrist abgelaufen ist... 

 

Dennoch werde ich den Mandanten auf den Weg geben, dass es besser wäre, wenn die Rechnung von uns gleich bezahlt wird und werde dies dann mit den Mandanten entsprechend abstimmen, wann die Schlussabrechnung eingereicht werden soll. 

 

Grüße AKW 

 

Hilmar_Speck
Aufsteiger
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grundsätzlich sollten die Fixkosten spätestens bis zur Schlussabrechnung fällig und gezahlt worden sein.

 

 Die Kosten der prüfenden Dritten sollten tatsächlich nach unserem bzw. dem allgemeinem Verständnis eine Sonderrolle einnehmen, wie die eingeräumten Wahlrechte und das Wort „voraussichtlich“ auch bezeugen.

Da eine Bewilligungsstelle diesen Grundkonsens jedoch nachträglich kurzzeitig komplett in Frage stellte und die verschiedenen BWS - zu mindestens bis dahin - nachträglich plötzlich ständig eigene länderbezogene Auslegungen kreierten, erfolgte die Empfehlung auch bei den Kosten des prüfenden Dritten in Bezug auf die Fälligkeit erstmal lieber konservativ vorzugehen.

 

Unabhängig davon sind - zur  Vermeidung eines bundesweiten Flächenbrandes - die  berufsständischen Organisationen sofort, nachhaltig und sehr ausdrücklich☝️ bei den entsprechenden Bundesministerien tätig geworden.

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

 

Hilmar Speck  

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
IPSL
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... und die Kosten für die Rückfragen der Bewilligungsstellen zur Schlussrechnung sind zu schätzen??

 

Erfahrungswerte ??

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AKW
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In Anbetracht der sehr nervigen Rückfragen während der Antragsphase habe ich pauschal 5 Stunden für Rückfragen einkalkuliert. (Wir erstellen die Anträge nach einem Stundenhonorar laut Auftragsvereinbarung).

 

Habe hierzu eine gesonderte Aufstellung, wieviel Stunden ich für welchen Antrag mit welcher Fördersumme für jeden Mandanten habe. Das kann ich dann zur Not der L-Bank zukommen lassen. 

 

Allerdings kann ich noch keine Erfahrungswerte durchgeben, ob dies so von der L-Bank genehmigt wird. Bisher wurde noch keine Schlussabrechnung von mir bearbeitet... 

 

Grüße AKW

andrereissig
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@IPSL  schrieb:

... und die Kosten für die Rückfragen der Bewilligungsstellen zur Schlussrechnung sind zu schätzen??

 

Erfahrungswerte ??


Das war bei der Beantragung doch auch schon so. Also können Sie da doch analog vorgehen und die Vorgehensweise um Ihre Erfahrungswerte aus dieser Phase anreichern.

 

Ansonsten siehe die oben von mir erwähnte Herangehensweise eines Kollegen.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 02.05.2023 14:12:09 von andrereissig
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