@Christopher_Beard schrieb:
Könnten Sie Ihre Idee bitte noch weiter ausführen, damit ich Ihnen besser folgen kann ?
Nein. Sorry. Das müsste alles DATEV-weit bekannt sein. Ich habe keine Lust 10x das gleiche zu erzählen, wenn sich am Ende doch nichts ändert. Tut mir Leid.
Dann möge DATEV den manuellen, umständlichen, unflexiblen Kurs beibehalten und im DHC nicht das Best Practice für seine Genossen anbieten. Dann bitte nicht über meine anderen Aussagen in Zukunft wundern, wenn die Stimmung bzgl. Digitalisierung und Co. nicht zur Freude ausfällt.
es ist wie es ist - der viel zitierte Dampfer hat einen Kurs und wir zappeln an der Bordwand rum!
Manchmal gut - und oft schlecht gelaunt.
Manchmal mit viel persönlichem Engagement der DATEV-Mitarbeitenden "bei Laune gehalten" und manchmal (besonders bei kritischen Anmerkungen) - eben nicht.
Hallo Herr Renz,
so mache ich seit Jahren meine Rundschreiben, weil das schneller und einfacher ist, wobei ich die inaktiven Mandanten nicht anschreibe.
Anfragen aus der Mandantschaft hatte ich bislang exakt 2, hält sich also stark in Grenzen.
Nachdem ich jetzt gerade die Rundschreiben zum Transparenzregister rausgeschickt habe, ist das nächste Grundsteuer. Aber mehr oder weniger gehe ich hier ihren Weg, weil einen Serienbrief in word zu schreiben und die Daten hierzu aus Excel zu ziehen ist ziemlich simpel und braucht erheblich weniger Zeit als das in Datev einzupflegen.
Ist halt so und da zu meckern und mit Datev zu interagieren habe ich schon längst aufgegeben, dazu ist mir meine Zeit zu schade.
in der o.g. Checkliste findet sich der folgende Absatz
Dokumente aus DATEV DMS und Dokumentenablage können Sie bequem per Drag-and Drop nach GrundsteuerDigital übergeben. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie dort alle Objektbezogenen Daten sammeln wollen und/oder diese Dokumente für die Zusammenarbeit mit Ihrem Mandanten innerhalb der Anwendung GrundsteuerDigital verwenden möchten.
Ab Sommer 2022 wird in GrundsteuerDigital eine Funktion zur Verfügung stehen, mit der
Sie die in GrundsteuerDigital gesammelten Dokumente nach DATEV DMS (nicht DMS
classic) bzw. Dokumentenablage in Ihre Kanzlei (zurück) übertragen können.
... ehrlich gesagt missfällt mir diese Hin-und-Her-'Schieberei' von vertraulichen Dokumenten ganz gewaltig.
Es ist ein weiterer Tanz mit der Redundanz und außerdem ein Datenschutzthema, da die Daten die 'Kapsel' des Datev-RZ verlassen und 'METAstasieren' könnten
Warum belässt man die Mandanten-Stammdaten und sämtliche wichtigen Dokumente (Notarverträge, Bescheide, Grundbuchauszüge etc.) nicht im Datev-RZ und holt sich die relevanten Daten dort über eine passende Schnittstelle ?
Ich gehe stark davon aus, dass man als Nutzer der Grundsteuer-Lösungen in den AGB der Drittanbieter selbst die Verantwortung für die Weitergabe der Daten übernehmen muss.
na klar- die Verantwortung für die uns anvertrauten Daten haben wir immer ( auch bei DATEV).
genau deshalb gibts ja für DATEV und nun auch für Fino die Auftragsverarbeiter-Vereinbarung. Die Datenverantwortung „drückt“ mich nicht. Das Hin- und Herschieben und die damit verbundenen Medienbrüche schon. Aber wie gesagt - das Thema ist durch und diese Argumente sind bekannt und wie bekannt „beschieden“ worden.
Lassen wir den Prozess im Rahmen der nun noch gegeben Möglichkeiten wenigstens so optimal wie möglich werden !!!
@bodensee schrieb:
... Wenn ich diesen thread oder doch Fred lese, habe ich den Eindruck alle Teilnehmer und Kanzleien habe jede Menge Zeit sich mit dem Thema Grundsteuer zu befassen ...
... wochenlang denkt man "still ruht der (Boden)See" ... und ganz plötzlich wird es stürmisch 😅
Übrigens, der Begriff "Fred" gehört wahrscheinlich zum Grundwortschatz der wahren 'SocialMediaListen'
... und ja, wir haben alle jede Menge Zeit, um uns um Ulm herum ... ähm ... um das Grundsteuerthema zu kümmern
Lieber @metalposaunist ,
hilf mir: was möchtest du mit diesem Beitrag erreichen. Bisher kenne ich von dir eine kritische, aber korrekte Darstellung aller Sachverhalte. Und jetzt dieser Beitrag? Soll das Marketing für SGS sein, dann würde ich mich als Sven und Daniel eher ärgern/wundern. Ich verstehe es zumindest nicht.
Daher gehe ich nicht weiter auf den Inhalt ein, da nahezu alles falsch dargestellt ist und hoffe wir führen in den nächsten Diskussionen wieder sachliche Diskurse, die auch im Interesse der Mitleser sind.
Herzliche Grüße
Florian
Lieber @Gelöschter Nutzer, Lieber @d_z_ ,
die Berechnungen selbst sind sicher keine Raketenphysik, das ist klar. Wir haben von Anfang an den Bedarf in einer Softwarelösung gesehen, um Ihnen bei:
Nebenbei geht natürlich auch Übernahme der Stammdaten und Einreichung via Elster etwas einfacher 😉
Ich hoffe das hilft Ihre Erwartung an uns zu schärfen.
Herzliche Grüße
Florian Christ
@FlorianChrist_fino schrieb:
was möchtest du mit diesem Beitrag erreichen.
Eine bessere abgestimmte Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Immer wieder bekommen wir aus der Community Release Dates über alle DATEV Produkte & Portale hinweg genannt, die DATEV nicht einhalten konnte. Immer wieder wird so vieles nach hinten verschoben, ohne dass man nachvollziehbare Gründe bekommt. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Alright 👍. Aber wenn das schon "System" hat, muss da doch irgendwas nicht "richtig" sein? 🤔
Wie schon gesagt, war Info 1 erst: Im Januar geht's endlich los. Dann geht es auch los; aber die BDO Schnittstelle soll nach Info 2 Ende Februar spätestens kommen (damit man nicht alles manuell von Hand abtippen muss). Jetzt kommt per E-Mail die Info Anfang April und wenn man deiner Aussage vertraut, dass DATEV mit der Lösung GrundsteuerDigital erst auf den Markt tritt, wenn alles tacko ist aka die BDO Schnittstelle sauber läuft, gehe ich bei der von DATEV empfohlenen Lösung als potentieller Anwender davon aus, dass ich erst Anfang April mit GrundsteuerDigital überhaupt durchstarten kann. Mich als GrundsteuerDigital Anwender würde das sehr ärgern. Bin ich nicht. Deshalb klingt es ggf. etwas nach Werbung für SGS.
@FlorianChrist_fino schrieb:
BDO und Datev Login sind feste Bestandteile bei Rollout, so dass man direkt mit seinen Daten starten kann (denkt bitte alle an die Einrichtung von Basisdaten Online).
@FlorianChrist_fino schrieb:
da nahezu alles falsch dargestellt ist
Gerne eine Korrektur, wie es aus Deiner Sicht richtig ist 😊.
Lieber @metalposaunist ,
wir haben wie in meinem Beitrag oben beschrieben mit dem Rollout aller angemeldeten Steuerberater inkl Login mit Datev und BDO begonnen. Jeden zweiten Tag nehmen wir neue StB hinzu und begleiten die Kanzleien, um gleichzeitig zu lernen und das Onboarding noch besser zu machen.
Damit sollten alle angemeldeten Kanzleien im Februar in der Software sein.
Unabhängig davon gibt es eine Pilotphase bis Anfang April, die aber keine - von dir oft hervorgehobenen - negativen Einfluss auf unsere Roadmap hat!
Anders: wir sind gestartet und das gleich mit Datev-Services. Die Kanzleien können Ihre Vorerfassungsbögen nutzen und auch manuell Daten anlegen (was ich von niemandem erwarten würde). Durch die direkte Verknüpfung mit BDO soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass auch alle Daten, inkl. neu gewonnen, wieder zurück ins Datev-System fließen, wo so weiterhin die vollständigen und aktuellen Daten liegen.
@metalposaunist schrieb:
Mich als GrundsteuerDigital Anwender würde das sehr ärgern.
Das verstehe ich nicht. Was ist wichtiger: ein gutes Onboarding oder das Startdatum? Und gerade wo ich immer kommuniziere, dass wir in den nächsten Tagen und Wochen noch Ergänzungen anbieten werden, die den Start mit Mandanten vereinfachen, wie zB automatische Übernahme von Flurdaten von der Verwaltung. Wir sind live, damit sich die Kanzleien fit machen können und überlegen, welche Mandanten betroffen sind. Erklärungen würde ich nicht beginnen, bevor Elster nicht final veröffentlich hat, sonst macht man sich doppelt Arbeit.
VG Florian
In dem Zusammenhang sollte man auch berücksichtigen, das es wegen der teilweise vom Bundesmodell abweichenden Ländermodelle nicht gerade einfach ist, die Software so anzupassen, das sie für alle denkbaren Fälle so läuft, das sie immer noch einfach zu bedienen ist. Ich glaube es ist der Anspruch von Fino und auch Taxy.io es dem Benutzer möglichst einfach bei der Erfassung der Daten zu machen. Die Länder waren ja auch nicht besonders schnell mit dem Gesetzgebungsverfahren. Dies alles in der Kürze der Zeit umzusetzen ist sicher nicht gerade einfach.
Auch bei der Bereitstellung der Daten für den Grundstückseigentümer hat jedes Bundesland ein eigenes Verfahren. Auch das muss alles im Programm abgebildet werden.
Ich fürchte wir werden uns einfach noch etwas gedulden müssen bis alles richtig rund läuft. Dafür haben wir dann hoffentlich eine Lösung die sowohl von uns als auch vom Mandanten gut bedienbar ist.
Sehr geehrter Herr Christ,
eine wesentliche Info zur Erfüllung der Erklärungspflicht ist der Grundbuchauszug. Um gegenüber dem Mandanten eine Aussage treffen zu können, wie viel die Feststellungserklärung kostet, müssen wir zwecks eigener Kalkulation wissen, wie aufwendig die Informationsbeschaffung ist. Gerade für die Beschaffung der Grundbuchinformationen würde mich das Procedere bei Grundsteuer Digital interessieren:
Viele Grüße
Karl Hörterer
@FlorianChrist_fino schrieb:
[...]
Wir haben von Anfang an den Bedarf in einer Softwarelösung gesehen, um Ihnen bei:
- der automatischen Beschaffung der erforderlichen Daten (Flurdaten, Bodenrichtwert,..) zu helfen
[...]
Mich interessiert hier vor allem, ob die erforderlichen Daten in Form von Dokumenten (z.B. als PDFs) oder als Daten-Dateien (z.B. CSVs, TXTs) oder gleich als copy&paste-bare Daten 'daher kommen' oder ob ich besser noch schnell einen Sütterlin-Kurs in der Volkshochschule belegen sollte, um die uralten fotokopierten Grundbuchauszüge lesen zu können 😅
Bei den Einheitswert-Bescheiden rechne ich eigentlich nicht mit Daten von Seiten der Finanzverwaltung. Das liegt jenseits meines Erwartungshorizonts 😀
Ich glaube auch nicht, das wir Daten aus Einheitswertbescheiden von der Finanzverwaltung bekommen werden. Zunächst müssten dazu erstmal alle Einheitswertbescheide von der Finanzverwaltung digitalisiert sein. Selbst wenn das der Fall wäre, haben wird dann nur eine Bild oder pdf. Datei. Deren Daten müssten dann erst noch ausgelesen und zu einem strukturierten Datensatz umgewandelt werden. Und selbst wenn das alles die Finanzverwaltung hinbekommen hat, wären die Daten in den Einheitswertbescheiden ja veraltet. Der Sinn der Hauptfeststellung ist ja gerade neue aktuelle Daten zu bekommen. Einfach nur die Daten aus den alten Einheitswertbescheiden zu nehmen, wäre eine Fortführung der Einheitswerte nur mit neuer Berechnung. Obwohl ich zugeben muss zur Plausibilitätsprüfung wäre so ein Einheitswertbescheid schon ganz nützlich.
@Andreas_Giebel schrieb:
... wären die Daten in den Einheitswertbescheiden ja veraltet...
Die Ergebnisse, also die ermittelten Einheitswerte, sind natürlich veraltet, aber bei der Berechnung der Einheitswerte werden Stammdaten verwendet, die in sehr vielen oder gar in den meisten Fällen nicht veraltet sind.
Die Eigentumsfläche bleibt gleich.
Die Aufteilung der Flächen in ggfs. mehrere Bauteile/Nutzungsteile (z.B. die jeweilige Wohnfläche bzw. Nutzungsart und Nutzungsfläche) bleibt meist/oft auch gleich
Der Rest ist nur 'Kleines Einmaleins'
Bei den Einheitswertbescheiden wären mir also vor allem diese Grunddaten wichtig, also die jeweiligen Anteile der Nutzungsflächen an der Gesamtfläche, die in die "Wertermittlung" einfließen.
... egal ob in digitalisierter oder analoger Form
Jeder praktische Erfahrungsbericht hinsichtlich des Nutzens der App würde mich brennend interessieren.
Die vielen smarten Aussagen der Entwickler kann ich gerade nicht so richtig glauben.
Heute rief die Kanzleileitung dort an, um sich über die Modalitäten zur Buchung und den Funktionen zu informieren, um den Nutzen abzuschätzen.
Dort wurde (zu deren Entsetzen) kurz zusammengefasst folgendes geantwortet:
Solche unverbindlichen abwehrenden Antworten wirken grotesk und als ob das Ganze noch sehr sehr unfertig sein könnte..... Dier Roadmap sollte doch eigentlich schon einen Termin für die freie Bestellung de Software beinhalten?
Irgendwie hat man das Gefühl, dass die Katze im Sack verkauft wird.
Falls nur Vorbucher aus dem letzten Jahr diese SW wirksam und nutzbar bekommen, dann sollte dies klar dargestellt werden (die typische Lieferzeit beträgt: 3 Monate oder so?).
DATEV hatte im Infoschreiben eigentlich erwähnt die App wäre ab Januar verfügbar.....
Wir denken jetzt jedenfalls sehr laut über Alternativen nach! Falls am Ende auch noch alle Daten von den Mandanten und den Beratern zusammengetragen werden müssen und kaum eine Arbeitserleichterung resultiert, dann kann man wohl auch gleich über Elster gehen (dann kann man sicher auch noch die paar Stammdaten manuell abschreiben oder kopieren). Beginnen könnte man heute schon damit ohne irgendwo wie ein Bittsteller dazustehen.
Sorry, aber das musste mal raus besonders im Lichte der vielen smoothen smarten Marketingdarstellungen mit Workflow, Onboarding, Kundenorientierung und Partnerschaftlichkeit ....
-
Zusammenfassend:
Liebe DATEV, teilt mir doch einfach kurz per E-Mail mit, ab wann ich "Grundsteuer" nutzen kann und ein Link zur Freischaltung bzw. dem Programmzugang.
Selbstverständlich als "click´n meet" - wenn Sie mich verstehen. 😉
Alles Weitere interessiert den DAU doch nicht.
Hallo Herr Hörterer @karlhörterer,
wir haben an dieser Stelle zu Ihren Fragen eine Antwort eingestellt:
#GrundsteuerDigital - Bestandsnachweis, Grundbucha... - DATEV-Community - 271581
Ihr GrundsteuerDigital Support-Team
@GrundsteuerDigitalSupport Nach welchen Kriterien erfolgt denn die Freischaltung für die Software?
Lieber @Nutzer_8888 ,
nachfolgend möchte ich auf Ihre Fragen aus dem Post eingehen:
Aktuell steigern wir in der laufenden Startphase die Nutzerzahl der GrundsteuerDigital Plattform sukzessive.
Aufgrund des großen Ansturms und unseres Qualitätsanspruchs, werden wir allerdings auch über Ende Februar hinweg eine Warteschlange führen müssen.
Sobald Sie eine verbindliche Buchung durchgeführt haben, werden Sie in die Warteschlange aufgenommen und informiert, wenn Sie Zugriff auf die Plattform erhalten können.
Aktuell stimmen wir die Freischaltungen mit unserem Partner der DATEV ab, da DATEV Kunden zeitgleich in die noch laufende Pilotphase der BDO-API-Schnittstelle aufgenommen werden.
Mit der finalen Freigabe der Anwendung Anfang April 2022 wird dies nicht mehr notwendig sein.
Selbstverständlich werden wir versuchen, aufkommende Wartelisten so schnell wie möglich abzubauen, allerdings bitten wir hier auch um Verständnis, dass für uns Qualität an erster Stelle steht.
Für aktuelle News zur Plattform haben wir eine neue Seite für Sie erstellt:
www.grundsteuer-digital.de/produkt-news
Hier finden sie auch ein Dokument mit Handlungsempfehlungen, das einen Überblick über den aktuellen Stand der externen Rahmenbedingungen, wie den Zeitplan zum geplanten Versand der Informationsschreiben durch die Bundesländer und die Möglichkeiten, Liegenschaftsinformationen automatisiert abzurufen.
Weitere Informationen können Sie auch unserem Hilfecenter entnehmen.
Ihr GrundsteuerDigital Support-Team
Danke für die quali- und quantifiziertern Aussagen.
Dies sollte der Support in dieser Form aber auch telefonisch so darstellen.
Wer zuerst kommt malt natürlich zuerst und - die Ersten sind ja hier auch quasi eine Art Versuchskaninchen - soll dies auch tun.
Wir haben bewusst beschlossen abzuwarten, bis brauchbare fertige Lösungen auf dem Markt sind und verfolgen die Entwicklung noch etwas. Aktuell verfolge ich z.B. interessiert das Thema Grundbuchauszug....
Bin gespannt auf die ersten Rückmeldungen zu den verschiedenen Anbietern hier im Forum.
Ihr lieber Nutzer_8888
Hallo liebe Community-Mitglieder,
gerne auch ergänzend eine Antwort von mir.
Momentan erweitern wir die Startphase GrundsteuerDigital um ca. 40 Kunden, also Steuerberater, je Tag. Die letzten OnBoardings ermutigen uns, die Taktzahl zu erhöhen.
Da die Startphase GrundsteuerDigital parallel zur DATEV-Pilotierung der "Basisdaten online Schnittstelle" erfolgt haben wir vereinbart, dass DATEV die Einladungen versendet. Dann müssen Sie nicht parallel mit DATEV und fino Vereinbarungen treffen.
Beim initialen OnBoarding ist die Einrichtung von Basisdaten online ein wichtiges Thema. Die generelle Einrichtung von Basisdaten online ist "einmalig" zu leisten. "Jeder" kann diese "jetzt" durchführen. Nachfolgend die beiden Hilfe-Dokumente, damit Sie sich vorbereiten können. Dann geht die eigentliche fino GrundsteuerDigital Einrichtung schnell.
a) Einrichtung Basisdaten online (Link)
b) Rechtekonfiguration (Link)
Gestern haben wir (fino und DATEV) wieder ein "Info online Webinar | Grundsteuerwerte mit GrundsteuerDigital von fino deklarieren" durchgeführt. Es waren über 1.000 Teilnehmer dabei. Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht ab nächster Woche auf datev.de/grundsteuer in gewohnter Weise zur Verfügung.
Drei interessante Umfragen / Ergebnisse:
1. Frage:
Haben Sie [Kanzlei] Ihre Mandanten bereits aktiv informiert:
Ja: 30%
Nein: 70%
2. Frage: Haben Sie eine Entscheidung bzgl dem Honorarmodell Grundsteuer getroffen?
Ja: 16%
Nein: 84%
3. Frage: Sollen [durch fino/DATEV] Erklärvideos ("Vokabeltrainer Grundsteuer") für
Ihre Mandanten und Ihre Kanzlei bereitgestellt werden?
Ja: 85%
Nein: 15%
Herzliche Grüße
Bernd Meyer
Das Thema "miserable Kommunikation" ist leider noch nicht abgeschafft.
GrundsteuerDigital spricht von Wartelisten der Bestellreihenfolge nach. Ich erkundige mich bei bereits freigeschalteten Kollegen, wann sie bestellt haben und erwartungsgemäß nach mir. Nicht, dass ich nichts zu tun hätte und nur auf die Freischaltung warte - es geht aber um das Prinzip, dass man nicht gerne angelogen wird - zum zweiten Mal nach der angeblichen Januar-Freischaltung.
Dann prescht die DATEV vor und sagt, es gäbe (wohl) doch keine Wartelisten sondern die DATEV entscheide.
Ich sag meinen Kindern auch immer: Wenn ihr uns schon anlügt, dann bitte glaubwürdig... Sonst sagt einfach die Wahrheit, dass es noch 2 Monate dauert und gut ist.
Bevor die nächste Hilfsbehauptung kommt, es müssen erst Basisdaten eingerichtet werden:
Wie gesagt, nicht böse gemeint. Ich kann auch nicht immer Fristen einhalten. Aber Ehrlichkeit schafft Vertrauen
@pfillers schrieb:
Ich erkundige mich bei bereits freigeschalteten Kollegen, wann sie bestellt haben und erwartungsgemäß nach mir.
Naja, ich nehme niemanden in Schutz aber Beispiel von meinem Zahnarzt, weil es dort im Wartezimmer aushing und es 1:1 das gleiche ist:
Es kann auch sein, dass ein Patient, der nach Ihnen gekommen ist, früher dran ist, als Sie.
Grund: 2 Terminbücher.
Hoffentlich erlaubt die Freischaltung den Glücklichen dann auch die hocheffiziente Bearbeitung. Hat hier schon jemand Erfahrung - bitte mal teilen.
Habe das Gefühl das hier um einen verhältnismäßig einfachen Sachverhalt, der halt nur in einer großen Stückzahl binnen einer kurzen Frist abgearbeitet werden muss, ein großes Gewese gemacht wird.
Allein die Übernahme von Name und Adresse scheint ja schon ein Mammutprojekt zu sein, dass nur eine Taktzahl von 40 Beratern pro Tag erlaubt ....
Hier Zitat Bundesfinanzministerium:
Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen nur folgende wenige Angaben erforderlich:
Lage des Grundstücks
Grundstücksfläche
Bodenrichtwert
Gebäudeart
Wohnfläche
Baujahr des Gebäudes
Zusammen mit den diversen Aussagen im Zusammenhang mit den (von mir kritisch betrachteten) aus der Genossenschaft ausgelagerten "Formularausfüllhilfen" wie z.B. Grundsteuer Digital frage ich mich mittlerweile, ob man mit einer Excel Tabelle mit automatisiert bundeslandspezifisch zugeordneten Links zu den jeweiligen Portalen bzw. Behörden ähnlich effizient unterwegs wäre und dieses komplizierte OnBoarding (klingt ja cool) und Datenverteilen mit BDO gar nicht nötig wäre.
Schick wäre, wenn dann die Daten dann (glaube Herr @vogtsburger hatte so was mal thematisiert) in eine CSV oder was auch immer gespeichert in Elster importiert werden könnten.
Ich finde übrigens schade, dass die von der App benutzen Quellen und Daten ohne Gewähr der Richtigkeit sind. Die Berater können sich also auf nichts berufen und eine schnelle automatisierte Feststellung wäre schon ein Risiko...
Es bleibt spannend...
PS: Interessant, dass die Freischaltungsreihenfolge eines unabhängigen Programms (das auch eine Datev-Schnittstelle bietet) von den Programmen des Kunden abhängt und die Entwickler dieser kundenseitigen Programme (hier Datev) auch noch entscheiden wann was geschieht...
Werden Datev Kunden hier eigentlich vorrangig oder nachrangig bearbeitet?
In meinen Augen ist also die Grundsteuer Digital Anwendung das eine und die Schnittstellen z.B. zur Datev das andere. Die Freischaltung für Grundsteuer müsste doch unabhängig möglich sein, wobei bestimme Schnittstellen von der Freigabe des Schnittstellenpartners (z.B. Datev) abhängen können.
Und ja, ehrlich wäre immer gut. Die App steht offensichtlich wohl frühestens ab Anfang April zur Verfügung (hoffentlich auch vollfunktional).
"Gerade für die eigene Kalkulation des Aufwands der Bearbeitung wäre eine Art Demo-Version interessant, mit der man z.B. mit einem fiktiven oder dem eigenen Grundstück durchprobieren kann, um ein Gefühl für den zeitlichen Aufwand zu bekommen. Gibt es so etwas bereits? "
Auch ich wäre sehr daran interessiert, eine Demoversion (selbstverständlich auch von SGS) einmal nutzen zu können. Im Moment würde man ja wirklich die Katze im Sack kaufen, gebunden dann für 12 Monate (und darüber hinaus, wenn die Datenbestände erhalten bleiben sollen). Gibt es für eine der beiden Lösungen eine Demoversion mit Testfall? Falls nicht, ist das ggf. in Planung?
Lage des Grundstücks Grundstücksfläche Bodenrichtwert Gebäudeart Wohnfläche Baujahr des Gebäudes
Genau dies betrifft auch den Großteil der Mandanten und könnte auch per Postkarte erledigt werden, aber ich konnte in meinem Jahresgespräch eine Vorschau auf die Software erhaschen und muss sagen, dass sieht gut aus und für mich jetzt, auch unter Betrachtung der Preisgestaltung, vollkommen egal, ob das von Fino oder Lego ist.
"Die Marktfreigabe ist für den 4. April 2022 geplant."
https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/faq_grundsteuer.pdf
Hat schon jemand gepostet ? Egal . . .
@Nutzer_8888 schrieb:
Schick wäre, wenn dann die Daten dann (glaube Herr @vogtsburger hatte so was mal thematisiert) in eine CSV oder was auch immer gespeichert in Elster importiert werden könnten.
Nicht nur der Import der zu ELSTERnden Daten in ELSTER (per XML-Datei) wäre interessant, sondern vor allem auch die Zurverfügungstellung der bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten in ELSTER, also quasi reELSTERte Daten 😁
... aber davor scheut man sich ja offenbar aus Haftungsgründen, laut Aussage von @FlorianChrist_fino
(ich gehe davon aus, dass die Finanzverwaltung gemeint war)
Apropos ... LEGO ist ein sehr schöner, bildhafter Vergleich mit dem Grundsteuerreform-Thema, @deusex !
Bei dieser Assoziation mit LEGO wird das Grundsteuer-Thema gleich viel sympathischer 😆
Apropos ... LEGO ist ein sehr schöner, bildhafter Vergleich mit dem Grundsteuerreform-Thema, @deusex !
Bei dieser Assoziation mit LEGO wird das Grundsteuer-Thema gleich viel sympathischer 😆
In der Tat, "LEGO" schoss es mir direkt in den Kopf, als ich die ersten Tutorials mit "Grundsteuer-Digital" ansehen konnte und "FINO" der "Hersteller ist. Ich denke, da kann nichts mehr schiefgehen . . . 😉
An der Stelle wollte ich der Vollständigkeit halber noch kurz erwähnen, dass mal wieder die Server bei der DATEV partiell down sind und GrSt-Digital ja wohl eine Cloud-Lösung wird (hihihi) und nein, ich werde keine Aussage treffen, um später der Wahrsagerei angeklagt zu werden 😉
Hallo GrundsteuerDigitalSupport-Team,
ist die Eingabe des korrekten Einheitswert-Aktenzeichens unabdingbare Voraussetzung seitens der Finanzverwaltung, damit die Erklärung übermittelt werden kann? Die Identifikation des Objekts könnte ja auch über die Flurstücknr. erfolgen. Ein erster Test der Software zeigt, dass diese zwingend hierzu eine Eingabe fordert. Das Programm gibt sich dann aber mit der Eingabe "123" zufrieden und verprobt nicht auf korrekte Zusammensetzung des Einheitswert-Aktenzeichens. Während andere Daten automatisiert bzw. unkompliziert zu erlangen sind, ist das EW-Aktenzeichen - sofern nicht bereits im ESt-Bescheid oder in der Anlage V erfasst - nur über den EW-Bescheid oder den letzten Grundsteuerbescheid zu ersehen. Die Beschaffung dieser Information ist dann aufwendiger. Wenn es also auch ohne EW-Aktenzeichen ginge, wäre das eine Erleichterung.
Gruß
Karl Hörterer