Hallo,
wir sind dabei unsere erste e-Rechnung mit Datev an die Mandanten zu verschicken.
In unseren bisherigen Rechnungen haben wir im Fußbereich der Rechnungen unsere vier Bankverbindungen ausgewiesen auf denen die Mandanten die Möglichkeit haben den Rechnungsbetrag zu überweisen.
Bei den e-Rechnungen scheint man nur eine Bankverbindung angeben zu können.
Gibt es eine Lösung die e-Rechnung auch um weitere Bankverbindungen zu ergänzen? Arbeitet Datev an dem Problem?
Vielen Dank
Moin,
es gibt ja vier Zeilen "Freitext" unterhalb der IBAN, gedacht z.B. für die Pflichtangaben.
Hier könnte man, wenn man diese Zeilen nicht anderweitig benötigt, die weiteren IBANs eintragen.
Moin,
leider ist der Freitext teils schon vergeben und m.E. auch nicht ausreichend.
Des Weiteren wird der Freitext in der Rechnung ganz klein (fast nicht lesbar) unten geschrieben.
Warum gibt es 4 IBANs? Vielleicht soll man dann nur 1 IBAN angeben und stellt in der Bank einen Automatismus ein, der die Kohle auf die anderen 4 Konten umverteilt 😅.
Wizzards of Workarounds! Wir können das!
Weil der Mensch ein Gewohnheitstier ist und daher immer gern in seinem Bankenverbund überweist. Historisch auch entstanden, weil das Geld innerhalb eines Verbundes schneller auf dem Empfängerkonto ist. Heutzutage nicht mehr so große Unterschiede auszumachen, aber wenn der Mandant beim gleichen Institut ist, hat man die Kohle inzwischen fast zeitgleich auf dem Konto.
Außerdem sind Banken Verhandlungen gegenüber aufgeschlossener, wenn die Beteiligten auch dort eine Bankverbindung haben.
Und bei Steuerberatern kann auch die Einlagensicherung eine Rolle spielen. Es sind ja pro Institut immer nur 100.000 Euro abgesichert.
Und warum sollen beim Steuerberater die Gebühren fürs Geld verteilen anfallen, wenn die Mandanten es so auch auf die verschiedenen Konten verteilen?
Insgesamt ein eher emotionales Thema.
Weil man vielleicht echte Bewegung auf den Konten haben möchte und nicht nur Umschichtungen; die Bewegungen fließen in das jeweilige Rating ein und sind, bei Bedarf, auch Verhandlungsgrundlagen bei Gebührengesprächen. Es gibt nicht nur Fibu, es gibt noch viele Dinge rechts und links davon.
Es entscheide schon noch ich, wo ich einziehen möchte, allerdings ist die Bankverbindung ein Pflichtfeld bei Debitoren und Kreditoren; ob ein Wechsel nicht erlaubt ist, habe ich noch nirgendwo gelesen….Also bevormundet mich der grüne Tanker wie er es bei der Sepa-Mandatsverwaltung auch gemacht hat.
Hallo,
bei der E-Rechnung wird automatisch nur eine Kanzlei-Bankverbindung verwendet. Standardmäßig die, die unter Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte Zahlungsverkehr ausgewählt ist. Ich habe Ihre Anforderung gerne aufgenommen.
Ausblick:
Voraussichtlich mit dem Service-Release am 21.03.2024 werden 7 Zeilen für die Zusatzangaben zur Verfügung stehen.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
So lange die Begründung dann nicht ist "ZUGFeRD kann nur eine Bankverbindung" …
FeRD hätte gerne meine privaten Daten (die Art von Daten, die man niemals Fremden im Internet geben sollte 🦐) für den "kostenlosen" Zugriff auf den Standard, deshalb guck ich das jetzt nicht nach.
Vielen Dank für die Antwort.
Sie sollten dann bitte darauf achten, dass die 7 Zeilen auch entsprechend bzw. genauso groß dargestellt werden wie die (einzige) Bankverbindung.
Momentan sind die 4Zeilen fast nicht sichtbar, so klein sind sie geschrieben, wenn man sich eine Probe- e Rechnung mal ausdruckt.
Viele Grüße
@Steuer3005 schrieb:
Momentan sind die 4Zeilen fast nicht sichtbar, so klein sind sie geschrieben, wenn man sich eine Probe- e Rechnung mal ausdruckt.
Wir reden über eine E-Rechnung, um dann die IBAN und Co. von der Rechnung abzutippen? 😲 Klingt irgendwie nach deutscher Digitalisierung. Andernfalls kann sie ja so klein wie möglich sein.
Du bist doch der große Digitalisierer und jetzt willst Du weil die Datev die E-Rechnung auf derzeit 1 Bankverbindung beschränkt eine Regel bei der 1 Bank erstellen und das Geld auf die 3 anderen verteilen.
Das entspricht für mich dem üblichen Datev würgarround. Dem Mandanten muss es doch möglich sein auszuwählen wleche Bank er bevorzugt und dann überweist er direkt auch dorthin.
Das wäre für mich wie Buchhaltung ich buche sämtliche Kosten auf ein einziges Kostenkonto und entwickle dann eine Regel zum Verteilen der Kosten wie in der Kostenrechnung üblich. Das ist für mich alles mögliche aber nicht zielführend und umständlich und das Gegenteil von digital.
@bodensee schrieb:
Dem Mandanten muss es doch möglich sein auszuwählen wleche Bank er bevorzugt und dann überweist er direkt auch dorthin.
lexOffice kann das halt 😂. Schätze, die werden auch keine großen Probleme bei der E-Rechnung haben bzw. ist es schon bemerkenswert, dass man bei lexOffice recht wenig zur E-Rechnung hört aber DATEV das medial und funktional jetzt schon arg pusht, was aber noch nicht beschlossen wurde, weil die Bauern durch die CDU ja alles so wie bisher haben müssen.
Verkehrte Welt aber an Workarounds müssen wir uns gewöhnen mit DATEV.
Wir haben zu 95 % Sepa (seit 1994) und da entscheide ich auf welches Konto ich das Geld haben möchte und nicht mein grüner Tanker.
Ich habe doch sonst die Arbeit, das ist mein Dienstleister und das sind meine Prozesse, nicht die der DATEV-Abteilung. Weniger Digicamps und Co, dafür mehr Arbeit in unsere Produkte könnte so auch nicht schaden. In mir steigt es langsam hoch und ist an der Unterkante der Kehle, keine Prozesse in den Kanzleien beherrschen, aber von E-Rechnung schwafeln, genau mein Humor (solange man Beteiligungen von unserem Geld kaufen kann, passt das doch - wer kontrolliert hier eigentlich wen?).
@silberbauer schrieb:Wir haben zu 95 % Sepa (seit 1994) und da entscheide ich auf welches Konto ich das Geld haben möchte und nicht mein grüner Tanker.
Konnte ich mir jetzt nicht verkneifen: Mal sehen wer hier den Tanker angreift ? Haben wir auch Huthi Rebellen oder andere Piraten hier ?🤣
Der ist gut, ich lache mich scheckig. Ein herzliches Dankeschön dafür!
Ich hoffe, dass ich mehr Zielfeuer habe, als die deutsche Fregatte und ich keine befreundete Drohne abschieße, sondern meinen Auftragnehmer in die Pflicht nehme, also an der Ausstattung der Fregatte arbeite.
Die DATEV wird sicher verstehen, dass es mehr Bankverbindungen gibt (bei der E-Rechnung muss ich selbige mitliefern und da steht nicht nur EINE).
@silberbauer schrieb:
Die DATEV wird sicher verstehen, dass es mehr Bankverbindungen gibt (bei der E-Rechnung muss ich selbige mitliefern und da steht nicht nur EINE).
Man wird sehen...
Nun, als Mitglied bei ZUGFeRD wird man doch wohl in der Lage sein uns die Extended-Version und nicht nur Comfort oder Basic bereitzustellen. Es gibt auch bei uns Zuschläge pro Position…(wieder sind wir an dem Punkt redet die EO-Abteilung mit denen, die bei ZUGFeRD „mitschrauben“?).
Hallo,
wie kann ich im Zahlungsverkehr auswählen das unsere 3 Bankverbindungen auf der E-Rechnung erscheinen ?
Kanzlei-Bankverbindung auf der E-Rechnung angeben - DATEV Hilfe-Center
Es kann nur eine angegeben werden. Highlanderprinzip.
Herr Winkelhausen danke für die Antwort. Ok dann würde ich die anderen Bankverbindungen extra eingeben, allerdings schaut das nicht schön aus mit der vorhandenen
Mangels Formatierungsmöglichkeiten in den freien 7 Zeilen bekommen Sie keine identische Schrift hin wie bei der Standard-IBAN. Wir haben daher gesagt, dass wir nur eine angeben. Die sieben Zeilen brauche ich auch für andere Infos.
Wurde bereits der Vorschlag aufgegriffen, diese Bankverbindung in der üblichen Form in 4-er Gruppen anzugeben?
Analog der bekannten DATEV- Rechnung, wo die Bankverbindungen auch lesbar sind. Wozu die BIC?
Problem hier: Der fette Strich über der Bank und dann das Abzählen der Nullen. Wer arbeitet schon mit Copy & Paste, wo das Problem nicht existent wäre?
Die IBAN Formatierung in EO classic ist nun eine der kleinsten Übungen, nur in der E-Rechnung bekommt der User vermutlich die Macht der Sperre zu spüren.
Keine Ahnung, in dem anderen Thread heisst es ja nur, dass alle Punkte mit den DATEV-MItarbeitern besprochen wurden, ob davon was umgesetzt wird ist ja immer noch nicht klar.
Blöderweise geht es hier um die E-Rechnung.
Das ist das grundsätzliche Problem, seit gut 10 Jahren. Aber nun gibt es erst mal einen tollen Arbeitskreis damit in den nächsten 10 Jahren die E-Rechnung hoffentlich unverändert (im DATEV Sinne) ausgegeben werden kann.
@wwinkelhausen schrieb:Kanzlei-Bankverbindung auf der E-Rechnung angeben - DATEV Hilfe-Center
Es kann nur eine angegeben werden. Highlanderprinzip.
Zum Glück betrifft es mich ja nicht.
Aber ist der Datev bewusst, dass die Kunden bestimmte Bankverbindungen in Ihrem System speichern und ein pötzlicher Wechsel der auf der Rechnung angezeigten Bankverbindung (bzw. Wegfall anderer Verbindungen) oft, gerade in größeren internationalen Konzernen, einen Sicherheitsmechanismus zur Bankenbestätigung triggert? Ich hatte schon Fälle mit Anrufen bei zwei verschiedenen Mitarbeitern, um den Wechsel der Bankverbindung zu bestätigen.
@wwinkelhausen schrieb:Kanzlei-Bankverbindung auf der E-Rechnung angeben - DATEV Hilfe-Center
Es kann nur eine angegeben werden. Highlanderprinzip.
Aber nur bei DATEV, in der realen Welt geht das:
Bei Überweisung sollten die Konto- und Bankdaten des Zahlungsempfängers
(„PayeePartyCreditorFinancialAccount“ BG-17, BT-84, BT-85) und
„PayeeSpecifiedCreditorFinancialInstitution“ BT-86) übermittelt werden.
Es können durch die mehrfache Übermittlung des Knotens
„SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans“ auch mehrere Banken genannt werden. Man
darf nicht davon ausgehen, dass die einlesenden Programme diese Bankinformationen,
speziell bei Übermittlung mehrerer, nutzen
Aus: Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen.