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E-Rechnung oder ZugFerd und wenn ja, welche Variante . . . und welche Funktionen

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letzte Antwort am 04.07.2024 11:59:33 von wwinkelhausen
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olafbietz
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Es wäre so einfach gewesen. DATEV ersetzt ZUGFeRD 1.0 durch ZUGFeRD 2.0. DATEV verfolgt aber ganz andere (eigene) Ziele. Die Genossenschaft dient vorrangig sich selbst, statt dem Genossen. Siehe auch IT-Club-Thread:

 

https://www.datev-community.de/t5/IT-Club/IT-Club-Fr%C3%BChjahresrunde-2024/m-p/407454#M1891

 

 

@Kerstin_Schulz 

 

Da im IT-Club-Thread kein Verantwortlicher der DATEV antwortet, stelle ich die Frage mal konkret an Sie:

 

Könnten Sie das ZUGFeRD 2.0-Layout auch allgemein in EO zur Verfügung stellen, damit man andere digitale Rechnungen einheitlich (schrottig) aussehen lassen kann?

 

Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus.

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die Anforderung ist schon vor ein paar Wochen das erste Mal an uns herangetragen worden. Wir prüfen aktuell, ob wir das ggf. auch schon mit den DATEV-Programmen 18.0 zur Verfügung stellen können. Das hätte definitiv den Vorteil, dass für Papier- und Digitale Rechnungen kein individuelles Rechnungsformular mehr angelegt werden müsste, da die relevanten Kanzlei-Stammdaten aus dem Kanzleimandanten herangezogen werden.

 

Ausblick:

Mit den DATEV-Programmen 18.0 kann voraussichtlich ein Logo in das E-Rechnungsformular eingebunden, die Anlage Vorschüsse und auch individuelle Anlagen aus dem Dokumentenmanagement hinzugefügt werden.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

olafbietz
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@Kerstin_Schulz  schrieb:

Hallo,

 

die Anforderung ist schon vor ein paar Wochen das erste Mal an uns herangetragen worden. Wir prüfen aktuell, ob wir das ggf. auch schon mit den DATEV-Programmen 18.0 zur Verfügung stellen können. Das hätte definitiv den Vorteil, dass für Papier- und Digitale Rechnungen kein individuelles Rechnungsformular mehr angelegt werden müsste, da die relevanten Kanzlei-Stammdaten aus dem Kanzleimandanten herangezogen werden.

 

Ausblick:

Mit den DATEV-Programmen 18.0 kann voraussichtlich ein Logo in das E-Rechnungsformular eingebunden, die Anlage Vorschüsse und auch individuelle Anlagen aus dem Dokumentenmanagement hinzugefügt werden.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG



 

Zwei kurze Rückfragen zu Ihrem Planungsstand:

 

  • Was ist geplant: Soll nur das Layout der ZUGFeRD 2.x-Rechnung für die digitale Nicht-E-Rechnung zur Verfügung gestellt werden, oder wird man die digitale Rechnung einfach auch als ZUGFeRD 2.x erstellen können? Schadet ja nicht.

  • Darf das Logo das Format DIN-A4 haben und Briefpapier heißen? 😉

 

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

das Layout der E-Rechnung soll für Papier- und Digitale Rechnungen verwendet werden können. Das Logo ist im Kopfbereich angesiedelt. Vermutlich kann links, rechts oder mitte bestimmt werden. Die genauen Details (Größe, Format) sind mir aktuell noch nicht bekannt. Allerdings wird es definitiv keine DIN-A4 Ausmaße haben können 😀.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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olafbietz
Meister
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@Kerstin_Schulz  schrieb:

Hallo,

 

das Layout der E-Rechnung soll für Papier- und Digitale Rechnungen verwendet werden können.


Nur das Layout. Das dachte ich mir schon. Sonst könnte man ja das DATEV-Zwangsportal umgehen.

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
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deusex
Allwissender
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Hallo Frau Schulz,

 

nun versuche ich nochmals, ich glaube zum vierten Male, meine Frage zu platzieren:

 

Unabhängig davon, wie das Layout gestaltbar oder nicht gestaltbar ist, wäre es für mich (und ggf. Andere) viel wichtiger, dass die Möglichkeit besteht, den Inhalt der Hinweis-Mail zur E-Rechnung bestimmen zu können.

 

Ist es und wenn ja, ab wann, möglich die Hinweis-Mail individuell textlich zu gestalten ?

 

Ich habe die komplette Umstellung auf E-Rechnung auf dem Radar und würde sofort kanzleiweit umstellen, wenn dies möglich wäre. Vielleicht können Sie hier weitere Auskunft geben. Danke.

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deusex
Allwissender
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Nachricht 37 von 57
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u.a. beschlossen:

 

deusex_0-1711633037895.png

 

Dann hat DATEV ja noch reichlich Zeit "nachzuschärfen" . . . und wir noch reichlich, um Zeit zu geben 😉

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d_z_
Erfahrener
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@Kerstin_Schulz 

 

Noch mal ganz kurz zur Klarstellung: Ich möchte als E-Rechnung eine Rechnung mit grundlegenden Layout und Logo (auch druckfähig) ohne irgendwelche Portale direkt per EMail versenden. Wird das mit Datev möglich sein?

olafbietz
Meister
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siehe Paralleldiskussion hier:

https://www.datev-community.de/t5/IT-Club/IT-Club-Fr%C3%BChjahresrunde-2024/td-p/406028/jump-to/first-unread-message

 

Also: NEIN!

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

sorry wegen der kleinen Verzögerung, über die Osterfeiertage war es nicht so leicht, schnell eine Rückmeldung zu erhalten 🙂.

 

Der Inhalt der E-Mail, die von DATEV E-Rechnung Service gesendet wird, wird nicht angepasst werden können. Andere Überlegungen stehen allerdings derzeit im Raum. Und zwar die Möglichkeit, den E-Mailversand durch den Anwender durchführen zu lassen. Hier stehen wir allerdings erst am Anfang einer Lösungsfindung.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

peter_rost
Beginner
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@metalposaunist über jeden Hinweis zur Umsetzung, wie wir unser Inkasso ohne das DATEV RZ nutzen können sind wir dankbar.

 

Und das der e-rechungsdienst kostenlos ist, dürfte wie alles bei DATEV nur ein kurzfristiges Ereignis sein. 

Naja, und Apple und DATEV... ich kommentiere nicht weiter... rege mich nur wieder sinnlos auf. 😫

metalposaunist
Unerreicht
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@peter_rost schrieb:

@metalposaunist  über jeden Hinweis zur Umsetzung, wie wir unser Inkasso ohne das DATEV RZ nutzen können sind wir dankbar


Nach einem LinkedIn Kommentar kann man mittels StBVS wohl auch am RZ "vorbei" Rechnungen via Schnittstelle stellen.  

 


@peter_rost schrieb:

Und das der e-rechungsdienst kostenlos ist, dürfte wie alles bei DATEV nur ein kurzfristiges Ereignis sein. 


Der E-Rechnungsempfang ist kostenlos, ja. Rechnungen darüber schreiben: nein. Den Betrag wird aber keiner umbringen. Auf der anderen Seite sagt man ja, was nichts kostet, ist auch nichts 😅.

 

Und Rechnungen schreiben muss ja erst ab 2028 nach Gesetz. Ab 2025 reicht ja der Empfang aus. Dafür sorgt DATEV. Also hat alles keine Eile und keine Panik schieben. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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olafbietz
Meister
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@metalposaunist  schrieb:
Der E-Rechnungsempfang ist kostenlos, ja. ...

Ab 2025 reicht ja der Empfang aus. Dafür sorgt DATEV. Also hat alles keine Eile und keine Panik schieben. 


Ich will auch keine E-Rechnungen über diesen ungewünschten Service empfangen. Da reicht eine rechnung@yourdomain.com mit Weiterleitung ins DUO. Wieso soll man einen 40-Tonner bewegen, wenn man die Strecke bequem mit einem Fahrrad bewältigen kann?

 

Warum entwickelt DATEV nicht mal was, was wir dringend brauchen? Eine Automatisierung der Sachverhalte aus dem Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/0906049 zum Beispiel. Das kostet seit Jahren Arbeitsstunden und Nerven. Am E-Rechnungsdienst habe ich die nächsten Jahre keinen Bedarf. Und ich weiß nicht, ob ich überhaupt jemals Bedarf daran haben werde. 

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
dprobst
Fortgeschrittener
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Jetzt mal ehrlich:

 

Liebe Datev, das kann einfach nicht euer Ernst sein!

 

Ein Logo einbinden ist sicher auch sinnvoll. Aber warum und mit welcher Berechtigung verdonnert mich die Datev in eine Rechnung Angaben aufzunehmen, die weder notwendig, noch gesetzlich gefordert sind.

 

Im Formular der eRechnung (Zugferd 2.0) werden u. a. Gegenstandswert, Tabelle, Honorarsatz  und Betrag ausgewiesen. Die Vergütungsverordnung fordert in §9 zwingend lediglich den Betrag, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die angewandten Vorschriften der StBVV und bei Wertgebühren auch den Gegenstandswert. Das ist alles. Mehr geben wir seit Jahren auch nicht in unserer Rechnung an. Bisher hat sich noch keine Mandant beschwert.

 

Jetzt kommt die Datev und meint sie müsse mir vorschreiben auch noch die Tabelle und den Gebührensatz (x/10 oder x/20) in der Rechnung anzugeben. 

 

Eine individuelle Anpassung des Formulars soll aber nicht möglich sein.

 

Steht die Datev jetzt wirklich schon über dem Gesetzgeber?

 

Es kann doch nicht so schwer sein, ein Rechnungsformular mit den gesetzlichen Mindestangaben zur Verfügung zu stellen und andere Angaben wahlweise berücksichtigen zu können.

DATEV-Mitarbeiter
Iris_Hierteis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag @dprobst ,

 

im Moment ist das Ausblenden der 10tel- oder 20tel-Sätze noch nicht möglich bei E-Rechnungen. 

 

Mit den DATEV Programmen 18.0 (Rechnungsschreibung 15.0 ), voraussichtlich ab 08.08.2024 gibt es eine neue Funktion in den Grundwerten der Kanzlei im Register E-Rechnung. Im Bereich "Steuerung Gebührenanzeige" kann bei Wertrahmengebühren das Ausblenden der 10tel- oder 20tel-Sätze bei der Rechnungserstellung aktiviert werden. Die Werte erscheinen dann nicht im xml und in der Sichtkomponente.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

olafbietz
Meister
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@Iris_Hierteis  schrieb:

 

Mit den DATEV Programmen 18.0 (Rechnungsschreibung 15.0 ), voraussichtlich ab 08.08.2024


Wird es in dieser Programmversion auch möglich sein, E-Rechnungen direkt per E-Mail und ohne DATEV-RZ zu versenden? Und wenn ja, wird diese Möglichkeit dauerhaft erhalten bleiben?

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
dprobst
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Hierteis,

 

Vielen Dank für diesen Ausblick.

 

Dann lassen wir uns mal überraschen. 😌

 

Beste Grüße aus München

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DATEV-Mitarbeiter
Iris_Hierteis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@olafbietz am Zustellweg bei E-Rechnungen in Eigenorganisation compact/classic wird sich nichts ändern. Die Verarbeitung läuft weiterhin über den DATEV E-Rechnungsservice.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg und ein erholsames Wochenende

d_z_
Erfahrener
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@Iris_Hierteis 

 

Wieder ein Punkt sich einen alternativen Anbieter zu suchen!

 

Erstaunlich wie Datev an den Wünschen der Bezahler der ganzen Geschichte vorbeibastelt. 

 

Bekommt doch erstmal die bisherigen Geschichten zuverlässig hin.

metalposaunist
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@Iris_Hierteis schrieb:

Die Verarbeitung läuft weiterhin über den DATEV E-Rechnungsservice.


E-Rechnungsservice = E-Rechnungsplattform oder ist das wieder was anderes? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
witte
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Sehe ich genauso! Diesen Weg werde ich auch nicht gehen und mir einen anderen Weg suchen müssen.

Bei der Grundsteuer habe ich es auch so gemacht und bin damit zufrieden.

Ich vermute, viele kleine Kanzleien werden über diese Entwicklung nicht erfreut sein.

d_z_
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@metalposaunist 

 


@metalposaunist  schrieb:

@Iris_Hierteis schrieb:

Die Verarbeitung läuft weiterhin über den DATEV E-Rechnungsservice.


E-Rechnungsservice = E-Rechnungsplattform oder ist das wieder was anderes? 


Vermutlich wird es heißen E-irgendwas = Aktuelle Wartungen und Störungen

 

Wir arbeiten mit Hochdruck.....

d_z_
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@witte 

 

Eigentlich hätte das Grundsteuerdebakel in Nürnberg eine gewisse Demut erzeugen müssen... Eigentlich...

 

Ich habe auch einen anderen Anbieter genutzt, und habe jeweils das versprochene zu einem vernünftigen Preis bekommen...

DATEV-Mitarbeiter
Iris_Hierteis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Das sind 2 unterschiedliche Systeme.


DATEV E-Rechnungsservice
Wenn z.B. DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort oder DATEV Auftragswesen (next) eingesetzt wird und über die Programme die E-Rechnung erstellt wird, dann läuft der Versand über den DATEV E-Rechnungsservice. Hier ändert sich zukünftig nichts.
DATEV E-Rechnungsplattform
Der Austausch von Rechnungsdaten soll laut Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig über Plattformen erfolgen. Da die Umsetzung rechtlicher Vorgaben zu den zentralen Tätigkeiten der DATEV zählt, bietet DATEV eine eigene E-Rechnungsplattform an. Die DATEV E-Rechnungsplattform in der 1. Stufe wurde am 29.05.2024 freigegeben. Die DATEV E-Rechnungsplattform wird die Datendrehscheibe rund um das Thema E-Rechnung. 

https://e-rechnungsplattform.datev.de/ 
Kurz "gesagt":
DATEV E-Rechnungsservice ist ein Programm, dass bei verschiedenen DATEV Programmen zur Versendung von E-Rechnungen zum Einsatz kommt.
E-Rechnungsplattform ist eine Datendrehschreibe.


Hier zum Nachlesen:
Übersicht über die E-Rechnungen in den DATEV-Programmen E-Rechnungen in den DATEV-Programmen

 

Schöne Grüße aus Nürnberg und einen guten Start in die neue Woche

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olafbietz
Meister
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Statt also, wie von Datev gewohnt, Lösungen Jahre zu spät oder auch gar nicht an den Start zu bringen, bringt Datev hier die vermeintliche Lösung Jahre zu früh?

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
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peter_rost
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Sehr geehrte Frau Hierteis,

 

ich wiederhole gerne die Frage meiner Kollegen und bitte um offizielle und klare Antwort der DATEV.

 

Wird die DATEV mich zum Versand meiner Rechnungen zukünftig in das Rechenzentrum
also den E-Rechnungsservice zwingen oder werde ich diese auch über meine eigenen Systeme
ohne das vollkommen überforderte Rechenzentrum senden können?

 

Mfg

wwinkelhausen
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Steht doch in Beitrag 48 drin, es wird nur den einen Weg geben.

Dinosaurier
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56
letzte Antwort am 04.07.2024 11:59:33 von wwinkelhausen
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