Hallo Herr @Jonas_Bauer ,
dieser "Unfug" ist ja immer noch in der E-Rechnung drin:
(Zusatz §15 StBVV...)
Zur Erinnerung: Die Notwendigkeit der Umsatzsteuer ergibt sich nicht aus der StBVV, sondern aus dem Umsatzsteuergesetz! Insofern ist der Hinweis falsch und komplett unnötig.
lt. Ihrem Post vom 05.09.2024 sollte das mit dem Jahreswechsel bereinigt werden. Was machen Ihre Kollegen in der Entwicklung?
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Ja, hier warten wir auch ganz dringend drauf.
Wäre echt eine schöne Sache, wenn man uns mal den aktuellen Stand zu den angebrachten Änderungswünschen mitteilt.
Wünsche die ich in den Threads noch nicht gefunden hab:
- der automatische Upload einer E-Rechnung in UO erfolgt nicht. Bei der digtalen Rechnung wurde der Beleg immer zusätzlich in UO hochgeladen. Obwohl dieser Haken in den Stammdaten weiterhin gesetzt ist passiert dies mit einer E-Rechnung nicht mehr.
- es fehlt eine Lösung für den "Überweisungstext" der Bankverbindung wenn man mit der STBVS arbeitet
Hallo zusammen,
vorneweg noch ein spätes Frohes Neues Jahr!
@Alexander_Herrmann & ich sind Ende Dezember nochmal zusammengesessen, um über den aktuellen Stand der E-Rechnung und die weiteren geplanten Erweiterungen zu sprechen.
Gerne daher auch hier nochmal ein kurzes Update zum aktuellen Stand der Weiterentwicklungen zur E-Rechnung in der Eigenorganisation.
Zur Jahreswechsel-Version wurden neben einigen kleinen Bugs und Anpassungen v.A. folgende Punkte angegangen:
Im Jahr 2025 planen wir weitere Abrundungen. Unter anderem sind wir aktuell an der Prüfung und Umsetzung folgenden Themen dran:
Ich kann stand heute noch nicht versprechen, dass jedes genannte Thema umgesetzt wird, da wir aktuell teils noch intern prüfen, ob eine Umsetzung möglich ist.
Weiter werden die oben genannten Themen nicht alles sein, was wir im Laufe des Jahres im Kontext der E-Rechnung (und darüber hinaus) umsetzen werden. Wir sichten & bewerten regelmäßig das Feedback unserer Mitglieder zur E-Rechnungsschreibung in der Eigenorganisation und versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf zu reagieren.
Dabei bitte ich jedoch um Verständnis, dass nicht jeder Wunsch umgesetzt werden kann, da für uns weiterhin folgende Rahmenbedingungen gelten:
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Weitere Rahmenbedingung:
(siehe auch: Ihre Stimme zählt: Verbesserung der E-Rechnungssch... – Seite 3 - DATEV-Community - 437668)
Ich hab mich auch nochmal in der Sammlung und Beantwortung der noch nachträglich genannten Wünsche und des konstruktiven Feedbacks versucht.
Hier noch eine Zusammenfassung:
Nachgereichte Themen + Antwort:
Thema | Antwort | Kategorie |
Überarbeitung der Sichtkomponente | Aufgrund des Vorranges des maschinenlesbaren Teils vor der Sichtkomponente priorisieren wir andere Themen höher. Wenn die Kapazität dafür übrig ist, kann eine Überarbeitung einzelner Aspekte geprüft werden. |
|
Manuelle Nachbearbeitung | Um die Übereinstimmung der Sichtkomponente und des maschinenlesbaren Teils zu gewährleisten, darf eine manuelle Nachbearbeitung nicht möglich sein. | Keine Anpassung (Technisch/Rechtlich bedingt) |
Verarbeitung der Daten in der Fibu | Bei Ausgangsrechnungen aus der EO wird der Buchungssatz auf Basis der Rechnungsdaten aus der EO heraus erstellt. Die E-Rechnung wir dann nach DMS abgelegt und dem Buchungssatz über den Beleglink angehangen. In der Fibu kann dann auch die XML über den neuen Viewer visualisiert werden! Beim Schreiben einer XRechnung wird hier aktuell leider noch eine „alte, durch die EO erstellte Visualisierung“ via Beleglink an den Buchungssatz angehangen. Dies wird zeitnahe behoben. Zukünftig wird auch in diesem Fall direkt die XML verlinkt. | Wird umgesetzt |
Die Postadresse in den DATEV Stammdaten ist nicht UPU-konform, zumindest nicht im Fall von Groß Britannien |
| Wird geprüft |
E-Mail zum Versand der E-Rechnung als Handelsbrief und damit archivierungspflichtig? | „So sind beispielsweise E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs in elektronischer Form aufbewahrungspflichtig. Dient eine E-Mail nur als „Transportmittel”, z. B. für eine angehängte elektronische Rechnung, und enthält darüber hinaus keine weitergehenden aufbewahrungspflichtigen Informationen, so ist diese nicht aufbewahrungspflichtig (wie der bisherige Papierbriefumschlag).
BMF-Schreiben vom 14.11.2014, Textziffer 121“
Im Zuge der Individualisierbarkeit der Mails aber nochmal zu beachten! | Durch Community beantwortet |
In der ZUGFeRD-Rechnung wird der berechnete Auslagenersatz in Summe als letzte Rechnungsposition aufgeführt. Die Verteilung auf die Rechnungspositionen, wie es bisher der Fall war, unterbleibt. Es ist somit nicht auf einen Blick nachvollziehbar, aus welcher Position sich welche § 16er zusammensetzen. | Ein Ausweis der Gebühren nach §16 StbVV auf Gebührenebene ist derzeit nicht vorgesehen und nicht in Planung. Es besteht hier die Einschätzung nach § 9 Abs. 2 S.3 StBVV, dass ein Ausweis des Gesamtbetrages bei Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Gesamtbetrages ausreicht. | Keine Anpassung |
Anzeige des Leistungsnachweises in der Rechnungsvorschau | Seit der Jahreswechselversion werden Anlagen wie der Leistungsnachweis auch in der Rechnungsvorschau angezeigt | Umgesetzt |
Keine Anrede vor der Adresse in der E-Rechnung | Wunsch aufgenommen | In Prüfung |
@chrisocki : Ja, können sie auch in Eigenorganisation comfort! Siehe: Zehntel-Sätze für E-Rechnungen ausblenden - DATEV Hilfe-Center
Danke, Herr Bauer, für die ausführliche Antwort. Eine Rückfrage habe ich zu Ihrem Punkt
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Haben Sie dafür eine Fundstelle für mich? Ich finde nur im diesbezüglichen BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur E-Rechnung in Randziffer 37 den Hinweis, dass es dem Unternehmer frei steht, sich zur Erstellung und/oder Übermittlung von E-Rechnungen externer Dienstleister zu bedienen. Nach meiner Lesart kann ich also selbst entscheiden, ob ich mich zum Rechnungsversand der DATEV oder meines eigenen E-Mail-Providers bedienen möchte. Letzteres kann ich aber aktuell nicht, weil ich keine Möglichkeit habe, die Rechnungen in mein E-Mail-Programm zu importieren, wenn ich nicht die E-Rechnung an meinen Mandanten über Ihr Portal an mich selbst schicke um sie danach per E-Mail an meinen Mandanten zu schicken. Was ja irgendwie gaga wäre.
Für einen kurzen Hinweis zur Fundstelle sage ich schon einmal herzlichen Dank.
@Jonas_Bauer schrieb:
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Mittelfristige Verpflichtung zum Versand der E-Rechnung über eine Plattform (vrstl. 01.01.2028)
Zum 01.01.2028 laufen lediglich die Übergangsfristen ab. Zu sagen, dass die Verpflichtung zum Versand der E-Rechnung über eine Plattform voraussichtlich zum 01.01.2028 kommen wird, ist einfach nur falsch.
Beim BMF habe ich hierzu keine Aussage gefunden. Im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 Rz. 41 steht lediglich "zu einem späteren Zeitpunkt". Dass dieser Zeitpunkt der erste Tag nach Ablauf der Übergangsfristen sein wird ist extrem unwahrscheinlich.
Auf europäischer Ebene wird es ebenfalls zu einer Verschiebung der ViDA-Maßnahmen kommen. Nach der am 5.11.2024 im EU-Rat erzielten Einigung soll die ursprünglich für 2028 vorgesehene Einführung einer E-Rechnungspflicht zusammen mit einem transaktionalen grenzüberschreitenden Meldesystem zum 1.7.2030 erfolgen.
6. Einführung eines Meldesystems wird später kommenAb einem späteren – noch offenen - Zeitpunkt muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT-Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden.Diese Meldung soll im Einklang mit den EU-Vorgaben (VAT in the Digital Age, kurz ViDA) für grenzüberschreitende Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen) erfolgen.
Sehr geehrter Herr Baur,
ich desillusioniert. Die Erkenntnis ist, dass jegliche Liebesmühe hier und in den Servicekontakten / Verbesserungsvorschlägen verschwendet ist.
Mit diesen Priorisierungen und der wirklich völligen Ignoranz gegenüber Bedürfnissen der Kanzleiorganisation (siehe Überarbeitung Sichtkomponente) wird das nichts.
Stbab1
Zentrale Erzeugung der Rechnung ist im Hinblick auf die zukünftige Meldepflicht der Rechnungen sicher richtig.
Warum dann nur "@datev.de" eine zentrale Versandadresse als Absender?
Wie schwer kann es denn sein @mustermann-datev.de oder mustermann@datev-rechnungsstellung. de als Absender einzurichten? Damit wäre eine Individualisierung der Versandadresse gegeben und die Rechnungen würden "zentral" verschickt.
Wenn jetzt schon - so ganz ohne gesetzlichen Zwang und weil es prozesstechnisch sinnvoll ist - die B2B-Mandanten dahingehend berät, sich auf der E-Rechnungsplattform zu registrieren und ihre rechnung@-Adresse dorthin weiterleitet und dort dann wiederum die automatische Weiterleitung jeglicher Rechnung nach DUO einstellt, dann:
Es gibt sicherlich noch einige praktische Probleme im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen (Handwerker, Architekten Korrekturen, etc.); die Email-Absender-Adresse ist vernachlässigbar.
@Jonas_Bauer schrieb:
@chrisocki : Ja, können sie auch in Eigenorganisation comfort! Siehe: Zehntel-Sätze für E-Rechnungen ausblenden - DATEV Hilfe-Center
Wirkt lt. der Kollegin nicht... Wir werden hierzu einen SK öffnen.
- Neutrale Rechnung ohne Verweis auf StBVV
Wie schwer kann es sein,
- eine PDF-Vorlage zu ändern
- oder eine SQL-Anweisung zu ändern
- einen PDF-Generator um ein paar Worte zu erleichtern.
Ernsthaft. Das könnte mit einem Hotfix ausgerollt werden. Zumal es fachlich kompletter Unsinn ist. Das hätte der QM-Abteilung und Rechtsabteilung auffallen können.
Und allein, dass wir (Community) hier schon wieder nach x-Monaten nachfassen müssen, ist ein Trauerspiel.
Verständnis bekommen Sie von mir nicht.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
...ich bin ehrlicherweise auch enttäuscht und frage mich, wer das Produkt so freigegeben hat.
Wir haben unseren Mandanten die ganze Zeit die Vorteile der E-Rechnung schmackhaft gemacht und kommen dann selbst mit dieser Rechnung um die Ecke.
Das ist für mich etwas peinlich....
Das Thema E-Rechnung bei der DATEV ist ein Trauerspiel. Die DATEV interessiert sich überhaupt gar nicht mehr für Ihre Genossen, d.h. wir Mitglieder werden nicht gehört bzw. nur ignoriert.
Für mich sieht es so aus, als ob auf Teufel komm raus versucht wird, unsere Mandanten ins DATEV-Ökosystem zu holen (E-Rechnungsportal, DUO etc.). Da haben die aber (zumindest hier) alle keine Lust drauf, weil sie andere, für sie besser funktionierende Lösungen haben und für mich wird das irgendwie auch immer unangenehmer. Ich kommuniziere das mittlerweile auch durchaus offensiv, wie unglücklich ich mit der Lösung bin und weise meine Mandanten darauf hin, sich die E-Mails genau anzuschauen, das Zertifikat zu prüfen etc. Denn wenn da eine DATEV-Fake-Mail mit Fake-Rechnung und falscher Bankverbindung eingeht, die dann auch noch automatisiert verarbeitet wird, bin nachher ganz sicher ich der Blöde, wenn das Geld futsch ist.
Kann ich eigentlich irgendwo einen Sendenachweis für die E-Rechnungen über die Plattform einsehen? Und bekomme ich eine Nachricht von der DATEV, wenn die Rechnung aufgrund eines Schreibfehlers meinerseits in der Rechnungs-E-Mail-Adresse nicht zugestellt werden kann?
Sehr geehrter Herr Kruse,
nach meiner Wahrnehmung hätte die neue Rechnungsschreibung einschließlich der E-Rechnung spätestens im Herbst 2024 fertig sein und an die Genossen der Datev ausgerollt werden müssen. Die Aufgabenstellung war sehr lange klar.
Tatsächlich drängt sich mir der persönliche Eindruck auf, dass Ende 2024 nichts fertig war, weder in der neuen noch in der alten Version der Rechnungsschreibung.
Vermutlich aus der Not heraus wurde, wieder einmal, auf alte Infrastruktur, also die alte Rechnungsschreibung die E-Rechnung aufgepfropft. Ich empfinde das Ergebnis als überaus unzureichend, nicht durchdacht, ohne saubere Zusammenhänge zu bestehenden Prozessen. Die internen Belange der Datev-Mitglieder, also die Kanzlei-Organisation, die Handhabbarkeit, wurden nicht berücksichtigt, was sich aus dem Forum doch recht deutlich erkennen lässt.
Die Aussagen der Datev in dieser aktuellen Diskussion lassen den Schluss zu, dass die Datev-Abteilung Entwicklung Kanzleimanagement nicht beabsichtigt, auf Fragen der Handhabbarkeit ihrer Arbeitsergebnisse einzugehen. Ich verweise auf die weiter oben erfolgte Stellungnahme der Entwicklungsabteilung.
Erst nach Hinweisen der Nutzer hat die Datev erkannt, was die E-Rechnung alles nicht kann, was falsch läuft, was nicht geht. Jegliche Fehler und Unzulänglichkeiten, die nicht absolut zwingend zu beheben sind, werden vollständig ignoriert. Die Lösungen der Datev, z.B. zur Entfernung des falschen Leistungsdatums bei Anzahlungsrechnungen sind fast schon tragisch-komisch. Ich soll z.B. die Funktion "Leistungsdatum = Rechnungsdatum, soweit nicht anders genannt" in den Grundeinstellungen abschalten, um eine Vorschussrechnung zu schreiben. Offenbar ist man nicht bereit, eine Knopf "Vorschussrechnung" zu programmieren.
Mich interessiert es doch schon, wie die Aufsichtsorgane und Gremien der Datev dazu stehen und ob zumindest hier Konsens besteht, dass es ein Problem gibt und dass die Prioritäten einer Richtungskorrektur bedürfen.
Mfg.
stbab1
Problem Bankverbindung in Fußzeile vom 19.8.2024: - Anmerkung
zu 1) evtl. sollten die Stammdaten aus den Stammdaten aus Rechnungswesen/ZMSD der Kanzlei gezogen werden können oder manuell eingepflegt werden können
Beispiel: Ankreuzmöglichkeit " manuell" und dann ein Feld in dem das eingepflegt werden kann - die Bank der Kanzlei ändert sich doch nicht ständig da sollte es doch auch mal ohne automatische Stammdatenzugriffe möglich sein etwas fest zu hinterlegen. Z.B. analog Stammdatenabgleich Lodas RZ; da kann man auch manuelle Daten abweichend erfassen und den automatischen Abgleich zu den Stammdaten ZMSD ausstellen/inaktivsetzen
zu 2) Anzahl Bank: Ich stimme zu; es sollten mindestens 2 wenn nicht sogar 3 Bankverbindungen ausgewählt werden können bzw. auch manuell eingepflegt werden können.
@Jonas_Bauer schrieb:
Im Jahr 2025 planen wir weitere Abrundungen. Unter anderem sind wir aktuell an der Prüfung und Umsetzung folgenden Themen dran:
- Neutrale Rechnung ohne Verweis auf StBVV
Ist im Sichtbereich immer noch enthalten...
Liegt vermutlich hieran:
Nachgereichte Themen + Antwort:
Thema
Antwort
Kategorie
Überarbeitung der Sichtkomponente
Aufgrund des Vorranges des maschinenlesbaren Teils vor der Sichtkomponente priorisieren wir andere Themen höher. Wenn die Kapazität dafür übrig ist, kann eine Überarbeitung einzelner Aspekte geprüft werden.
Hallo @chrisocki,
die neutrale Rechnung ohne Verweis auf StBVV kommt in EO comfort mit dem Service Release am 20.02.
Einstellbar in der Fakturierung, dem Auftrag sowie in der Auftragsvorlage.
Bald auch über MyUpdates kommuniziert.
@Jonas_Bauer schrieb:[...]
... die neutrale Rechnung ohne Verweis auf StBVV
[...]
die 'neutrale' Rechnung mit Verweis auf die StBVV war (für mich) schon immer ein deutliches Zeichen dafür, dass die Datev mit 'normaler' Fakturierung 'nichts am Hut hat' bzw. nichts zu tun haben will.
Es wirkt schon ziemlich 'befremdlich', wenn z.B. beim Weiterverkauf eines gewöhnlichen Gegenstandes auf die StBVV verwiesen wird 😎
@Jonas_Bauer schrieb: kommt in EO comfort mit dem Service Release am 20.02.
Oh weh... 7 Monate...
Einstellbar in der Fakturierung, dem Auftrag sowie in der Auftragsvorlage.
Warum noch eine Einstellung???? Der Hinweis ist einfach falsch, falscher, am falschesten... Die Umsatzsteuer wird nach dem UStG berechnet und ausgewiesen. Die StBVV kann da schreiben was sie auch immer will. Es wird nicht besser.
Raus mit dem Ding!
Und dafür wurden, um die "Einstellmöglichkeit" zu schaffen, Stunden von Entwicklerzeit verplempert. Für einen Mini-Text in einer Vorlage. Ich bin wohl im falschen Job...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Die E-Rechnung muß zwingend mehrere Mailadressen berücksichtigen können. Wir arbeiten mit internationalen Firmen, die darauf bestehen, daß die Rechnung an das Rechnungspostfach und in cc an bis zu weitere 3 Personen verschickt wird.
DATEV programmiert hier scheinbar wieder einmal an den Anforderungen der Praxis vorbei.
Es ist ein Trauerspiel.
Einstellung zur Deaktivierung des StBVV-Bezugs ist seit Installation des aktuellen Service Release nun nutzbar.
Leider finde ich keine Möglichkeit dies massenhaft vorzunehmen, damit ich die Einstellung bei bestimmten Mandanten oder Auftragsarten, die keinen StBVV-Bezug haben sollen, komfortabel vorzunehmen.
Kann es zwar in der Auftragsvorlage anpassen, was mir aber bei meinen bisherigen Aufträgen nix bringt.
Ist doch auch Mist, wenn ich das jetzt bei jedem Auftrag einzeln einstellen muss:-(
@alterpraktiker schrieb:Die E-Rechnung muß zwingend mehrere Mailadressen berücksichtigen können. Wir arbeiten mit internationalen Firmen, die darauf bestehen, daß die Rechnung an das Rechnungspostfach und in cc an bis zu weitere 3 Personen verschickt wird.
DATEV programmiert hier scheinbar wieder einmal an den Anforderungen der Praxis vorbei.
Es ist ein Trauerspiel.
Mehrfachzustellung einer Rechnung könnte steuerrechtlich problematisch sein; §14c UStG. Ich werfe das mal nur in den Raum und will nicht drüber diskutieren.
Ich habe in der Kanzlei keinen einzigen Mandanten, der die E-Rechnung auf mehrere Empfänger benötigt und frage mich, ob das in "der Praxis" tatsächlich mehrheitlich so benötigt wird.
Ggf. wäre eine Weiterleitungsregel vom Rechnungspostfach an die Wunschempfänger möglich und eine einfache, praktikable Lösung.
Hätte ich jetzt so nach kurzer Überlegung als workaround so eingerichtet.
edit: Bietet der Produktvergleich Wettbewerber, die mehrere E-Rechnungsadressen simultan bedienen? Nur interessehalber.
@MC89 schrieb:Einstellung zur Deaktivierung des StBVV-Bezugs ist seit Installation des aktuellen Service Release nun nutzbar.
Leider finde ich keine Möglichkeit dies massenhaft vorzunehmen, damit ich die Einstellung bei bestimmten Mandanten oder Auftragsarten, die keinen StBVV-Bezug haben sollen, komfortabel vorzunehmen.
Kann es zwar in der Auftragsvorlage anpassen, was mir aber bei meinen bisherigen Aufträgen nix bringt.
Ist doch auch Mist, wenn ich das jetzt bei jedem Auftrag einzeln einstellen muss:-(
Das ist der feine Unterschied zwischen den üblichen, langweiligen, effizient erstellten Rechnungen der meisten Dienstleister und den in feiner Handarbeit erstellten Manufakturrechnungen, die von Datev-Anwendern verschickt werden! Muss man auch mal anerkennen!
@deusex schrieb:Mehrfachzustellung einer Rechnung könnte steuerrechtlich problematisch sein; §14c UStG. Ich werfe das mal nur in den Raum und will nicht drüber diskutieren.
Ein häufig wiederholtes Schreckgespenst, aber nein: 14c.1 IV 5-6 UStAE.
Wenn keine Mandate mit ausländischen Muttergesellschaften betreut werden braucht es derartige Funktionen nicht. Wer aber wie @alterpraktiker solche Vorgaben bekommt hat ein Problem, zwar lösbar, es bleibt trotzdem immer zeitaufwändige Handarbeit.
edit: Bietet der Produktvergleich Wettbewerber, die mehrere E-Rechnungsadressen simultan bedienen? Nur interessehalber.
Noch keine Ahnung, allerdings würde ich im Hinblick auf die zu erwartenden Sanktionen dies hier auch nicht posten. Und wer die Probleme nicht hat, arbeitet nicht mit DATEV und postet hier nicht. Die Werbeabteilung des Mitbewerbs dürfte hier ja auch nicht posten.