Hallo Community,
ich bin ja ziemlich neu in dem Bereich Lohn. Jetzt habe ich einen Mandanten der einem Mitarbeiter einen PKW überlässt. Ich habe soweit auch alles angelegt.
Was ich jetzt nicht ganz verstehe, bei den Fahrten Wohnung-1.Tätigkeitsstätte. Man kann ja auch ein Häkchen setzen bei Pauschalversteuerung. Rechne ich den Firmen-PKW mit oder ohne Pauschalierung ab? Was ist da der Unterschied?
Mitarbeiter hat 16 km zur Arbeit.
Vielen Dank 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
@AngelinaMüller schrieb:
Was ich jetzt nicht ganz verstehe, bei den Fahrten Wohnung-1.Tätigkeitsstätte. Man kann ja auch ein Häkchen setzen bei Pauschalversteuerung. Rechne ich den Firmen-PKW mit oder ohne Pauschalierung ab? Was ist da der Unterschied?
Mitarbeiter hat 16 km zur Arbeit.
Vielen Dank 🙂
Das kommt darauf an, was gewünscht ist. im Hilfecenter gibt es hierzu das Dokument 5303260.
Der Unterschied ist grob gesagt (Details siehe u.a. Internet):
"Die geldwerten Vorteile können mit 15 % Lohnsteuer pauschaliert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dabei ist die Pauschalierung auf die Höhe der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale (0,30 EUR je Entfernungskilometer) beschränkt. Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass monatlich an 15 Arbeitstagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen."
Wenn die Option gewählt wird, wird der pauschal versteuerte gwV in Zeile 18(?) der LStB ausgewiesen, d.h. die Entfernungspauschale, die der MA im Rahmen seiner Steuererklärung geltend mchen könnte, wird entsprechend gemindert.
Nähere Infos wie gesagt Internet oder besser StB.
ich bin ja ziemlich neu in dem Bereich Lohn
Da sollte der Chef vielleicht mal eine entsprechende Fortbildung spendieren... Lohn ist nicht ohne ...
Gruß, vw
Da sollte der Chef vielleicht mal eine entsprechende Fortbildung spendieren... Lohn ist nicht ohne ...
Ich weiß, das Lohn nicht ohne ist..... Ich habe nur einen Kurs für Lohn und Gehalt gemacht.
Nun, ich bin eben etwas unsicher.
Heute war eine Kollegin da, aber sie kommt nur 1x Woche und sie habe auch nochmal gefragt. Sie sagte, ich muss beide Häkchen setzen. Und mir konnte ich es nicht mehr besprechen, weil sie dann schon weg war.
Ich habe den PKW so angelegt bzw. die Fahrten Whg-1.Ts.
Okay, ich habe den Lohn abgerechnet (weil der Mandant, ihn wollte) aber ist es nicht so, dass dann 2 Lohnarten auf der Abrechnung dann stehen?
So, wie hier im Beispiel von einer anderen Lohnabrechnung:
Bei mir kommt jetzt aber nur Whg/Arbeit p.St.
Denke, das ist so nicht korrekt.
Habe ich da jetzt irgendwo einen Haken vergessen? Aber ich bin das Dokument für Firmenwagen durchgegangen und habe alles soweit ausgefüllt, wie im Dokument.
Kann mir jemand sagen, wo der Fehler liegt? Ich müsste ja den Lohn nochmal korrigieren.
Vielen lieben Dank
Wie hoch ist der Bruttolistenpreis? Wenn der sehr niedrig ist, dann ist 0,03 % vom BLP x km bereits mit dem pauschal versteuerten Betrag ausgeschöpft und es muss nichts mehr individuell versteuert werden.
@lohnhilfe schrieb:Wenn der sehr niedrig ist, dann ist 0,03 % vom BLP x km bereits mit dem pauschal versteuerten Betrag ausgeschöpft und es muss nichts mehr individuell versteuert werden.
oder bei einem E-Fahrzeug mit einer Berechnungsgrundlage von 25% vom BLP.
Gruß, vw
@lohnhilfe und @vw vielen Dank für Eure Antworten!
Der BLP ist tatsächlich nicht so hoch.
LG Angelina
@AngelinaMüller ich lege bei meinen Mandaten immer die Pauschalversteuerung mit 15 Tagen an.
So wie Du das in dem Beipiel gezeigt hast, ist das richtig, es müssen beide Häkchen gesetzt sein.