abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Firmenwagen Fahrten Wohnung 1 Tätigkeitsstätte

6
letzte Antwort am 02.11.2023 20:56:00 von _JuliaBorowski_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AngelinaMüller
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
1195 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

ich bin ja ziemlich neu in dem Bereich Lohn. Jetzt habe ich einen Mandanten der einem Mitarbeiter einen PKW überlässt. Ich habe soweit auch alles angelegt. 

 

Was ich jetzt nicht ganz verstehe, bei den Fahrten Wohnung-1.Tätigkeitsstätte. Man kann ja auch ein Häkchen setzen bei Pauschalversteuerung. Rechne ich den Firmen-PKW mit oder ohne Pauschalierung ab? Was ist da der Unterschied? 

 

Mitarbeiter hat 16 km zur Arbeit. 

Vielen Dank 🙂

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
1190 Mal angesehen

Hallo,


@AngelinaMüller  schrieb:

 

Was ich jetzt nicht ganz verstehe, bei den Fahrten Wohnung-1.Tätigkeitsstätte. Man kann ja auch ein Häkchen setzen bei Pauschalversteuerung. Rechne ich den Firmen-PKW mit oder ohne Pauschalierung ab? Was ist da der Unterschied? 

 

Mitarbeiter hat 16 km zur Arbeit. 

Vielen Dank 🙂


Das kommt darauf an, was gewünscht ist. im Hilfecenter gibt es hierzu das Dokument 5303260.

 

Der Unterschied ist grob gesagt (Details siehe u.a. Internet):

 

"Die geldwerten Vorteile können mit 15 % Lohnsteuer pauschaliert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dabei ist die Pauschalierung auf die Höhe der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale (0,30 EUR je Entfernungskilometer) beschränkt. Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass monatlich an 15 Arbeitstagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen."

 

Wenn die Option gewählt wird, wird der pauschal versteuerte gwV in Zeile 18(?) der LStB ausgewiesen, d.h. die Entfernungspauschale, die der MA im Rahmen seiner Steuererklärung geltend mchen könnte, wird entsprechend gemindert.

 

Nähere Infos wie gesagt Internet oder besser StB.

 

ich bin ja ziemlich neu in dem Bereich Lohn

Da sollte der Chef vielleicht mal eine entsprechende Fortbildung spendieren... Lohn ist nicht ohne ...

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
AngelinaMüller
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
1124 Mal angesehen

@vw 

 

Da sollte der Chef vielleicht mal eine entsprechende Fortbildung spendieren... Lohn ist nicht ohne ...

 


Ich weiß, das Lohn nicht ohne ist..... Ich habe nur einen Kurs für Lohn und Gehalt gemacht. 

 

Nun, ich bin eben etwas unsicher. 

 

Heute war eine Kollegin da, aber sie kommt nur 1x Woche und sie habe auch nochmal gefragt. Sie sagte, ich muss beide Häkchen setzen. Und mir konnte ich es nicht mehr besprechen, weil sie dann schon weg war.

 

Ich habe den PKW so angelegt bzw. die Fahrten Whg-1.Ts. 

 

image002.png

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Okay, ich habe den Lohn abgerechnet (weil der Mandant, ihn wollte) aber ist es nicht so, dass dann 2 Lohnarten auf der Abrechnung dann stehen?  

 

So, wie hier im Beispiel von einer anderen Lohnabrechnung:

 

image001 (1).png

 

 

 

Bei mir kommt jetzt aber nur Whg/Arbeit p.St. 

 

image001.png

 

 

Denke, das ist so nicht korrekt. 

 

Habe ich da jetzt irgendwo einen Haken vergessen? Aber ich bin das Dokument für Firmenwagen durchgegangen und habe alles soweit ausgefüllt, wie im Dokument. 

 

Kann mir jemand sagen, wo der Fehler liegt? Ich müsste ja den Lohn nochmal korrigieren.

 

Vielen lieben Dank

 

 

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 7
1073 Mal angesehen

Wie hoch ist der Bruttolistenpreis? Wenn der sehr niedrig ist, dann ist 0,03 % vom BLP x km bereits mit dem pauschal versteuerten Betrag ausgeschöpft und es muss nichts mehr individuell versteuert werden. 

LG
VM
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 7
1028 Mal angesehen

@lohnhilfe  schrieb:

Wenn der sehr niedrig ist, dann ist 0,03 % vom BLP x km bereits mit dem pauschal versteuerten Betrag ausgeschöpft und es muss nichts mehr individuell versteuert werden. 


oder bei einem E-Fahrzeug mit einer Berechnungsgrundlage von 25% vom BLP.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
AngelinaMüller
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
974 Mal angesehen

@lohnhilfe und @vw  vielen Dank für Eure Antworten! 
Der BLP ist tatsächlich nicht so hoch. 

 

LG Angelina

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
926 Mal angesehen

@AngelinaMüller  ich lege bei meinen Mandaten immer die Pauschalversteuerung mit 15 Tagen an.

 

 

So wie Du das in dem Beipiel gezeigt hast, ist das richtig, es müssen beide Häkchen gesetzt sein.

6
letzte Antwort am 02.11.2023 20:56:00 von _JuliaBorowski_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage