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Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

142
letzte Antwort am 07.03.2025 07:51:52 von lohnexperte
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ulli_preuss
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Es ist wirklich sehr schade, dass bei diesem Thread einmal mehr bestätigt wurde, was mittlerweile hinreichend bekannt ist: 

Durch die Gruppendynamik driftet die Rezeption mit dem ursprünglichen Thema in vollkommen unterschiedliche Richtungen. Gottseidank sind alle Teilnehmer so standfest, dass Godwin's Law kein Thema ist! 😶

Um zu dem ursprünglichen Thema zurückzukehren:

Es ist nun leider so, wie es ist. Man muss sich mit der Thematik auseinandersetzen und eine gewisse Mehrarbeit (mal wieder) einplanen. Warum nun aber bei dieser umfangreichen Datenerhebung nicht sofort auch die Steuer-ID-Nummern der Kinder erhoben wird, ist mir schleierhaft. 

Denn wie bitteschön soll denn die wie auch immer gestaltete "automatische" Lösung im Jahre des Herrn 2025 funktionieren, wenn nicht über die StID? Kein einziges anderes, momentan digital verfügbares Personendaten-Merkmal erfüllt die Voraussetzungen für diesen Abgleich.

Nur die StID ist ab Inbetriebnahme des Lebens in Deutschland sofort verfügbar, denn ...
... die RV-Nummer gibts nur, wenn man sich nicht für das lebenslange Bürgergeld entscheidet oder
... über unverschämt reiche Vatis und Muttis verfügt,
... von der phänomenal abge**bleep**en eTIN mal abgesehen. 

Und da kommen wir wieder in die Malaise mit dem Datenschutz:
"Erhebe niemals Daten, die du momentan nicht benötigst."

Anstatt aber mal den ganzen Bums anwenderfreundlich zu gestalten und sich etwas elastischer zu zeigen, wird natürlich auf die momentane Abfrage der StID verzichtet. Wir sehen uns also spätestens Ende 2024/Anfang 2025 wieder, mit neuen Anschreiben/Formularen, neuem Programmieraufwand für DATEV ...

Solche Konstellationen waren übrigens der Grund für meinen Ausgangskommentar:
Warum bringt DATEV sich nicht in diese Prozesse ein? Es würde in der Vorausschau auch für DATEV weniger Programmieraufwand bedeuten, hätte man die StID bereits in den Stammdaten. 

Es werden immerhin keine Daten erhoben, die nicht ohnehin über bspw. das ESt-Programm (zumindestens eilweise) verfügbar sind ...

Und ich habe ja immer noch den Traum, während meiner aktiven Arbeit "das" "neue" "Lohn online" zu erleben, nur leider sehe ich das nicht mehr wegen dieser ganzen permanenten  "Sonderprogrammierungen" unser alten Programme. 😕

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
mhaas
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Vllt. könnten die bei der DATEV mal nachfragen ... die haben ja Erfahrung mit der glorreichen Lohn-ID 

Lang may yer lum reek
metalposaunist
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Ich grätsche normal mit folgendem Gedanken rein: Das neue §§§ soll doch Arbeitnehmer mit Kindern entlasten, oder? Das war doch das erklärte Ziel, oder? Und je mehr Kinder man hat, umso besser ist das, weil Deutschland schrumpft, oder?

 

  • Was muss ich als kinderloser tun? Nichts. Was muss mein Arbeitgeber bei der Abrechnung beachten? Nichts. 
  • Je mehr Kinder man hat, umso höher der Aufwand auf Seiten AN wie AG / uns als Kanzlei. 

 

Das eigentliche Ziel hat man dadurch doch verfehlt, oder nicht? 🤔

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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vw
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@metalposaunist  schrieb:

Ich grätsche normal mit folgendem Gedanken rein: Das neue §§§ soll doch Arbeitnehmer mit Kindern entlasten, oder? Das war doch das erklärte Ziel, oder? Und je mehr Kinder man hat, umso besser ist das, weil Deutschland schrumpft, oder?

 

  • Was muss ich als kinderloser tun? Nichts. Was muss mein Arbeitgeber bei der Abrechnung beachten? Nichts. 
  • Je mehr Kinder man hat, umso höher der Aufwand auf Seiten AN wie AG / uns als Kanzlei. 

 

Das eigentliche Ziel hat man dadurch doch verfehlt, oder nicht? 🤔


Schönen Sonntag Daniel,

 

nun - die Mitarbeiter mit mehreren Kindern unter 25J werden ja auch um ein paar Euronen "entlastet", so sie diese nachweisen.

 

Die Intension, dass die Kinder sich dann später auch um die (vielleicht pflegebedürftigen) Eltern kümmern - na ja 🤔.

 

"Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen, zumal sich Familienstrukturen verändert haben: In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war."

 

Zitat aus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung.html

 

Gruß, Volker

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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t_r_
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Ich glaube, das @metalposaunist eher damit sagen will, dass Arbeitgeber den Mehraufwand bei Arbeitnehmern mit Kindern scheuen könnten.

 

Daniel, ich glaube, da gibt es ganz andere Gründe, wraum man es scheuen könnte Eltern einzustellen:

 

- Kind krank,

- Schulferien,

- fehlende Kinderbetreuung....

 

 

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metalposaunist
Unerreicht
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Nein, ich wollte damit sagen, dass unsere Regierung das nicht zu Ende gedacht hat (wie mit der Bonpflicht 🙄) und die nur %%% in den Augen hatten. Was das alles am Ende bedeutet, für Bürokratie ist und wer das final bei jedem AN umsetzt, hat niemanden in Berlin interessiert. 

 

Eigentlich hätte man so ein Gesetz schaffen müssen, damit ich nun viel Arbeit habe und einen Anreiz habe, Vater zu werden (Du hast Beispiele genannt das nicht zu werden) und bei allen anderen Eltern geht das zu 100% digital und zu 100% automatisch. Aber die Lösung kommt erst 2025 und bis dahin kann man noch Zinsen einrechnen, wenn man noch Kinder gefunden hat ... 

 

Aber Olaf Scholz meint, wir brauchen "einen anderen Umgang mit Daten." Lachhaft. 

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lohnexperte
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Guten Morgen,

 

ich werfe mal noch einen anderen, bisher auch von mir noch nicht bedachten Aspekt in Runde:

 

Ein Mitarbeiter mit vier Kindern unter 25 Jahren hat bei seinem Arbeitgeber bisher gar keine Kinderangaben gemacht bzw. machen müssen, weil diese bisher nicht relevant waren (durch seine ELSTAM - nur 0,5 KFB hinterlegt - seine Elternschaft nachgewiesen, für Kindkrankzeiten springt regelmäßig die Mutter oder andere Familienangehörige ein, so dass auch keine EEL zu erstellen sind, für die die Kinderdaten relevant wären).

 

Kann dieser Mitarbeiter von bei seinem Arbeitgeber verlangen, alle Kinder ab 07/2023 im Rahmen der Lohnabrechnung zu berücksichtigen (Geburtsurkunden etc. bringt er gerne als Belege bei), wenn dieser sich auf der dritte vom Bundesgesundheitsminsterium veröffentlichte Option beruft?

 

lohnexperte_0-1688364682726.png

 

Vielen Dank für´s Mitdenken und einen schönen Tag!

 

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m_brunzendorf
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@lohnexperte  schrieb:

Kann dieser Mitarbeiter von bei seinem Arbeitgeber verlangen, alle Kinder ab 07/2023 im Rahmen der Lohnabrechnung zu berücksichtigen (Geburtsurkunden etc. bringt er gerne als Belege bei), wenn dieser sich auf der dritte vom Bundesgesundheitsminsterium veröffentlichte Option beruft?

Hallo.

 

Für mich bräuchte es dort überhaupt keine Optionen... er hat mehr als 1 Kind unter 25. Natürlich kann er verlangen, die Kinder zu berücksichtigen, wenn er den Nachweis bringt.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
durchschnittsbenutzer
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Kann dieser Mitarbeiter von bei seinem Arbeitgeber verlangen, alle Kinder ab 07/2023 im Rahmen der Lohnabrechnung zu berücksichtigen (Geburtsurkunden etc. bringt er gerne als Belege bei), wenn dieser sich auf der dritte vom Bundesgesundheitsminsterium veröffentlichte Option beruft?

Moment. Soll das heißen der Arbeitgeber beruft sich auf die dritte Opion und wartet auf die elektronische Bestätigung der Kinderdaten ab 01.01.2025?

 

Ich würde versuchen dem Arbeitgeber gut zuzureden, alle vier Kinder sofort zu berücksichtigen. Die Erfassung der Vornamen und Geburtsdaten ist schneller erledigt, als etwaige spätere Korrekturen und Rückrechnungen.

 

t_r_
Allwissender
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Mensch, darüber hatte ich noch nicht nachgedacht, klar Option 3. Jetzt keine Arbeit und in zwei Jahren fließt alles automatisch rein. Super Idee, auch zur Mitarbeiterbindung, bist Du dann nicht mehr da, gibt es auch kein Geld...🤣🤣🤣

 

Ich würde hier mal, wenn ich Arbeitsrichter wäre, auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verweisen. Der Arbeitgeber ist auch nicht schützenswert, da er sich ja einen "echten Nachweis" liefern lassen kann. Verwaltungsaufwand interessiert mich da als Richter nicht. 😉

lohnexperte
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Hallo,

 

!!!! off topic !!!!

 

Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

 

Wiglaf Droste schrieb mal:

 

Oder habe ich versehentlich die Titelrolle angenommen in dem Softcore- Schocker „Tolerator III – jetzt erduldet er alles“?

 

Das passt doch auch für uns hier im Kontext des PUEG etc. pp.! 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

MikeWHerbs
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High, 

 

wenn der AN alles vorlegt muss der AG das berücksichtigen.

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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ChrisW
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Na toll. Das Portal erfüllt also eigentlich nicht seinen Grund.

 

Zitat:

Die pflegebeitragsrelevanten Daten beruhen ausschließlich auf steuerrechtlichen Daten. Das BZSt trifft mit der ermittelten Elterneigenschaft sowie der Anzahl der Kinder keine abschließende sozialrechtliche Entscheidung

 

Gründe möglicher Differenzen

Daten für steuerlich nicht erfasste Kinder, die im beitragsrechtlichen Sinne relevant sein könnten und für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen sind, können nicht über dieses Verfahren erhoben werden. Davon betroffen sind u. a.:

  • Adoptivkinder, sofern diese melderechtlich oder steuerrechtlich nicht erfasst wurden (das Mitglied hat die Pflege bzw. Adoption des Kindes nicht bei dem Finanzamt gemeldet)
  • die Unterscheidung zwischen leiblichen und adoptierten Kindern
  • Stiefkinder
  • Kinder, die vor Beginn des Verfahrens ELStAM im Jahre 2011 das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern das Kind vom Mitglied nicht direkt bei dem Finanzamt mitgeteilt wurde (kein Kinderfreibetrag)
  • sog. "auswärtige Kinder" (leibliche Kinder, die bei dem anderen Elternteil leben, wenn dieser mit dem Kind in dem Einzugsgebiet einer anderen Meldebehörde gemeldet ist) die nicht bei dem Finanzamt gemeldet wurden
  • Kinder, die melderechtlich nicht an das BZSt zu übermitteln sind und steuerrechtlich nicht erfasst wurden (bspw. Kinder, die im Ausland leben)

 

Dann muss ich ja doch wieder alle Mitarbeiter fragen, ob und welche Kinder sie haben/hatten.

 

Viel weniger Aufwand wird es für uns als Betrieb daher auch nicht. Wir lassen dann auch zukünftig alle Kinder vom Mitarbeiter auf unserem Einstellungsbogen angeben. Wenn die Zahl dann übereinstimmt mit der Meldung, entfällt zumindest die Vorlage der Geb.urkunden. Aber eine wirkliche spürbare Zeitersparnis wird das nicht bringen.

 

VG

jjunker
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Der ganze Beitrag ließt sich wie.

 

" Wir haben hier einen nicht vollständigen ggf. Fehler behafteten Datensatz den wir den Arbeitgebern/deren Lohnabrechnungsstellen zur Verfügung stellen. Abweichungen davon können nach dem bisherigen Verfahren dokumentiert werden. Ob Abweichungen vorliegen müssen die Anwender selber prüfen."

 

So führt man Digitalisierung ad absurdum ein. @ulli_preuss hatte Recht. Die StiD, digitales erkennungsmerkmal 1.0, zu verwenden.... wäre ja zu einfach.

 

 @lohnexperte Danke fürs teilen des Artikels.

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
lohnexperte
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Mein Fazit: Nichts anderes hatte ich erwartet! 😉

 

Ich werde meinen seit vielen Jahren bewährten Prozess zur Erfassung der Elterneigenschaft und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unverändert beibehalten (also Kopien der Geburtsurkunden der Kinder etc. geben lassen).

 

Das nun verpflichtend einzuführende elektronische Verfahren ist für mich wie ein Kropf (bzw. brauche ich wie ein Loch im Kopf.)

 

Statt einer großspurig angekündigten Vereinfachung wird nun verlangt, dass man Abweichungen zu den "zentralen  Rückmeldedaten" dokumentiert.

 

In der Praxis wird das dazu führen, dass sich viele Lohnabrechner ausschließlich auf die rückgemeldeten Daten verlassen und Abweichungen zu Lasten der Mitarbeiter nicht klären (wollen). Statt dessen wird man die Mitarbeiter maximal darauf verweisen, "ihre Daten bei der Zentralstelle" in Ordnung zu bringen ... Oder man gibt den Mitarbeitern die Vordrucke in die Hand, mit denen sie bei der Krankenkasse zu Unrecht bezahlte Beiträge zurückfordern können ....

 

Letztlich ist der Arbeitgeber gefordert und muss entscheiden, welche Daten er wo bzw. wie erhebt, um seine (ihm wichtigen) Mitarbeiter wirklich korrekt abrechnen zu können.

 

VG

 

 

t_r_
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Digitalisierung Deutschland - es läuft 😡

jjunker
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Ich werde meinen seit vielen Jahren bewährten Prozess zur Erfassung der Elterneigenschaft und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unverändert beibehalten (also Kopien der Geburtsurkunden der Kinder etc. geben lassen).

 

Wir sind ja nicht verpflichtet die Abfragen beim BZSt durchzuführen, der Auftrag liegt ja bei den Arbeitgebern.

Unsere Pflicht ist es unsere Mandanten auf die neue digitale Regelung hinzuweisen und die Folgen zu erklären.

Das wird ganz sicher auf große Gegenliebe stoßen. 🙄

 

Statt einer großspurig angekündigten Vereinfachung wird nun verlangt, dass man Abweichungen zu den "zentralen  Rückmeldedaten" dokumentiert.

 

Man kann ja immer dokumentieren. Das ist der bisherige Prozess. es besteht keine Pflicht zur Nutzung der Rückmeldedaten oder übersehe ich da was?

 

In der Praxis wird das dazu führen, dass sich viele Lohnabrechner ausschließlich auf die rückgemeldeten Daten verlassen und Abweichungen zu Lasten der Mitarbeiter nicht klären (wollen). Statt dessen wird man die Mitarbeiter maximal darauf verweisen, "ihre Daten bei der Zentralstelle" in Ordnung zu bringen

 

 Abrechnungsbuden bei denen jeder Lohn pro Monat pauschal X,ZZ Euro kostet mögen so vorgehen. Das ist aber hoffentlich nicht der Anspruch welcher unter der Mehrheit der Genossen vorherrscht.

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
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lohnexperte
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Hallo @jjunker ,

 


@jjunker  schrieb:

Wir sind ja nicht verpflichtet die Abfragen beim BZSt durchzuführen, der Auftrag liegt ja bei den Arbeitgebern.

Unsere Pflicht ist es unsere Mandanten auf die neue digitale Regelung hinzuweisen und die Folgen zu erklären.

 

Ich glaube kaum, dass die Anbindung an das BZSt außerhalb von Lohnabrechnungsprogrammen geschehen soll/wird. Ich vermute das ähnlich der Anbindungen zur Abfrage anderer (auch ausschließlich abrechnungsrelevanter) Daten wie ELSTAM, Versicherungsnummer, Krankenkassenzugehörigkeit ...

 


@jjunker  schrieb:

Abrechnungsbuden bei denen jeder Lohn pro Monat pauschal X,ZZ Euro kostet mögen so vorgehen. Das ist aber hoffentlich nicht der Anspruch welcher unter der Mehrheit der Genossen vorherrscht.

Wenn die Überlastung zu groß wird und die korrekte Berechnung nicht mehr vom Mandanten bezahlt werden kann, sinkt auch der Anspruch der Genossen. Mir sind zumindest Fälle bekannt, in denen während der Coronazeit die lohnabrechnenden Steuerbüros keine Berechnungen zu den Entschädigungen nach § 56 IfSG vorgenommen haben bzw. die entsprechenden Anträge nicht für den Mandanten gestellt haben. Das hätte den Mandanten bei einer Bearbeitungszeit von rund 60 Minuten pro Antrag viel zu viel gekostet. Statt dessen haben sich die Mandanten  beim Vorliegen eines Absonderungsbescheides (auf Anraten der DATEV-Lohnabrechner) beholfen, in dem sie dem Mitarbeiter freistellten, ob er für die Absonderungszeit Urlaub oder unbezahlte Freistellung oder Minusstunden in Anspruch nehmen oder eben eine AU-Bescheinigung beibringen will. (Dass nun nach aktuellen Erkenntnissen auch ein Absonderungsbescheid wie eine AU zu werten gewesen wäre, war damals noch nicht bekannt.)

 

Es ist ein immer weiter werdendes Feld mit der Verkomplizierung der Lohnabrechnung und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten/Regelungen ...

 

VG

 

 

 

 

 

jjunker
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Es ist ein immer weiter werdendes Feld mit der Verkomplizierung der Lohnabrechnung und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten/Regelungen ...

 

Das sieht man daran wie dick das Lexikon für den Lohnexperten inzwischen ist. Ja wir kriegen es auf Wunsch einer älteren Kollegin sowohl digital als auf Papier. 😇

 

Ich glaube kaum, dass die Anbindung an das BZSt außerhalb von Lohnabrechnungsprogrammen geschehen soll/wird. Ich vermute das ähnlich der Anbindungen zur Abfrage anderer (auch ausschließlich abrechnungsrelevanter) Daten wie ELSTAM, Versicherungsnummer, Krankenkassenzugehörigkeit ...

 

jjunker_0-1736509860092.png

Ich lese nichts davon, dass die Lohnabrechnungsstelle eines Arbeitgebers sich dort anmelden muss.

Das könnte natürlich der pot. mangelhaften Beschreibung bei Haufe geschuldet sein. (Es würde der Hinweis "oder deren Lohn abrechnende Dienstleister" fehlen) oder die Arbeitgeber müssen sich in dem Portal selber registrieren um die Angaben abzufragen.

Ich hoffe mal auf letzteren Fall.🤗 Weil Haufe eigentlich immer recht präzise beschreibt.

Im letzteren Fall könnte man diese digitale Datenmüllhalde vom BZSt geflissentlich ignorieren und bei dem bisherigen Vorgehen, z.B. Dokumentation über Geburtsurkunden, bleiben.

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
jjunker
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DaBPV - Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (PUEG) - Datenstelle der Rentenversicherung

 

als weitere Quelle. Dort ist von der "beitragsabführenden Stelle" die Rede. 

 

Mh... 

  • Beitragsabführende Stellen nach § 28a Absatz 13 SGB IV nutzen ihre Schnittstellen zum Arbeitgeberverfahren der DSRV

**bleep** it...

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t_r_
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Ich glaube, ich sattele doch um auf Ziegenhirtenhelfer oder etwas Ähnliches.

 

Im letzteren Fall könnte man diese digitale Datenmüllhalde vom BZSt geflissentlich ignorieren

Ich glaube mittlerweile haben alle diese Müllhalden, die einen mehr, die anderen weniger.

 

Ich vermute, dass es in allen Lohnabrechnungsprogrammen eine Abrufmöglichkeit geben wird (muss, Anforderung an ein Lohnprogramm für das Zertifikat) und man diese dann auch nutzen muss. Zusätzlich dann halt noch einen Nachweis braucht, wenn man mehr berücksichtigen will...

 

Mich wundert ja, dass es ein Abo geben soll. Bei der eAU funktioniert es nicht...

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lohnexperte
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Guten Morgen,

 

da wir alle das Thema im Auge haben, erlaube ich mir auf eine Haufe-Kolumne dazu hinzuweisen:

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/kolumne-entgelt-die-pflegeversicherung-und-ihr-rahmen_78_642272.html

 

- Nimmt jemand aus der DATEV-Community an der Pilotphase teil?

- Wer kann schon erste Erkenntnisse aus Schulungen / Fortbildungen beisteuern?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 07.03.2025 07:51:52 von lohnexperte
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