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Lohnart Kubikmeter

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letzte Antwort am 02.05.2024 12:51:17 von jjunker
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Nadine92
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Hallo alle zusammen, 

 

ich muss bei einem Mandaten eine Lohnart basteln, sodass ich Kubikmeter ausrechnen kann und zeitgleich auch so auf dem Lohnschein ersichtlich ist. 

Bis auf Stücklohn bin ich bisher leider nicht weiter gekommen.

 

Vielleicht habt ihr für mich noch die ultimative Lösung 😁

 

Liebe Grüße, 

Nadine

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 17
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Hallo,

 

wäre das ein gangbarer Weg: Ihr Mandant arbeitet Ihnen einfach die Kubikmeter zu und Sie bezeichnen die Lohnart entsprechend?

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

Nadine92
Beginner
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Nachricht 3 von 17
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Leider ist das nicht zielführend. 
Wir möchten das der Mandat auf dem Lohnschein erkennen kann für wie viel Kubikmeter arbeitet er x Betrag erhalten hat. 

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zwilling
Einsteiger
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Aber der Gedanke mit der Lohnart klingt nach einem Ansatz.

Stundenlohn kopieren und umbenennen ".... je Kubik", den Eintrag Stundenlohn entsprechend festlegen und man erhält als Ergebnis Menge x zum Faktor y = Betrag. Leider bleibt wahrscheinlich die Einheit Std auf der Abrechnung bestehen.

 

VG

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 5 von 17
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Hallo noch einmal,

 

auch ich vermute, wie bereits @zwilling , dass in Spalte drei des Lohnscheines unter Einheit keine Möglichkeit besteht, Kubikmeter einzutragen.

lohnexperte_0-1714630147382.png

 

Wenn man die Fußnote 2 dazu am Ende des Lohnscheines liest, sind viele Einheiten aufgeführt, die darstellbar sind - Kubikmeter sind allerdings nicht dabei.

 

lohnexperte_1-1714630188398.png

 

Zur Erläuterung könnte man dann nur einen Vermerk andrucken lassen, dass "abweichend vom Ausweis auf dem Lohnschein die Einheit nicht in Std., sondern in Kubikmetern angegeben wird".

 

Da es sich bei der Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge um eine Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO, handelt und damit bereits vielen gesetzlichen Anforderungen unterliegt, sind die individuellen Wünsche bzw. Angaben ggf. nicht / nicht alle darstellbar. Alles hat seine Grenzen ;-).

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

Nadine92
Beginner
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Bei Lexware ist dies tatsächlich möglich, daher hatte ich gehofft das es hier ebenfalls möglich ist.

VG und eine schöne Restwoche

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lohnexperte
Fachmann
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Dann hilft wahrscheinlich nur noch ein Servicekontakt um sicherzustellen, ob es in LODAS ebenfalls geht oder eben nicht.

 

VG und dito

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jjunker
Allwissender
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Wie stellt man bei der Lohnart Kubikmeter sicher, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde? 

Pro geschipptem Kubikmeter 15€. 1 kbm trocknes Tongranulat kein Thema. 1kbm Schotter..... 

Stelle ich mit bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung lustig vor die Diskussion.

Hat DATEV sowas wie Akkordlohn? Da ließe sich dann vielleicht was basteln. Die Stundenzahl sollte aber auf jeden Fall aus oben genannten Grund mit auf jeder Abrechnung stehen.

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
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Nadine92
Beginner
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Nachricht 9 von 17
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Die Lohnart Kubikmeter hat bei mir nichts mit dem Mindestlohn zu tun. Die MA bekommen ein festes Gehalt und Zuschläge pro Kubikmeter.
Daher ist der Mindestlohn nicht relevant.

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rschoepe
Meister
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@jjunker  schrieb:

Hat DATEV sowas wie Akkordlohn?


LODAS hat, LuG dann vermutlich auch.

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 11 von 17
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@Nadine92 Wenn es Zuschläge sind kann man das als Akkordzulage zum Grundgehalt ansehen. 

@rschoepe zufällig eine Idee wie man eine Akkordstaffel für kbm anlegt? 

 

Das DHC liefert wenige Treffer: Akkordlohn - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center

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Nadine92
Beginner
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Nachricht 12 von 17
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Ich benutze Lohn und Gehalt;)

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 13 von 17
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Akkordlohn abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center

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rschoepe
Meister
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Nachricht 14 von 17
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@jjunker  schrieb:

@rschoepe zufällig eine Idee wie man eine Akkordstaffel für kbm anlegt? 

Ich hab bisher (zum Glück) noch nicht mit Akkordlohn arbeiten müssen, daher nein.

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glasi
Fachmann
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Nachricht 15 von 17
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Naja, bei Lexware konnte man im Lohn (einige Jahre her) auch Sachen schlüsseln die rechtlich nicht erlaubt sind, ohne das es zumindest einen Hinweis des Programms gab. Von daher sehe Lexware immer etwas kritisch...

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 16 von 17
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Bitte missverstehen Sie mich richtig! 😉

 

Ich hoffe sehr, dass sich hier keine zufriedenstellende Lösung ergibt. Denn anderenfalls kommt vielleicht in der kommenden Woche der Gastronom A und bittet um die neuen Lohnarten "Zuschlag für x gespülte Biergläser" und "Zuschlag für Y geputzte Pfannen". In der übernächsten Woche werden wir Lohnabrechner um die Einrichtung neuer Lohnarten "Zuschlag für z bezogene Betten" etc. gebeten und kommen aus dem Lohnartenstricken nicht mehr heraus.

 

Aber wahrscheinlich kommen dann entsprechende Zuschlagspositionen auf den Gebührenrechnungen in Frage?! 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

 

 

 

 

jjunker
Allwissender
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Nachricht 17 von 17
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Der Zeitaufwand eine neue Lohnart anzulegen wird selbstredend abgerechnet. Fällt ja nicht in die normale Abrechnung sondern ist eine Sonderleistung.

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letzte Antwort am 02.05.2024 12:51:17 von jjunker
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