Moin an alle,
habe gerade den Newsletter von der AOK erhalten.
Es soll ja in 2025 einen automatischen Abgleich der Daten geben ( wer´s Glaubt wird Selig ).
Dort ist auch ein Beispiel aufgeführt, das der AG durch den Bestandsabgleich im Juli 25 erfährt, das für den AN zwei Kinder ab den 01.07.23 zu berücksichtigen sind.
Nun muss ja eine Erstattung der Beiträge ab 2023 erfolgen.
DATEV Lohn und Gehalt oder auch LODAS können aber nur das aktuelle Jahr und Vorjahr berechnen ( hier dann 2025 und 2024 ).
Wie löst DATEV das Problem?
Zu mahl es eine Verzinsung von 4 % pro Monat geben soll. Ab 01.08.2023 - 30.06.2025.
Erstattung vom Verzinsung von - bis Verzinsungszeitraum
Juli 2023 01.08.2023 - 30.06.2025 23 Monate
August 2023 01.09.2023 - 30.06.2025 22 Monate
September 2023 01.10.2023 - 30.06.2025 21 Monate
usw.
Zitat:
"Da die Zinsen wie Beitragserstattungsansprüche zu behandeln sind, kommt auf die Arbeitgeber keine weitere finanzielle Belastung zu. Die Zinsen werden vom laufenden Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen."
Hat DATEV dazu schon einen Plan. Händisch wird das keiner hier wollen. Dazu fehlt die Zeit und das Personal.
In diesen Zusammenhang wird es auch Zeit das DATEV die Abrechnungstiefe auf 4 Jahre erweitert. Wäre auch nützlich bei SV-Prüfungen. Auf Seminaren wird immer erzählt das durchaus Lohnprogramme gibt die das schon können !
Wir haben alle Mandaten angeschrieben und um Nachweise und Information der Mitarbeiter gebeten .
Erfassung der Kinder hier in Lodas nur bei Vorlage der Geburtsurkunde.
Mehr geht von unser Seite nicht.
Wenn es hier zu Zinszahlungen kommt ist die Frage wer diese trägt : Arbeitgeber oder Mitarbeiter.
1. Möglichkeit: Arbeitgeber informierte die Arbeitnehmer nicht darum keine Berücksichtigung
2. Möglichkeit: Arbeitnehmer sind informiert aber haben die Abgabe der Geburtsurkunde/n verschlampt oder können bzw. wollen diese nicht einreichen.
ich bin gespannt wie das ausgeht
das mit dem Absetzten von den PV-Beiträgen verstehe ich nicht. Zu welchem Lasten denn? AG? AN? Halb/halb?
Wir als Abrechner sind jedenfalls aus der Verantwortung raus
@mmhh schrieb:Zu mahl es eine Verzinsung von 4 % pro Monat geben soll. Ab 01.08.2023 - 30.06.2025.
Wat. Haben die Lack gesoffen?
@FrauSmith schrieb:
Wenn es hier zu Zinszahlungen kommt ist die Frage wer diese trägt : Arbeitgeber oder Mitarbeiter.
Nee, du hast da was falsch verstanden. Der AN bekommt die Erstattung (der zu viel bezahlten PV-Beiträge) verzinst. Gezahlt von der Pflegeversicherung(?). Ist ja nicht so, als wäre die ohnehin schon auf Kante genäht und überlastet.
Erstattet bekommt dann logischerweise auch nur der AN, der AG-Satz ist ja konstant.
Lustig wirds, wenn dann Pfändungsbeträge auch noch neu berechnet werden müssen. Und was ist mit inzwischen ausgeschiedenen Mitarbeitern? Da weiß man ja nicht mal, ob deren Bankverbindung noch stimmt?
Ach soooo
blöd gedacht von mir
Ich vermute wie bei der Erstattung der Lohnsteuer gerade
Sonst würde ich die Zahlung hier evtl unterdrücken. Sollen die Krankenkassen das mit dem Arbeitnehmer klären
bei Lodas kann man Rückrechnungen nicht unterdrücken, soweit ich weiß. Bei L&G kann man das ja über den letzten abzurechnenden Monat steuern.
@rschoepe schrieb:
Gezahlt von der Pflegeversicherung(?).
Korrektur: gezahlt vom Arbeitgeber. Und Zinsen gibt es, soweit ich das verstanden habe, auch nur, wenn der Arbeitgeber sich dazu entschieden hatte die Einführung der elektronischen Meldung abzuwarten. Wenn der Arbeitgeber aber die Kinderdaten abgefragt hat und der Arbeitnehmer nicht oder zu wenig Kinder mitgeteilt hat, ist das dessen Problem, dann gibt es nur die Rückzahlung. Die Bilanz der Pflegekassen dürfte trotzdem für mindestens zwei Monate ziemlich mies aussehen.
"Lieber Herr Mustermann, der aus Ihrer verspäteten Einreichung der Geburtsurkunde Ihres Kindes aus dem Jahr 2022 entstehende Arbeitsaufwand beläuft sich auf zwei bis drei Stunden welche wir ihrem Arbeitgeber zum Stundensatz von 155 € die Stunde in Rechnung stellen müssten. Die durchschnittlich zu erwartenden Erstattungen decken diesen Aufwand in der Regel nicht. Sollen wir die Korrekturmeldungen vornehmen oder wollen Sie davon Abstand nehmen?"
Kurz: So viele Fälle wie möglich durch die Mandanten abfangen lassen und den Arbeitsaufwand flach halten.
Mit Wieviel ist da als durchschnittlicher Erstattung zu rechnen? 15-20 € je Monat? bei 24 Monaten und 4% Zins.
400-600 Euro ? --> Das ist für den einzelnen natürlich kein Kleingeld aber in Summe den Arbeitsaufwand nicht wert. Zumal das eh die Kandidaten sein dürften denen man in allen anderen Bereichen auch den A... hinterhertragen darf.
@jjunker schrieb:Mit Wieviel ist da als durchschnittlicher Erstattung zu rechnen? 15-20 € je Monat?
Eher weniger, würde ich sagen. Ich habe letztes Jahr bei einem Mandanten vergessen, den Beitrag in der Landwirtschaftlichen Alterskasse zu korrigieren - das waren 10,19 € Differenz bei 366 € Beitrag. Und die Meisten bewegen sich ja eher im zweistelligen Bereich, was den PV-Beitrag angeht.
@lohnhilfe schrieb:... Und was ist mit inzwischen ausgeschiedenen Mitarbeitern? Da weiß man ja nicht mal, ob deren Bankverbindung noch stimmt?
Wieso sollte man denn etwas für Leute in Verwahrung nehmen dürfen, die man nicht mehr mit Sicherheit erreichen kann? Im Gegensatz zum Ex-Arbeitgeber hätte die Krankenkasse alles, was sie braucht, um den den betreffenden Teil der zu erstattenden Kohle an die ausgeschiedenen Frauen und Männer zu bringen.
Ich vermute dass einige Arbeitgeber in der Mandantschaft an ausgeschieden Mitarbeiter nicht zahlen wollen
Hier würde ich nachfragen und die Abrechnung sonst unterdrücken
Man kann die ausgeschiedenen auf Vorwegabrechnung schlüsseln und damit die Abrechnung unterdrücken
Danke, das ist ein wichtiger Tipp, den speichere ich mir direkt ab!
@Lohnnutzer schrieb:Ich vermute dass einige Arbeitgeber in der Mandantschaft an ausgeschiedene Mitarbeiter nicht zahlen wollen
Es ging nicht um Unwilligkeit, sondern um wahrscheinliche Unfähigkeit, diese Gelder weiterzuleiten. Bei in Ehren in die Rente verabschiedeten Mitarbeitern, die dem Unternehmen weiterhin verbunden sind, ist das nicht das Problem.
Aber sonst sollte es weder eine Handhabe für den Ex-Arbeitgeber geben, sich persönliche Daten inzwischen fremder Dritter zu beschaffen, noch ihm das zuzumuten sein.
@rschoepe schrieb:
@mmhh schrieb:Zu mahl es eine Verzinsung von 4 % pro Monat geben soll. Ab 01.08.2023 - 30.06.2025.
Wat. Haben die Lack gesoffen?
Unter dem Link aus dem Eingangsbeitrag liest man - zumindest derzeit -
"Folgende Werte gelten für die Verzinsung: Ab dem Monat nach der Beitragszahlung (frühestens also ab 1. August 2023) bis zum Monat vor der Erstattung fallen für den Erstattungsanspruch 4 Prozent Zinsen pro Jahr an."