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soka bau

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letzte Antwort am 08.11.2024 07:29:38 von Jacqueline_Schön
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Sonne1978
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
272 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter war bei Arbeitsbeginn krank. Laut Krankenkasse musste der Mitarbeiter abgemeldet werden. Erst bei Arbeitsaufnahme wieder angemeldet werden.

 

Soka Bau teilt nun mit, dass diese Meldung nicht eingegangen ist. Dieser MA wurde nun zweimal zu unterschiedlichen Terminen angemeldet. Jetzt sagt die Dame, dass wir die Anmeldung wieder stornieren müssen. Wir haben die Meldung der Sozialversicherung, dass die Anmeldung storniert wurde. Können wir noch einmal stornieren?

 

2. Problem ist, dass die Mitarbeiter als Nebenbeschäftigung angemeldet sind.

Im System sind alle Mitarbeiter als Hauptarbeitgeber und aktuelle Steuerklasse eingetragen. Wie kann es sein, dass DATEV die Meldung als Nebentätigkeit an die SOKA Bau sendet? Auf Nachfrage bei der Sachbearbeiterin war sie sauer, dass das nicht ihre Aufgabe ist, sondern unsere.


Hat jemand eine Idee!

 

Vielen Dank im Voraus!

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 8
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@Sonne1978  schrieb:

Soka Bau teilt nun mit, dass diese Meldung nicht eingegangen ist. Dieser MA wurde nun zweimal zu unterschiedlichen Terminen angemeldet. Jetzt sagt die Dame, dass wir die Anmeldung wieder stornieren müssen. Wir haben die Meldung der Sozialversicherung, dass die Anmeldung storniert wurde. Können wir noch einmal stornieren?


Eine erneute Übermittlung der Stornierung ist nicht möglich. Lodas würde dies nicht tun. Entweder den Nachweis der Stornierung an die KK schicken oder über SV-Meldeportal manuell wiederholen. Welche Fehlzeiten wurden erfasst?

 


@Sonne1978  schrieb:

2. Problem ist, dass die Mitarbeiter als Nebenbeschäftigung angemeldet sind.

Im System sind alle Mitarbeiter als Hauptarbeitgeber und aktuelle Steuerklasse eingetragen. Wie kann es sein, dass DATEV die Meldung als Nebentätigkeit an die SOKA Bau sendet? Auf Nachfrage bei der Sachbearbeiterin war sie sauer, dass das nicht ihre Aufgabe ist, sondern unsere.

Eine direkte Mitteilung über Mitarbeitervarianten etc. ist nicht möglich. Ich wusste gar nicht, dass eine Beschäftigung als Nebenbeschäftigung gemeldet werden muss. Ich würde allerdings meinen, falls Datev soetwas überhaupt übermittelt, dies über die "Kennzeichnung Arbeitgeber" als Nebenarbeitgeber übermittelt. Ist es jetzt eine Nebenbeschäftigung oder Hauptbeschäftigung? Wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet?

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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 8
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@tbehrens, soweit ich das verstehe, geht es um die Meldungen an die Soka-Bau.

 

 


@Sonne1978  schrieb:

2. Problem ist, dass die Mitarbeiter als Nebenbeschäftigung angemeldet sind.

Im System sind alle Mitarbeiter als Hauptarbeitgeber und aktuelle Steuerklasse eingetragen. Wie kann es sein, dass DATEV die Meldung als Nebentätigkeit an die SOKA Bau sendet?


Welche Branche und Mitarbeitervariante hast du denn hinterlegt? Wobei ich zumindest bei meinen Mandanten in der Mitarbeiterübersicht auch gar nichts dazu sehe, ob das Haupt- oder Nebenbeschäftigung ist …

Was die Stornierung der Anmeldung bei der Soka-Bau betrifft, müsstest du in Auswertung 181 schauen. Wenn der Mandant euch im Online-Service freigegeben hat, kannst du außerdem dort nach den Klärfällen schauen, oder den Mitarbeiter zum "falschen" Datum wieder abmelden, so dass die zweite Anmeldung verarbeitet werden kann.

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Problem 2 betrifft die eletronische Lohnsteuerkarte, richtig?

Man kann die Elstam-Anmeldung bereits vor der eigentlichen Lohnabrechnung durchführen (Mitarbeiter > elektronische Lohnsteuerkarte). Dort wird das Arbeitgeberkennzeichen nicht automatisch aus bereits erfassten Personalstammdaten vorbelegt. Es kann also sein, das der Arbeitnehmer angelegt wurde und dann manuell die Elstam Anmeldung mit Nebenarbeitgeberkennzeichen angestoßen wurde.

 

Zu Problem 1 kann ich leider nicht helfen.

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Sonne1978
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
215 Mal angesehen

In der Auswertung 188 gibt es eine Meldung für den Monat 08 und 09 NB Zeichnung. Ich gehe davon aus, dass "NB" Nachberechnung keine Nebentätigkeit ist.

 

SOKA Bau Online gibt keine weiteren Informationen.

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Sonne1978
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
204 Mal angesehen

Nein, die elektronischen Lohnsteuerkarten sind alle korrekt mit Hauptarbeitgeber eingetragen. Die Sachbearbeiterin der SOKA Bau sagt, dass wir diese Mitarbeiterin als Nebenbeschäftigung bei der Soka Bau angemeldet haben.

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
192 Mal angesehen

Dok.-Nr.: 5303031

Wiederholung oder nachträgliche Datenübermittlung an die SOKA-BAU

Bei einer Wiederholungsabrechnung wird nur dann eine Datenübermittlung vorgenommen und DÜ-Protokolle erstellt, wenn sich in der Berechnung der Meldedaten Veränderungen zu Ihrer Erstabrechnung ergeben haben.

 Daten an die SOKA-BAU nochmals oder nachträglich übermitteln
 Vorgehen:
1

Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen, Registerkarte  wählen.

2

Das Kontrollkästchen Meldung an SOKA-BAU temporär wiederholen aktivieren.

Die Datenübermittlung wird für alle Arbeitnehmer durchgeführt, die auch gleichzeitig abgerechnet oder nachberechnet werden. Abgerechnete Monate können nochmals übermittelt werden, wenn Sie für jeden Arbeitnehmer eine Nachberechnung auf den zu meldenden Monat (Pers.-Nr., mit dem Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96) anstoßen.

Nach dem Senden der Daten in das Rechenzentrum wird das Kontrollkästchen automatisch wieder deaktiviert.

 

 

Das hier schon probiert?

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
131 Mal angesehen

Hallo,


eine Abmeldung bei der SOKA-BAU erfolgt nur mit dem Austritt des Mitarbeiters. Die Meldung einer Nebentätigkeit erfolgt nur beim Finanzamt - im Baulohn gibt es diese Meldung nicht.

 

Hier wird der Mitarbeiter nur angemeldet, das Vorgehen ist ähnlich wie bei den Krankenkassen. Für eine erneute Übermittlung der Daten an die SOKA-BAU hat @madyhochgräber bereits die Lösung geteilt 🙂.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne über einen anderen Service-Kanal an uns. Dann können wir den Sachverhalt gemeinsam besprechen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.11.2024 07:29:38 von Jacqueline_Schön
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