Hallo,
in Elster gibt es eine Funktion mit der man relativ unkompliziert eine Fristverlängerung an das FA senden kann, mit Steuerart Datum und wenn man möchte noch mit Begründung.
Könnte man das bitte in Datev integrieren? wie mit den Einsprüchen usw.
Gerade für die USt-VA benötigen wir immer wieder eine Fristverlängerung, bisher haben wir immer eine Email geschrieben....
vg
Hallo fruchtzwerg,
ich habe Ihren Wunsch aufgenommen und an die Entwicklung weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
Und ich dachte, das könnte DATEV schon längst @Susanne_Goetz? Siehe auch: Logistikauftrag online - lückenhaft abgearbeitet Also bitte eine Nennung mehr erfassen.
@fruchtzwerg: Das geht per E-Mail? Ich dachte, man könne mit FA nicht per E-Mail kommunizieren?
Hallo Daniel,
via Email mit dem Finanzamt geht schon, aber in Ba-Wü wird die Emailadresse der Poststelle und die der einzlenen Beamten nicht veröffentlicht stattdessen soll man über das Kontaktformular oder bei BP über die Steuercloud gehen.
Da aber fast alle STb die Email ihres Haus-und Hof Finanzamtes kennen läuft darüber Stand heute noch sehr viel und auch ggf. zu den einzelnen bekannten Emailadressen von einzelnen Beamten.
Nur verschlüsselte Anhänge gehen nicht wg. DSGVO die darf das FA nicht öffnen bzw. die user sind so eingestellt das nicht geöffnet werden kann.
Email von der Poststelle der Finanzämter in BaWü ist kein Problem. Immer poststelle-finanzamtsnummer@finanzamt.de. Also Konstanz -09. Sollte nicht verboten sein, dies öffentlich zu schreiben. Ist ohnehin nicht gut nutzbar, laut Aussage von Sachbearbeitern kann es gut und gern mal mehrere Wochen gehen, bis eine Mail am richtigen Tisch angekommen ist. Ich bevorzuge daher absolut die sonstigen Nachrichten, da ordentlich dokumentiert, datenschutztechnisch hoffentlich besser und schneller am Ziel.
OK. Stellt Euch vor (Idee vom Mars), dass alle Unternehmen in einem Register (gibt es da nicht schon etliche? 😂) geführt werden (das eBo wird dann auch wohl rein für Nachrichten genutzt werden?), wo man seine Stammdaten, IBAN und Co. ändern kann und auch die Einstellungen aka die Fristverlängerung. 1 Klick, Status: in Prüfung, und von mir aus bekommt man via E-Mail eine Benachrichtigung: Verlängerung bewilligt - fertig. Und von dort aus, kann der Unternehmer auch eine Vollmacht an alle Berater (die in einem zentralen Verzeichnis geführt werden) ausstellen.
Was wir da wieder rumhampeln mit E-Mails und DATEV und Schnittstellen, die aber nur in ELSTER gehen ... die VDB, die ab Nutzlast 15 zur Sicherheit abschaltet - schlimm 😫.
Der Technik sind keine Grenzen gesetzt 😍 aber wenn ich mir die EGVP Homepage anschaue, die @agmü verlinkt hat ... aiaiaiai.
@metalposaunist schrieb:
Der Technik sind keine Grenzen gesetzt 😍 aber wenn ich mir die EGVP Homepage anschaue, die @agmü verlinkt hat ... aiaiaiai.
Ach Du Schande und das ist state of the art, leider ja habe gerade gesehen 2004-2023 sieht aus wie aus Dos Zeiten.
Aber passt ja zu Deutschland. - leider.
Nun denn eine einheitliche Plattform für STB und Finanzämter mit der man Daten DSGVO austauschen kann und Schriftverkehr führen kann und am besten auch noch ggf. Mandanten cc setzen oder verlinken kann, das hätte schon was. Aber das werde ich wohl nicht mehr erleben in meiner aktiven Zeit aber wer weiß vlt. interessiert es mich als Rentner ja auch noch und ich hol mir von Datev das Renterpackage und gründe noch meine Gemeinwohl GmbH, mal sehen was mir alles noch so einfällt.
Aber diese Kommunikationsplattform wünsche ich mir ja schon ziemlich lange , erfolglos wobei Kanzlei Land ja in diese Richtung geht wenn ich das richtig interpretiere.
Immerhin hat jetzt mein Test des best zu bea ( befreundeter Anwalt) geklappt und auch das Dokumenten schicken an mich selbst inkl. Emailbenachrichtigung funktioniert.
Dafür muss man jetzt seit neuestem Update bei der Belegnachreichung bzw. sonstige Nachricht zwingend eine Emailadresse eingeben und abtippen, keine Möglichkeit aus einem Menü ( Mitarbeiter, sind im DAP hinterlegt ) zu wählen , noch cooler wäre so was wenn Datev sieht Mandant a wurde lt. Auftragverwaltung von Mitarbeiter b bearbeitet und die Emailadresse des Mitabeiters b) vorbelegt und von mir aus noch eine Abfrage macht soll die Email verwendet werden oder durch die allgemeine Email info... ersetzt werden. Aber dazu müsste ich jetzt wohl eine Idea schreiben - keine Lust.
@bodensee schrieb:
wobei Kanzlei Land ja in diese Richtung geht wenn ich das richtig interpretiere.
Zum Mandanten schon ja, aber leider ist auch da keine digitale Unterschrift eingebaut, sodass wir letztens die Vollmacht als PDF hochgeladen haben und dann muss man's beim Mandanten irgendwie unterschreiben und da ja die wenigsten Mandanten selbst digitale Lösungen für Unterschriften haben: herunterladen, unterschreiben, einscannen, an die Kanzlei schicken.
Das ist wiederum mit milia und DocuSign ultra geil gelöst 😍. PDF Dokument vorbereiten, an den Mandanten schicken, der im Portal gleich mittels DocuSign das ganze Dokument auch mit 4 statt 2 Augen rechtssicher, digital unterschreiben kann, stellt es der Kanzlei unterschrieben im Portal wieder zur Verfügung - fertig 👏. Und das geht auch am iPhone und iPad - kein Medienbruch; alles digital und alles in einem echten Workflow, ohne, dass man seinen Namen tanzen muss. Vielleicht kann das kanzlei.land auch, wenn man sich die digitalbar noch extra dazu kauft und damit schon 2 Systeme, DATEV DMS und Co. hat. Einfacher ist das nicht - wenn gleich technisch nicht übel aber so wirklich geil fühlt sich das nicht an. Grund: Man klemmt sich an DATEV, die keine geile API haben und fühlt sich eher wie im EGVP 😅. Deutschland irgendwo wieder.
Ja kann ich verstehen , aber das Problem Digital denken ist eben nicht gleich analoges Denken mit schönen Bildchen programmiert.
Hier sehe ich das eigentliche Problem, wobei mir geht das oft selbst so, dass ich eigentlich alte analoge Prozesse digital abbilden möchte. Wenn ich dann das ganze am PC oder tablett oder laptop oder Handy ( eher selten) ausprobiere merke ich oft erst die Medienbrüche.
Allerdings dachte ich bislang - aber ich gebe es langsam auf- das müssten doch allen anderen Entwicklern , Programmieren, usern usw. auch auffallen. Aber wenn ich mir die Community hier anschaue mit über 36000 Mitgliedern ( wobei ich keine Ahnung ob auch Doppelnennungen enthalten sind - siehe Twitter und Elon Musk) dann reudziert sich doch der Versuch des digitalen Andersdenken auf 20 oder 30 Mitglieder die offensichtlich EDV affin sind und davon sind mindestens die Hälfte KOB oder Admins, STB selber kaum oder ist meine Wahrnehmung falsch.
Hallo Frau Goetz,
gibt es schon Informationen, wann es bei DATEV umgesetzt wird?
Viele Grüße,
Melanie
Hallo MellaBerlin,
die Fristverlängerung über Kommunikation Finanzverwaltung wird nicht umgesetzt. Begründung:
Durch die generelle Fristverlängerung im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bis "zum letzten Tags des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres" nimmt die Anzahl der Fristverlängerungen sukzessive ab.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
Schade ☹️
sehr schade, es ist ja auch ab und zu eine Fristverlängerung für z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung etc. notwendig. über eine sonstige Nachricht kommt das in den seltensten Fällen im FA dort an wo sie hingehört...
vg
Verstehe das Problem nicht: Sonstige Nachricht müsste das gehen, da man
1. betriebliche Steuernummer auswählt
2, Betreff Umsatzsteuer Fristverlängerung
3. Bitte um schriftliche Rückmeldung
dann müsste das eigentlich berücksichtigt werden.
Bei Umsatzsteuer Voranmeldungen kann es aber sein, dass das nicht berücksichtigt wird, da es ja dafür die Option Dauerfristverlängerung gibt und wenn man dafür nicht zahlen will, hat man eben keinen Anspruch außer in Ausnahmefällen.
Sehr geehrte Frau Götz,
bleibt die DATEV eG bei dieser Entscheidung? Wir haben einige noch rückständige Fälle bei denen wir Fristverlängerungen entweder telefonisch beantragt hatten (USt-VA) bzw. ausstehende Steuererklärungen, bei denen wir die Fristverlängerungen per Sonstiger Nachricht übermittelt haben.
Nach Auskunft des Finanzamtes Magdeburg werden telefonische Anfragen nicht mehr abgearbeitet - man wird auf die Möglichkeit über www.elster.de verwiesen. Der Nachteil bei der Sonstigen Nachricht ist, dass es erst in der Poststelle gesichtet werden muss zu welcher Abteilung der Vorgang gehört da - trotz Betreffzeile - der Meldetyp "Sonstige Nachricht" ist. Dies passiert über www.elster.de mit dem Typ "Antrag auf Fristverlängerung" nicht. Hier werden die Laufzeiten kurz gehalten und der Vorgang direkt an die entsprechenden Fachbereiche geleitet lt. Auskunft.
Wir finden es umständlich, extra den Login auf www.elster.de vornehmen zu müssen und die Daten dort händisch erfassen zu müssen (wir haben dort nicht alle Unternehmensprofile implementiert) um eine Fristverlängerung zu beantragen wenn die DATEV eG doch bereits einige Modulverknüpfungen zur Kommunikation mit der Finanzverwaltung implementiert hat. Kann man hier nicht noch einmal auf die Erleichterung bei den Kanzleien eingehen und es schaffen, dass die Prozesse zur Finanzverwaltung auch DATEV-intern harmonisiert werden? Warum gibt es genau für diese Möglichkeit eine Ausnahme - die anderen Verknüpfungen sind jedoch implementiert?
Mit freundlichen Grüßen
Sindy Stephan
Hallo Frau @Susanne_Goetz ,
das kann ich wirklich nicht verstehen und erwarte, dass die Elsterkommunikationsmöglichkeiten 1:1 auch über die Datev abgebildet werden. Das Ganze nur etwas komfortabler, weil die Mandantendaten z.B. über die Vollmachtsdatenbank bzw. ZMSD schon alle hinterlegt sind. Und in welcher Welt lebt die Datev denn eigentlich?
Natürlich besteht ein erheblicher Bedarf Fristverlängerungsanträge zu stellen.. und zwar am liebsten ruckzuck. Wenn die Finanzverwaltung das extra anbietet, ist wohl sogar aus Sicht der Finanzämter Bedarf dafür, nur die Genossenschaft der Steuerberater sieht das anders? Auf welcher Seite steht die Datev denn?
Hallo @sindys , hallo @Gelöschter Nutzer ,
wir nehmen Ihr Feedback ernst und haben das Thema intern diskutiert. Im Moment müssen dringendere Themen umgesetzt werden.
Wir prüfen in 2025 erneut eine Umsetzung. Auch hier müssen wir gegenüber anderen wichtigeren Themen abwägen. Wir erhalten außerdem zur Umsetzung der Fristverlängerung wenig Anfragen seitens der Steuerkanzleien.
Als Alternative kann die Sonstige Nachricht genutzt werden. Siehe auch Community-Beitrag von @Moonshine vom 21.02.2024.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
Wir erhalten außerdem zur Umsetzung der Fristverlängerung wenig Anfragen seitens der Steuerkanzleien.
Bei solchen Antworten frage ich mich immer, wo die Strichliste hängt, auf der ich auch gerne ankreuzen würde.
Wie wird denn der Bedarf der Kanzleien ermittelt? In unserer Kanzlei hat noch keiner gefragt und ich kenne auch auch kein Portal der DATEV, wo ich Wünsche hinterlassen kann oder andere Wünsche sehe und dafür stimmen kann.
@moeller schrieb:Bei solchen Antworten frage ich mich immer, wo die Strichliste hängt, auf der ich auch gerne ankreuzen würde.
Hinter dem Briefkasten für Servicekontakte. Die zuständige Abteilung macht ja leider nicht bei DATEV Ideas mit.
@Susanne_Goetz schrieb:Hallo @sindys , hallo @Gelöschter Nutzer ,
wir nehmen Ihr Feedback ernst ....
Wir erhalten außerdem zur Umsetzung der Fristverlängerung wenig Anfragen seitens der Steuerkanzleien.
Als Alternative kann die Sonstige Nachricht genutzt werden.
Hallo Frau @Susanne_Goetz ,
die sonstige Nachricht habe ich für die Fristverlängerung der gestern noch offenen Fälle genutzt.
Das ist wirklich eine Strafarbeit, vor allem da die Erstellung, der Versand und Ablage einer "Sonstigen Nachricht" immer wieder "Wartezeiten" erfordert (wenn eine Sanduhr angezeigt würde, wäre die schon ein paarmal leergelaufen).
Auch die Vorbelegung bei der Ablage ist nervend. Wenn der Steuerfall 2022 noch nicht angelegt ist, muss ich zum Anlegen einer sonstigen Nachricht das Vorjahr nehmen, was eigentlich egal ist, da das Jahr und die Steuerart zwar ausgewählt wird, aber ja sowieso nicht an das Finanzamt übermittelt wird. Aber die Ablagemaske belegt das falsche Jahr dann vor. Außerdem ist die Beschreibung mit "SonstigeNachrichten ESt 2021 Mandant xxx 31.07.2024 12:00:00 vorbelegt. Das ist als Beschreibung so sinnig wie "im Briefumschlag an Mandant am 31.07.24 um 17 Uhr eingetütet" oder "per Fax am 31.07.24 verschickt" Also kopiere ich die Versandinfo in das Feld Stichwort und schreibe in Beschreibung "Fristverlängerung 2022 " was vermutlich jeder Nutzer manuell machen muss.
Da ist wirklich noch Luft nach oben.
Viele Grüße
Ich weiss nicht wie sie organisiert sind. Bei mir in der Kanzlei läuft alles über die Auftragsverwaltung.
Die Liste Aufträge kann ich nach Finanzamt filtern.
Dann kopiere ich die Liste in Excel und schicke Sie dem Finanzamt über das Kontaktformular. Das war's.
Daher kann ich Datev durchaus verstehen zumal es dem Grunde nach keine Fristverlängerungsmöglichkeiten über die gesetzliche Frist hinaus mehr gibt. Ich habe auch 2 Monate von meinem Haus- und Hoffinanzamt bekommen auch wenn das mit dem 30.9. Schlussabrechnungen Coronoa kollidiert. Aber besser die 2 Monate als nix und jetzt schon schätzen. Die auswärtigen Finanzämter habe ich alle bis gestern Abend fertig gehabt, so dass bei mir aktuell nur noch 2 Finanzämter in der Pipeline sind. Das zweite Finanzamt hat mir die Frist bis 31.8. verlängert und das werde ich wohl auch halten können.
Moin,
auch wir haben vom hiesigen Finanzamt auf Antrag zwei Monate Fristverlängerung bekommen. Jetzt hat sich das Finanzamt an die Ortsgruppe des Verbandes gewandt mit der Bitte für Fristverlängerungen nicht mit Papier und nicht mit sonstigen Nachrichten zu stellen. Einen Tag, nachdem alle Anträge gestellt wurden....
Es mussten bei uns eine nicht unerhebliche Anzahl an Fristverlängerungen gestellt werden. Wir würden zukünftig gern dem Wunsch des Finanzamtes folgen, wenn DATEV die Möglichkeit bieten würde.
Mich würde auch interessieren, wie die DATEV die Zahl der Fristverlängerungsanträge quantifizieren will, wenn es keine Möglichkeit gibt, diese korrekt über DATEV zu stellen.
Hallo,
auch bei uns in der Kanzlei ist es gerade wieder ein Thema mit den Fristverlängerungen für die Steuererklärungen und wir sind etwas irritiert, dass DATEV diese Möglichkeit nicht bietet.
Bis August hatten wir mit Adisson von Wolters Kluver gearbeitet und da ist das Thema der digitalen Kommunikation sehr einfach und leicht anwendbar und besonders "super leicht in Menüband zu finden". Die Fristverlängerung ist da auch eine Standard-Nachricht in der nur noch angekreuzt werden für welche Steuerart man die Fristverlängerung beantragen möchte. Echt sehr komfortabel.
Bin jetzt wirklich enttäuscht, dass DATEV als Nr. 1 der Steuersoftware bei diesem Thema so kompliziert und unflexibel ist.
Wäre super wenn das ganze Thema digitale Kommunikation von DATEV mal überdacht wird.