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Rechteverwaltung Digitale Kommunikation mühsam

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letzte Antwort am 22.02.2022 13:06:07 von metalposaunist
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Gelöschter Nutzer
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Leider muss ich mir als Berater wieder mal selbst berechtigen..

KarlSchmidt_0-1621588806928.png

 

Und leider sind die ESt VZ Anpassungsanträge hier gar nicht aufgeführt, obwohl das ja wohl auch eine Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist  😞

 

In der Rechteverwaltung sind noch mehr Unterpunkte aufgeführt, die es bei der Kommunikation FV gar nicht gibt (z.B. Einspruch)

 

KarlSchmidt_0-1621589291966.png

 

 

 

 

kanzleiboennecke
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Guten Tag Herr Schmidt, 

 

ich habe mir diesen Punkte gerade mal angesehen, wir haben in der Kanzlei durchaus auch schon mit der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung gearbeitet.

 

Es sieht mir ganz danach aus, als wäre der Anpassungsantrag für Vorauszahlung (steuerübergreifend) nicht in der "Kommunikation Finanzverwaltung" enthalten.

 

Jedenfalls lässt sich ein entsprechender Antrag im DATEV Arbeitsplatz zwar unter "Digitale Kommunikation mit Institutionen"  über den dritten Punkt "Elektronische Anpassungsantrage" öffnen, ein entsprechendes Recht wie Sie richtig feststellen gibt es in der RVo nicht.

 

Kann das jemand verifizieren?   Mir erschließt sich auch nicht, wenn es so ist, warum der Anpassungsantrag für Vorauszahlungen somit extra läuft ???🤔

 

Manchmal fragt man sich einfach 😅

 

Servus aus München

 

Matthias Einsiedel 

eliansawatzki
Meister
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Im Screenshot oben steht doch das Recht "Anpassungsantrag Vorauszahlungen stellen" an zweiter Stelle. Oder was ist genau Ihre Frage?

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kanzleiboennecke
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@eliansawatzki  das ist korrekt !

 

Allerdings sind es wie auf dem 2. Screenshot zu sehen in der RVo genau acht einzelne Rechte für den jeweiligen Vorgang.

 

Über den Filter der Anwendung "Kommunikation Finanzverwaltung" werden auch fast alle Vorgänge angezeigt, bis eben auf:

 

 - Anpassungsantrag Vorauszahlung einreichen - um den geht es hier 😎

 

- Einspruch einreichen - läuft wie ich auch zu dem Anpassungsantrag geschrieben haben wohl nicht über die Online-Anwendung direkt, sondern über den DATEV Arbeitsplatz

 

- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen - hierzu gibt es ja seit einiger Zeit ebenfalls ein Programm bzw. eine Online-Anwendung

 

 

Warum die DATEV es so gelöst hat, wir wohl unbeantwortet bleiben 😅

 

Servus aus München

 

Matthias Einsiedel

 

Gelöschter Nutzer
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Es geht wohl um die die unterschiedlichen "Fundorte": 

In der Programmsuche gibt es eine "Kommunikation Finanzverwaltung"  mit sechs Unterprogrammen.

Im Arbeitsplatz  gibt es eine "Digitale Kommunikation mit Institutionen", wo noch einmal drei andere Kommunikationsarten mit der Finanzverwaltung zu finden sind. 

In der Rechteverwaltung gibt es nur 8 statt 9 Kommunikationsarten, da Bank- und Adressänderungen hier zusammengefasst sind. 

Bei "Digitale Kommunikation mit Institutionen" gibt es auch die Auswahl, "Elektronische Übermittlung", die es in der Rechteverwaltung nicht gibt. Dafür gibt es dort den Fragebogen steuerliche Erfassung, der aber von der Datev nicht als Digitale Kommunikation, sondern als eigenständiges Programm aufrufbar ist. 

Sieht ziemlich durcheinander aus...

Darauf bezog sich sicherlich auch:

 

Manchmal fragt man sich einfach

Schöne Pfingsten

Karl Schmidt

 

eliansawatzki
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Vielen Dank für die Erläuterung. Das kann tatsächlich nur DATEV beantworten.

 

 

eliansawatzki_0-1621597656491.png

 

Gelöschter Nutzer
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ach so .. nicht das jemand meint, er könnte unter dem Programm "Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung" eine Nachricht an das Finanzamt schreiben.. nein, hier findet man nur die Übersicht aller schon verfassten Nachrichten. Eine neue Nachricht kann man nur im Kontextmenü der Leistzungsübersicht (oder im Steuerprogramm) anlegen. Das Kontextmenü sieht so aus:

 

KarlSchmidt_0-1621603032751.png

Da steht zwar "öffnen", gemeint ist aber "neu anlegen". Zu finden ist aber nur Belegnachreichung, Einspruch, Sonstige Nachricht und Corona Steuererleichterung. Fehlt also wieder was....

 

Aus der Praxis: Ich wollte gerade eine Nachricht an das Finanzamt schicken. Das Finanzamt hat eine Frage zur Einheitsbewertung eines GbR Grundstücks. Ich muss also nach der Datev Logik über "einheitliche und gesonderte Feststellung" gehen. Für die Einheitsbewertung  gibt es aber eine andere Steuernummer als für die einheitliche und gesonderte Feststellung. Die kann ich zwar abändern, "einheitliche und gesonderte Feststellung" bleibt in der Nachricht aber stehen.

Dann schreibe ich doch lieber eine Mail oder - wenn die Datev das Programm Datev Fax nicht abgeschafft hätte, ein Fax .. oder doch die gelbe Post?

 

DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgende Antwort aus unserer Entwicklungsabteilung auf Ihre Fragen erhalten:

 

Mit der sonstigen Nachricht / Belegnachreichung haben wir zwei neue online- bzw. hybrid-Anwendungen entwickelt, die den Weg aufzeigen, wie unsere zukünftigen Anwendungen im Bereich der Digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung aussehen werden.

Dadurch sind heute auch noch verschiedene Stellen zur Einsichtnahme zum Elektronischen Einspruch und Elektronischen Anpassungsantrag begründet.


Mit Freigabe der DVD 15.0 erhalten Sie die Möglichkeit, auch die Belegnachreichungen und die Sonstigen Nachrichten im "DATEV Arbeitsplatz/ Digitale Kommunikation mit Institutionen" unter der neuen Registerkarte "Weitere Übermittlungen" einzusehen.


Für die Zukunft ist eine Neuschreibung der Anwendungen "Elektronischer Einspruch" und "Elektronischer Antrag auf Vorauszahlungen geplant. In diesem Zuge wird dann in der Online-Anwendung "Kommunikation Finanzverwaltung" sowie der Registerkarte "Weitere Übermittlungen" auch die Einsicht in den "Elektronischen Einspruch", den "Elektronischen Anpassungsantrag auf Vorauszahlungen" und die "Fragebögen zur steuerlichen Erfassung" möglich sein.
Einen konkreten Termin können wir derzeit leider noch nicht nennen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jennifer Hecht 

 

DATEV eG

cwes
Meister
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@Jennifer_Hecht  schrieb:


Mit Freigabe der DVD 15.0 erhalten Sie die Möglichkeit, auch die Belegnachreichungen und die Sonstigen Nachrichten im "DATEV Arbeitsplatz/ Digitale Kommunikation mit Institutionen" unter der neuen Registerkarte "Weitere Übermittlungen" einzusehen.

 


 

Danke für diese erfreuliche Information, die Sie nächstes Mal direkt bei Einführen einer Übergangslösung prominent (nicht in irgendeinem obskuren Info-DB Dokument) bekanntmachen sollten. Ich bin ziemlich sicher, dass dann hier niemand über den vorläufigen Zustand meckert, sondern die Zufriedenheit mit Datev steigt.

marcohüwe
Meister
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Hallo @Jennifer_Hecht ,

Hallo @Susanne_Goetz

 

ausgehend von diesem Beitrag hier gebündelte (Chef-)Übersicht: Freigabe elektr Einsprüche / VZ-Anträge / sonstige an zentraler Stelle ? 

 

möchte ich die aktuelle Strategie nochmal hinterfragen. Dabei lasse ich jetzt mal die technischen Möglichkeiten des auslaufenden Offline-DATEV-Arbeitsplatz außen vor - ich sehe ja ein dass da nicht mehr allzu viel passieren wird.

 

Im Rahmen der hier vielzitierten MVP-Strategie habe ich es für mich so herausgelesen, dass MyDATEV Kanzlei sowas wie der neue zentrale DATEV-Arbeitsplatz werden soll. Dank Basisdaten Online sehe ich dort auch unsere Mandanten.

 

Wenn ich die Seite jetzt öffne, finde ich u.a.

 

  • unsere Mandanten
  • oben in den Anwendungen die Kommunikation Finanzverwaltung (ich kürze mal ab: KF)

 

marcohwe_0-1643871847869.png

 

(nur so als Randbemerkung: das Fenster für die Darstellung der Anwendungen ist mir jetzt schon zu klein, ich muss unnötig scrollen -> UO kann 5 Reihen a 3 Symbole ohne Scrollen -> ist das wieder so ein Designfehler?)

 

Was ich jedoch in dieser frühen Entwicklungs-Stufe schon nicht erkenne:

 

  • Aus der Startseite (Mandantenauswahl) gibt es anscheinend keinen Absprungpunkt in die KF (für meine Steuern z.b. schon)
  • Für die KF öffnet sich eine Startseite mit wieder eigener Mandantenauswahl
  • dort (Online-Anwendung) sehe ich nicht den Antrag, den ich aus dem Datev-Arbeitsplatz digitale Kommunikation... (Bsp. Antrag EST-VZ) gestellt habe (mit der anderen Online-Anwendung)

 

Konkret hätte ich mir das so vorgestellt: 

 

Sobald es eine weitere Anwendung mit Mandantenbezug gibt, sollte diese direkt mit dem Mandanten zu öffnen sein und auch Daten daraus anzeigen können (Widget, Schnellinfo oder wie immer man es heute nennt). 

 

Oder werden solche Teilbereiche bewusst isoliert voneinander entwickelt und implementiert?

 

Ich sehe in MyDATEV Kanzlei z.B. einen Mandanten, für den ich per sonstige Nachricht etwas ans Finanzamt übermittelt habe.

 

Mich beschleicht hier mal wieder das Gefühl, dass

 

  • erst zig Einzelanwendungen aufgebaut werden
  • der Anwendungs-Auswahlschalter immer weiter gefüllt wird
  • wir damit den (schlechten) Datev-Arbeitsplatz vom Ansatz her auch Online haben 
  • dann später erst Direktaufrufe und dergleichen eingebaut werden

 

Man stelle sich mal vor, wir hätten auf das neue DATEV DMS umgestellt, und die Schnellinfo Dokumente würde erst Monate oder Jahre später eingeführt...

 

Ich könnte durchaus damit leben, neben dem DATEV-Arbeitsplatz (für bestimmte Anwendungsfälle) parallel die neue MyDATEV-Kanzlei-Startseite zu benutzen. Dann könnte das Eine Stück für Stück die Schwächen des Anderen ausgleichen - angefangen natürlich mit sämtlichen schon vorhandenen Online-Lösungen. 

 

Gibt es hier irgendwo so ein Marketing- oder DATEV-Lab-Video etc., wo man den "Fahrplan" der DATEV erklärt bekommt?

 

Ab wann soll sich das für uns als Kanzlei lohnen, auch mal mit der MyDATEV-Kanzlei-Startseite zu arbeiten? 2030?

 

Ich bin da inzwischen ernsthaft verunsichert.

 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Nering
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hüwe,

 

die Aufrufmöglichkeit „Meine Steuern“ im Kontext eines Mandanten über die Startseite MyDATEV war ein erster technischer Durchstich, welchen wir zeitnah über alle anderen Anwendungen mit Mandantenbezug ausweiten möchten.


Eine weitere, eigene Mandantenauswahl innerhalb der Anwendung würde beim Aufruf über diesen Dialog entfallen.

Eine Verknüpfung zwischen dem Mandanten-Widget und dem Anwendungs-Dialog oben rechts ist aktuell nicht vorgesehen, da mit der o.g. Ergänzung das Szenario, die Anwendung direkt im Mandantenkontext zu starten, abgedeckt wird.

 

Wie die Kollegin Jennifer Hecht oben bereits schrieb ist für die Zukunft eine Neuschreibung der Anwendungen "Elektronischer Einspruch" und "Elektronischer Antrag auf Vorauszahlungen geplant. In diesem Zuge wird dann in der Online-Anwendung "Kommunikation Finanzverwaltung" sowie der Registerkarte "Weitere Übermittlungen" auch die Einsicht in den "Elektronischen Einspruch", den "Elektronischen Anpassungsantrag auf Vorauszahlungen" und die "Fragebögen zur steuerlichen Erfassung" möglich sein.
Einen konkreten Termin können wir aber leider noch nicht nennen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Kristina Fink

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metalposaunist
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@Kristina_Nering schrieb:

Einen konkreten Termin können wir aber leider noch nicht nennen.


Wie immer. Einfach weglassen und wenn es einen Termin gibt, dann kann man den kommunizieren 😉. Freut mich sich mehr drüber als: Nice 😎, es ist was in der Pipeline, DATEV arbeitet dran, das kommt sicher 😀... weiß man nicht, okay 😑

 

Ich verstehe bis heute nicht, wie DATEV programmiert. Bei uns gibt es Sprints, in denen festgelegt wird, wann wer an was arbeitet aber wenn DATEV nicht mal eine große Roadmap bis 2030 erstellen kann, damit wir alle wissen, wohin die Reise denn so geht und wenn man nähere Informationen möchte, kann man noch hineinzoomen und ggf. erste Zeitangaben einsehen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
jjunker
Allwissender
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@metalposaunist Bis 2030? der Sarkast in mir würde nun ein recht einfaches Bild zeichnen: 

 

jjunker_0-1644251793117.png

 

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
Admin_Patrick
Beginner
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Hallo Community,

 

die aktuelle Rechteverwaltung für die Hybrid-Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist eine Zumutung von der DATEV und meines Erachtens nicht vollständig durchdacht.

 

Auf meine Frage im November letzten Jahres wurde mir von Seiten der DATEV eigentlich in Aussicht gestellt, dass die Rechteverwaltung besser und differenzierter werden soll und zwar mit dem Jhareswechwsel von 2021 zu 2022.

Hiervon sehe ich bis heute nichts...

 

Es gibt in der Rechteverwaltung nur die Möglichkeit 'ALLES' oder 'NICHTS' ...

Das darf es nicht geben.

 

Wie bei der Rechteverwaltung für die elektronischen Einsprüche muss es die Möglichkeit geben, dass die Mitarbeiter die Belegnachreichungen, sonstigen Nachrichten, etc. zwar vorbereiten, aber erst nach Freigabe durch den Berufsträger senden können.

 

Mit der aktuellen Version der Rechteverwaltung und der DATEV-Vorgabe alles oder nichts kann jeder Mitarbeiter versehentlich alles senden, der Aufwand und das Risiko sind hier nicht absehbar...

 

Hat ein anderer DATEV-Anwender hier eine Lösung gefunden? Was kann man noch einstellen?
Eigenlich müssen doch alle die Probleme haben, oder sehen wir das einfach zu kritisch?

 

Vielen Dank

metalposaunist
Unerreicht
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@Admin_Patrick schrieb:

Wie bei der Rechteverwaltung für die elektronischen Einsprüche muss es die Möglichkeit geben, dass die Mitarbeiter die Belegnachreichungen, sonstigen Nachrichten, etc. zwar vorbereiten, aber erst nach Freigabe durch den Berufsträger senden können.


Naja, ich erlebe genau das Gegenteil bei uns, weil der Berufsträger genau solche Tätigkeiten meiner Meinung nach nicht machen soll, weil er eben ein ganzes Team hinter sich hat, das selbst befähigt werden soll, gewissenhaft  das zu tun. Der Berufsträger hat bei uns ganz andere Aufgaben. Aber ja, wir sind da wohl 10 Schritte immer voraus. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 22.02.2022 13:06:07 von metalposaunist
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