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Was sieht das FA von der Erklärung?

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letzte Antwort am 01.07.2024 10:46:19 von dn1
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petermäurer
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Ist mir jetzt zum dritten Mal passiert.

 

Ich gebe Einkommensteuererklärung mit Vermietungseinkünften an. Zum Feld Erhaltungsaufwendungen lange (Exceltabelle). Das FA schreibt mir einen Brief und möchte eine Tabelle der Erhaltungsaufwendungen!

 

Werden die individuellen Anlagen nicht übertragen? Sieht der Beamte das nicht?

 

Was kann ich tun, daß er das doch sieht? (In der guten alten Papier-Zeit hatte ich die volle Kontrolle darüber, was er sieht).

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
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Individuelle Anlagen wurden noch nie mit übertragen. Anlagen und ähnliches geht nur mit einer Belegnachreichung oder Post oder Mail. 

Übertragen wird m.E. nur das, was unter elektronische Steuererklärung (Freizeichnungsdokument) angezeigt wird (Hoffentlich, sonst hätte das den Namen nicht verdient)

theo
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@petermäurer  schrieb:

Was kann ich tun, daß er das doch sieht? (In der guten alten Papier-Zeit hatte ich die volle Kontrolle darüber, was er sieht).


Du kannst Erhaltungsaufwendungen auch direkt in der Erklärung über den Ordnungsbereich eintragen u. dadurch im Zweifel auf die individ. Anlage verzichten.

 

 

 

in dubio pro theo
theo
Meister
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@petermäurer  schrieb:

Was kann ich tun, daß er das doch sieht? (In der guten alten Papier-Zeit hatte ich die volle Kontrolle darüber, was er sieht).


Du kannst in der Erklärung 'mit Belegnachreichung' (oder ähnlich) anklicken u. das was du an zusätzlichen Belegen einreichen willst, per 'Belegnachreichung' ans FA schicken. Damit zwingst du quasi jemand, in die Belege reinzuschauen.

Das kann man machen, wenn man weiss, dass auf jeden Fall Rückfragen kommen. Ansonsten würde ich drauf verzichten, weil man so effektiv die automatische Veranlagung unterbindet.

 

 

 

in dubio pro theo
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bodensee
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Du hast doch ein Protokoll was an das FA übermittelt wurde. 

 

Die  lange Exceltabelle nicht nachgereicht via Belegnachreichnung oder sonstige Nachricht ? 

 

Kurze Info zumindest hier in Ba-Wü:  Die Belegnachreichung bzw. So. Nachricht erhält das Finanzamt deiner Wahl direkt ohne über die OFD zu gehen. Die Erklärung selbst wird inzwischen zentral bei der OFD geprüft und  ist daher erst 1 bzw. 2 Tage später beim Veranlagungsbeamten ersichtlich. 

 

Daher sei nochmals an das Protokoll Datenübermittlung erinnert, optisch nicht schön aber damit wird nachvollziehbar was der Finanzbeamte am Bildschirm hat nicht mehr oder weniger, daher gibt es ja auch immer mehr Untermasken ( Spenden,  Erhaltungsaufwendungen usw. weil wenn die einzeln befüllt werden sind die in der Erklärung einzeln ersichtlich, wenn nur als Summe dann fehlt der Einzelnachweis. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
deusex
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Hallo, mit Erstellung der ESt-Erklärung öffnen wir im ESt-Programm auch zeitgleich die "sonstigen Nachrichten", fügen die individuellen Anlage dort an und sobald die Freizeichnung erfolgt ist, übermitteln wir die ESt-Daten sowie die Sonstige Nachricht, womit beides beim FA zeitgleich eingeht.

 

Individuelle Anlagen sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare und werden nicht mitgesandt. Alternativ, gerade bei der V+V, kann alles in den Formularen erfasst werden. 

Da diese aber oftmals bei komplexeren Fällen nicht ausreichend in der Darstellungmöglichkeit sind, komme ich nicht um die indAnl herum; ich empfinde diese, auch mit den Zusatzinformationen, nach wie vor als die bessere Lösung und das Feedback vom Finanzamt ist hier durchgängig positiv.

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bodensee
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@deusex  schrieb:

Hallo, mit Erstellung der ESt-Erklärung öffnen wir im ESt-Programm auch zeitgleich die "sonstigen Nachrichten", fügen die individuellen Anlage dort an und sobald die Freizeichnung erfolgt ist, übermitteln wir die ESt-Daten sowie die Sonstige Nachricht, womit beides beim FA zeitgleich eingeht.

Haben wir ja fast zeitgleich geschrieben. 

 

Die Info das es nicht zeitgleich beim FA eingeht, habe ich hier von meinem FA Konstanz erhalten, war mir auch neu. Weil ich hatte eben Belege eine 4-3 Rechnung als pdf eingereicht während die geänderte Steuererklärung - zeitgleich übermittelt- noch bei der OFD Karlsruhe hing. 

 

Indiv. Anlage via Excel bin ich bei Ihnen ist für mich ein absolutes muss - Ausnahmen bestätigen die Regel- hier kann ich eben Sachverhalte im Zweifel auch erläutern. Mein Erfahrung damit ist durchweg positiv positiv. Es geht soweit das diese indiv. Anlagen vom FA angefordert werden für den Fall das ich Sie vergessen habe. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
petermäurer
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Sonstige Nachricht!

 

Danke, man lernt täglich dazu.

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
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deusex
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@bodensee  schrieb:

@deusex  schrieb:

Hallo, mit Erstellung der ESt-Erklärung öffnen wir im ESt-Programm auch zeitgleich die "sonstigen Nachrichten", fügen die individuellen Anlage dort an und sobald die Freizeichnung erfolgt ist, übermitteln wir die ESt-Daten sowie die Sonstige Nachricht, womit beides beim FA zeitgleich eingeht.

Haben wir ja fast zeitgleich geschrieben. 

 

Die Info das es nicht zeitgleich beim FA eingeht, habe ich hier von meinem FA Konstanz erhalten, war mir auch neu.


Ok, das ist mir dann auch neu, da ich mit gleichzeitiger Absendung lediglich vermutete, dass auch ein gleiczeitiger Eingang beim FA stattfindet; wenn nicht, ist das auch nicht weiter tragisch.

Zwischenzeitlich kommunziert das Finanzamt auch elektronisch "zurück" und die Dokumente gehen über den Dokumentekorb via 

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ein und weil wir eben zuletzt an einem Tag Nachricht und am Folgetag die Rückantwort erfolgte, ging ich von "zeitgleich" aus. Lt. FA wird digitale Korrespondenz vorgeschlagen, wenn die Einwillgung des Beraters erfolgt ist . . . Hatte jetzt im Juni schon Eingänge von verschiedenen Sachbearbeitern, was erfreulich ist, dass die digitale Kommunikation mit dem FA ein wenig vorwärts kommt.

 

"beSt" scheint ja momentan "hinten runter zu fallen".

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@deusex  schrieb:
"beSt" scheint ja momentan "hinten runter zu fallen".

Schade, dass wir das beSt auch noch durch unsere Kammerbeiträge finanzieren 😞


 

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bodensee
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@deusex  schrieb:

Zwischenzeitlich kommunziert das Finanzamt auch elektronisch "zurück" und die Dokumente gehen über den Dokumentekorb via 

deusex_0-1719327441441.png

ein und weil wir eben zuletzt an einem Tag Nachricht und am Folgetag die Rückantwort erfolgte, ging ich von "zeitgleich" aus. Lt. FA wird digitale Korrespondenz vorgeschlagen, wenn die Einwillgung des Beraters erfolgt ist . . . Hatte jetzt im Juni schon Eingänge von verschiedenen Sachbearbeitern, was erfreulich ist, dass die digitale Kommunikation mit dem FA ein wenig vorwärts kommt.

 

"beSt" scheint ja momentan "hinten runter zu fallen".


zu a) lt. FA das ist mir jetzt neu, hake ich bei meinem Hauptfinanzamt nach, wobei mir ggf. analog lieber ist wg. den paar zusätzlichen Tag zur Beantwortung und ich müsste das hier in der Kanzlei vom workflow ändern, das der Dok.korb diesbzgl. abgerufen wird und die Dokumente entsprechend verteilt und Aufgaben angelegt werden. 

 

zu b) best, lt. meiner Auskunft kommuniziert die Fin.verwaltung nicht über best , bei den Gerichten zwingendes muss. Warum das FA das abblockt - keine Ahnung was dahintersteckt. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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@bodensee 

Die Ämter haben schon seit geraumer Zeit auf digitale Schreiben umgestellt - es gingen auch schon viele Schreiben von den Ämtern raus - doch die kamen nie an, weil es irgendein Problem Schnittstelle ELSTER-DATEV gab. Irgendwo im Forum stand das in einem Beitrag ... finde den aber gerade nicht. 

 

mfg

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bodensee
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In der Community ist das glaube ich an mir vorbeigegangen, kann mich zumindest nicht mehr daran erinnern. 

 

Digital schon aber da gibt es ja verschiedene Wege. 

 

BeSt wäre einer davon, die Variante über den Dok.korb kannte ich in der Tat nicht. 

 

Email wäre auch digital , wird aber nicht mehr gemacht bzw. bei Prüfungen funktioniert das immer noch, in der Veranlagung nicht mehr. 

 

Kontakt Formular geht nur in eine Richtung 

 

Steuercloud hier geht es über Email bzw. dortige Benachrichtigung das man in der cloud was abrufen kann. 

 

Noch mehr ? 

 

und klar der gute alte analoge Schriftverkehr. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bianka
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Darf ich mich hier mal einklinken? Zum Thema, was das Finanzamt sieht, hatte ich gerade erst zwei fragwürdige Fälle:

 

- Ich hatte in der Anlage V eine geänderte Gebäude-AfA und habe inder Anlage V  lang und breit erklärt, was gemacht worden ist. Prompt bekomme ich eine Rückfrage. Auf meinen Hinweis, es steht doch alles da, behauptete der Beamte, sowas bekämen sie nicht übermittelt. Wohlgemerkt: Es ist keine individuelle Anlage (die ich persönlich ohnehin grauenvoll finde und die ich daher nicht nutze), sondern das Kästchen mit dem Plus neben "lt. gesonderter Erläuterung" bei der Abschreibung.

- Gleiches Spiel - auch Anlage V - mit den Instandhaltungen: Wir haben alle einzeln in die Anlage V eingetragen, trotzdem verlangt das FA eine Aufstellung.

 

Frage ist nun: Sind die einfach zu faul oder zu doof, sich das anzuschauen, oder bekommen sie diese Infos tatsächlich nicht? Letzteres wär echt schwach, denn dann tippe ich ab sofort nur noch alles zusammen und die kriegen einen Gesamtbetrag und auf Nachfrage alle Belege ... Im Freizeichnungsdokument jedenfalls steht alles expilizit drin.

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo bianka,

 

das Freizeichnungsdokument wird vom ERiC-Modul der Finanzverwaltung erzeugt. Es enthält die Zusammenstellung der Daten, die im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

 

Wenn also in Ihrem konkreten Fall Texte oder Erläuterungen im Freizeichnungsdokument enthalten sind, werden diese auch an die Finanzverwaltung übermittelt.

 

Der im Bereich „lt. gesonderter Erläuterung“ erfasste Text zur Abschreibung wird übrigens nur berücksichtigt, wenn bei den Angaben zum Absetzungsbetrag auch der Schalknopf „lt. gesonderter Erläuterung“ aktiviert ist. Diesen Schaltknopf haben Sie aber sicher aktiviert, denn sonst würde der erläuternde Text im Freizeichnungsdokument nicht aufgeführt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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bianka
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Sehr hilfreich! Vielen Dank! Dann werde ich genau DIESE Antwort dem nächsten Beamten unter die Nase reiben. (Ja, das Kästchen war natürlich angeklickt.)

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dn1
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... oder du nimmst die BELEGNACHREICHUNG - so machen wir das immer 

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deusex
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@dn1  schrieb:

... oder du nimmst die BELEGNACHREICHUNG - so machen wir das immer 


Die "Belegnachreichung" als Instrument selbst ist überflüssig, sondern hat den selben Funktionsumfang wie "sonstige Nachricht", ist jedoch gegenüber der "sonstigen Nachricht" in der Zeichenzahl stark eingeschränkt.

Der Empfangskanal beim Finanzamt ist derselbe; insofern bietet es ich im Prinzip an, einen einheitlichen Kommunikationskanal zu wählen . . . aber wie auch immer, kann jeder wählen, was ihm von der Begrifflichkeit lieber ist.

Ich persönlich bin tatsächlich mit der Belegnachreichung zweimal an die Zeichengrenze (1.000 Zeichen) gestoßen, womit wir hier fortan ausschließlich "sonstige Nachrichten" (15.000 Zeichen) nutzen.

 

Die Userin wollte m.W. jedoch keine individuellen Anlagen erstellen (warum auch immer) und die gesamten Infos per Angaben in der Steuererklärung. Möchte Sie dies alles in eine Nachricht packen, wird man, wegen der Zeichenzahlbeschränkung in Belegnachreichung, zwangsläufig auf "sonstige Nachricht" ausweichen müssen.

 

Individuelle Anlagen sind ein äußerst wertvolles Instrument für eine transparente Steuererklärung; insbesondere bei komplexen V+V-Anlagen; nicht nur gut für Finanzamt, sondern einfach auch plausibel für den Mandanten dargestellt.

Insofern mein Tipp an die Fragestellerin, sich nochmals mit den individuellen Anlagen gedanklich auseinandersetzen und diese per "sonstige Nachricht/Belegnachreichung" übermitteln.

 

Wir erhalten hier positive Feedbacks (auch vom FA) und insbesondere zutreffende, zügige Veranlagungen ohne viel Anfragen und Firlefanz . . .

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@deusex  schrieb:
Die "Belegnachreichung" als Instrument selbst ist überflüssig, sondern hat den selben Funktionsumfang wie "sonstige Nachricht", ist jedoch gegenüber der "sonstigen Nachricht" in der Zeichenzahl stark eingeschränkt.

So einfach macht uns das aber die Datev nicht... aus unerfindlichen Gründen muss ich bei der Sonstigen Nachricht auch ein Veranlagungsjahr auswählen, diese Auswahl wird aber im Gegensatz zur Belegnachreichung nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.

Die Maske sieht trotz gleicher Information auch unterschiedlich aus (bei der sonstigen Nachricht sind die Angaben zum Steuerpflichtigen  hinter einem Spoiler versteckt, bei der Belegnachreichung werden diese unnötigerweise alle auf dem Bildschirm angezeigt. Und selbst die Anzeige des Bearbeitungsstatus wird unterschiedlich dargestellt (Sonstige Nachricht rechts unten, Belegnachreichung links unten).

Macht nicht den Eindruck, als gäbe es ein System dahinter ... wahrscheinlich waren die Verantwortlichen vorher beim neuen Kooperationspartner FC Nürnberg zu viel feiern... und Softwaredesigner sind im Gegensatz zu Spaßmachern knapp

 

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deusex
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Nun, bei sonstigen Nachrichten geben Sie die Steuerart an und das wars und ja, wenn man betrachtet, was tatsächlich übermittelt wird, sind die Meisten Angaben irrelevant.

Ich habe auch den Eindruck, dass beide Instrumente von verschiedenen Digi-Campus-Study-Teams entwickelt wurde und jedem seine Daseinsberechtigung erhalten bleiben soll.

 

Reden Sie mal spaßeshalber mit dem Finanzamt über die Workflows "dort". Diese Gespräche sind dem Klima recht dienlich und geben auch einen sehr guten Eindruck über manch Unsinnigkeit "vorgeschalteter Kanzleisysteme".

 

So einfach macht uns das aber die Datev nicht

Selbstverständlich nicht, aber letztlich bist es Du, was Du draus machst und wenn man sich bewusst von den empfohlenen Wegen der DATEV abwendet, ein wenig genauer hinschaut, findet man fast in jeder Anwendung, praktische, schnelle und direktere Pfade, die man in seine Arbeitsabläufe integrieren kann.

 

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dn1
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.. dude ... echt  ?

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letzte Antwort am 01.07.2024 10:46:19 von dn1
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