Grüße,
einige Händler haben immer so lange Belege (Globus z.B. 2 Din A 4 Seiten lang). Darf ich den Beleg durchschneiden und nebeneinander auf ein Blatt Papier kleben zum Scannen oder muss ich beide Teile einzeln einscannen in einem PDF Dokument?
Vielen Dank und beste Grüße
@filbert schrieb:Grüße,
einige Händler haben immer so lange Belege (Globus z.B. 2 Din A 4 Seiten lang). Darf ich den Beleg durchschneiden und nebeneinander auf ein Blatt Papier kleben zum Scannen oder muss ich beide Teile einzeln einscannen in einem PDF Dokument?
Vielen Dank und beste Grüße
Globus, das ist dieser Discounter/Vollsortimenter, oder?
Es gibt Scanner, die können auch "lange" Kassenbons einscannen (Brother ADS2800W), sogar blaue, die man dann lesen kann.
Wenn Sie die "teilen", kommt die OCR bestimmt durcheinander.
Hallo,
ich scanne den Beleg so wie er ist ein - evtl. muss in den Scanner-Einstellungen etwas bezgl der Dokumentenlänge (endlos statt DIN A4) eingestellt werden. Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt - der Originalbeleg dahinter geheftet.
Verwende den Canon Imageformula DR-C225 II.
MfG
A. Balser
PS: Früher hat man auch mal eine Rechnung im Posteingang mit dem Brieföffner geteilt und wieder zusammengeklebt... aber ob dies u.U. ein Problem für einen Prüfer darstellt? Ich weis es nicht wirklich...
@Gelöschter Nutzer schrieb:Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt
Das interessiert mich jetzt aber brennend: Warum denn das?
Wahrscheinlich um die Lesbarkeit des Thermobeleges zu gewährleisten.
@Thomas_Kahl schrieb:Wahrscheinlich um die Lesbarkeit des Thermobeleges zu gewährleisten.
Wenn es einen Scanner gibt, der das einscannt, ist der Drops doch gelutscht, oder? Zumindest hat man den Originalbeleg dann doch irgendwo abgeheftet....
Am besten sind mittlerweile die LIDL- und andere APPS, wo der Kassenbeleg immer brav im Portal hängt (Kaufland, Netto, Edeka, Rewe...) und hochgeladen werden kann...
Unnötig, macht keiner, ich weiß....
Hatte mich nur gewundert, dass Globus noch am Start ist. Hessen?
Globus gibts auch hier in Sachsen.
Und zurück zum Thermobeleg: die Frage ist doch am Ende, ob der gescannte Beleg tatsächlich der total verblichene Thermobeleg ist. Ich weiß - drantackern kann man auch alles. Aber ich vermute da streitet der Prüfer im Zweifel seltener.
Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt - der Originalbeleg dahinter geheftet.
Sprachlos . . .🤐
@deusex schrieb:
Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt - der Originalbeleg dahinter geheftet.
Sprachlos . . .🤐
Bis vor wenigen Minuten dachte ich, alles, was eingescannt wird, ist digital...und total cool.....
Die Sache mit dem Ausdrucken...., hmm....., was läuft gerade falsch....?
@filbert schrieb:Grüße,
einige Händler haben immer so lange Belege (Globus z.B. 2 Din A 4 Seiten lang). Darf ich den Beleg durchschneiden und nebeneinander auf ein Blatt Papier kleben zum Scannen oder muss ich beide Teile einzeln einscannen in einem PDF Dokument?
Vielen Dank und beste Grüße
Nur mal zur Ursprungsfrage: Das ist nach meiner Auffassung nicht verboten und wird durchaus -auch bei unseren Mandanten (um die 10 machen das) - praktiziert.
Diese Diskussion ist einfach lächerlich... aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen...
Ja ich mache es so und stehe dazu!
Genauso wie ich EMails entsprechend den Vorgaben archiviere, obwohl ich die Anhänge in UO hochgeladen habe.
A. Balser
Es diskutiert niemand . . . man stellt lediglich fest.
@Gelöschter Nutzer schrieb:Diese Diskussion ist einfach lächerlich... aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen...
Äehm... das war wirklich eine ernst gemeinte Frage und ich finde die Begründung des Thermobelegs nachvollziehbar.
Was das nun wieder soll? Naja...
Globus, das ist dieser Discounter/Vollsortimenter, oder?
Globus hat einen Teil der Real Märkte übernommen (Kaufland die andere Hälfte) Globus kannte ich vorher nur als Baumarkt in Osterath/Meerbusch 😉
Aber ich habe letztens eine Uraltfolge von Familie Heinz Becker gesehen, da waren die Im Globus einkaufen... 🙂
Wurde der gelöschte Nutzer jetzt derart gemobbt, dass er seinen Account gelöscht hat. Ich bin etwas verwundert. Allerdings deutet das "aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen..." darauf hin, dass hier kein Unbekannter ein neues Konto eröffnet hat und nun wieder raus ist.
Wie dem auch sei, sind derartige Arbeitsabläufe m.E. nicht eine Silbe wert, sie noch ernsthaft zu kommentieren oder zu hinterfragen.
Kurz zur Ausgangsfrage und eine Annahme in die Spitze getrieben:
Bei elektronischen Belegen muss die inhaltliche Unversehrtheit sicher gestellt werden.
Dies wird auch für Papierbelege gelten, welche digitalisiert werden.
Ein zerrissener Beleg, der hernach gescannt und für die Buchführung verwendet wird, erfüllt dies m.E. nicht, denn es ist nicht sichergestellt, dass der gesamte Beleg erfasst wurde oder der Scan tatsächlich aus einem Beleg stammt.
Obwohl ich das auch laufend mache, weil mich diese eeeeeeeeeeewig langen Belege in der Buchführung ärgern, würde ich dies nicht als rechtlich wasserdicht einstufen.
...allerdings mit dem Unterschied, dass ich das gleich via upload mobil im Baumarkt mache und den Belege gleich dort entsorge.
@deusex schrieb:Wurde der gelöschte Nutzer jetzt derart gemobbt, dass er seinen Account gelöscht hat. Ich bin etwas verwundert. Allerdings deutet das "aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen..." darauf hin, dass hier kein Unbekannter ein neues Konto eröffnet hat und nun wieder raus ist.
Seit 2019 hier aktiv. Gewesen.
Seit 2019 hier aktiv. Gewesen.
Umso verwunderlicher . . . 🙄