abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Darf ich lange Belege durchschneiden und nebeneinander kleben?

16
letzte Antwort am 09.02.2023 16:49:43 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
filbert
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 17
3311 Mal angesehen

Grüße,

 

einige Händler haben immer so lange Belege (Globus z.B. 2 Din A 4 Seiten lang). Darf ich den Beleg durchschneiden und nebeneinander auf ein Blatt Papier kleben zum Scannen oder muss ich beide Teile einzeln einscannen in einem PDF Dokument?

 

Vielen Dank und beste Grüße

andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 17
3289 Mal angesehen

@filbert  schrieb:

Grüße,

 

einige Händler haben immer so lange Belege (Globus z.B. 2 Din A 4 Seiten lang). Darf ich den Beleg durchschneiden und nebeneinander auf ein Blatt Papier kleben zum Scannen oder muss ich beide Teile einzeln einscannen in einem PDF Dokument?

 

Vielen Dank und beste Grüße


Globus, das ist dieser Discounter/Vollsortimenter, oder?

 

Es gibt Scanner, die können auch "lange" Kassenbons einscannen (Brother ADS2800W), sogar blaue, die man dann lesen kann.

 

Wenn Sie die "teilen", kommt die OCR bestimmt durcheinander.

 

 

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 17
3211 Mal angesehen

Hallo,

 

ich scanne den Beleg so wie er ist ein - evtl. muss in den Scanner-Einstellungen etwas bezgl der Dokumentenlänge (endlos statt DIN A4) eingestellt werden. Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt - der Originalbeleg dahinter geheftet.

 

Verwende den Canon Imageformula DR-C225 II.

 

MfG

 

A. Balser 

 

PS: Früher hat man auch mal eine Rechnung im Posteingang mit dem Brieföffner geteilt und wieder zusammengeklebt... aber ob dies u.U. ein Problem für einen Prüfer darstellt? Ich weis es nicht wirklich...

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 17
3195 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt 


Das interessiert mich jetzt aber brennend: Warum denn das?

Live long and prosper!
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 17
3168 Mal angesehen

Wahrscheinlich um die Lesbarkeit des Thermobeleges zu gewährleisten.

MfG
T.Kahl
andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 17
3150 Mal angesehen

@Thomas_Kahl  schrieb:

Wahrscheinlich um die Lesbarkeit des Thermobeleges zu gewährleisten.


Wenn es einen Scanner gibt, der das einscannt, ist der Drops doch gelutscht, oder? Zumindest hat man den Originalbeleg dann doch irgendwo abgeheftet....

 

Am besten sind mittlerweile die LIDL- und andere APPS, wo der Kassenbeleg immer brav im Portal hängt (Kaufland, Netto, Edeka, Rewe...) und hochgeladen werden kann...

 

Unnötig, macht keiner, ich weiß....

 

Hatte mich nur gewundert, dass Globus noch am Start ist. Hessen?

 

 

 

 

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 17
3136 Mal angesehen

Globus gibts auch hier in Sachsen.

 

Und zurück zum Thermobeleg: die Frage ist doch am Ende, ob der gescannte Beleg tatsächlich der total verblichene Thermobeleg ist. Ich weiß - drantackern kann man auch alles. Aber ich vermute da streitet der Prüfer im Zweifel seltener.

MfG
T.Kahl
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 17
3133 Mal angesehen

Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt - der Originalbeleg dahinter geheftet.

 


Sprachlos . . .🤐

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 9 von 17
3113 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

Der Scan wird dann in UO hochgeladen und ausgedruckt - der Originalbeleg dahinter geheftet.

 


Sprachlos . . .🤐


Bis vor wenigen Minuten dachte ich, alles,  was eingescannt wird, ist digital...und total cool.....

 

Die Sache mit dem Ausdrucken...., hmm....., was läuft gerade falsch....?

 

 

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 17
3112 Mal angesehen

@filbert  schrieb:

Grüße,

 

einige Händler haben immer so lange Belege (Globus z.B. 2 Din A 4 Seiten lang). Darf ich den Beleg durchschneiden und nebeneinander auf ein Blatt Papier kleben zum Scannen oder muss ich beide Teile einzeln einscannen in einem PDF Dokument?

 

Vielen Dank und beste Grüße


Nur mal zur Ursprungsfrage: Das ist nach meiner Auffassung nicht verboten und wird durchaus -auch bei unseren Mandanten (um die 10 machen das) - praktiziert.

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 11 von 17
3092 Mal angesehen

Diese Diskussion ist einfach lächerlich... aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen...

 

Ja ich mache es so und stehe dazu!

 

Genauso wie ich EMails entsprechend den Vorgaben archiviere, obwohl ich die Anhänge in UO hochgeladen habe.

 

A. Balser

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 12 von 17
3061 Mal angesehen

Es diskutiert niemand . . . man stellt lediglich fest.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 13 von 17
3039 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Diese Diskussion ist einfach lächerlich... aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen...


Äehm... das war wirklich eine ernst gemeinte Frage und ich finde die Begründung des Thermobelegs nachvollziehbar.

 

Was das nun wieder soll? Naja...

Live long and prosper!
glasi
Fachmann
Offline Online
Nachricht 14 von 17
2966 Mal angesehen

Globus, das ist dieser Discounter/Vollsortimenter, oder?

Globus hat einen Teil der Real Märkte übernommen (Kaufland die andere Hälfte) Globus kannte ich vorher nur als Baumarkt in Osterath/Meerbusch 😉

Aber ich habe letztens eine Uraltfolge von Familie Heinz Becker gesehen, da waren die Im Globus einkaufen... 🙂

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 15 von 17
2962 Mal angesehen

Wurde der gelöschte Nutzer jetzt derart gemobbt, dass er seinen Account gelöscht hat. Ich bin etwas verwundert. Allerdings deutet das "aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen..." darauf hin, dass hier kein Unbekannter ein neues Konto eröffnet hat und nun wieder raus ist. 

Wie dem auch sei, sind derartige Arbeitsabläufe m.E. nicht eine Silbe wert, sie noch ernsthaft zu kommentieren oder zu hinterfragen.

 

Kurz zur Ausgangsfrage und eine Annahme in die Spitze getrieben:

 

Bei elektronischen Belegen muss die inhaltliche Unversehrtheit sicher gestellt werden.

Dies wird auch für Papierbelege gelten, welche digitalisiert werden.

Ein zerrissener Beleg, der hernach gescannt und für die Buchführung verwendet wird, erfüllt dies m.E. nicht, denn es ist nicht sichergestellt, dass der gesamte Beleg erfasst wurde oder der Scan tatsächlich aus einem Beleg stammt.

 

Obwohl ich das auch laufend mache, weil mich diese eeeeeeeeeeewig langen Belege in der Buchführung ärgern, würde ich dies nicht als rechtlich wasserdicht einstufen.

...allerdings mit dem Unterschied, dass ich das gleich via upload mobil im Baumarkt mache und den Belege gleich dort entsorge.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 16 von 17
2914 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

Wurde der gelöschte Nutzer jetzt derart gemobbt, dass er seinen Account gelöscht hat. Ich bin etwas verwundert. Allerdings deutet das "aber Hauptsache man kann sich mal wieder über einen lustig machen..." darauf hin, dass hier kein Unbekannter ein neues Konto eröffnet hat und nun wieder raus ist. 

Seit 2019 hier aktiv. Gewesen.

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 17 von 17
2901 Mal angesehen

Seit 2019 hier aktiv. Gewesen.


Umso verwunderlicher . . . 🙄

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
16
letzte Antwort am 09.02.2023 16:49:43 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage