Sehr geehrter Herr Frauenknecht, die Lösung des Abschaltens der Datenübermittlung an den Bundesanzeiger ist nicht akzeptabel. Von dem Problem sind Bestände mit Kontenzweck betroffen. Alte Bestände auf Basis der Zuordnungstabellen können einwandfrei an den Bundesanzeiger übermittlet werden. Hier gibt es keinerlei Probleme. Vielmehr schaffen Sie hier welche durch das Abschalten der Datenübermittlung. Weiterhin ist das Problem vermutlich auf eine ausgelaufene Lizenz einer eingekauften Software zurückzuführen. Wenn die Datev Software einkauft, welche mit zeitlich beschränkten Lizenzen arbeitet, wird erwartet das hier eine Überwachung der Lizenzdauer in Ihrem Hause erfolgt und diese mit ausreichender Frist verlängert wird. Unsere Probleme sind daher vermutlich hausgemacht bei der DATEV! Nun uns die Nutzung des Webportals des Bundesanzeigers vorzuschlagen ist unzumutbar, da vermutlich viele andere Nutzer so wie wir dort noch nie tätig waren. Schließlich haben wir hierfür die Software aus Ihrem Haus im Einsatz. Es wird erwartet, dass die Datev eine schnelle Lösung mittels Hotfix bereitstellt. Alle anderen Lösungen, wie das Webportal sind nicht akzeptabel und mit erheblichen zusätzlichen Verwaltungskosten in der Kanzlei verbunden! Mit freundlichen Grüßen
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