Guten Morgen, schon mal die §§ 24b und 32 EStG gelesen? §24b Satz 1 EStG Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. Wenn Kinderfreibetrag, dann auch Alleinerziehungsfreibetrag §32 (4) Nr. 2 a) EStG (4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und a)für einen Beruf ausgebildet wird oder Steht doch alles wirklich unkompliziert im Gesetz. Grüße AKW
... Mehr anzeigen