*** Mahnung wegen angeblicher Nicht-Mitwirkung im Rückmeldeverfahren *** Ich habe hier drei Fälle wo wir kurz vor Beginn des Moratoriums eine Mahnung wegen angeblicher Nichtmitwirkung und Androhung einer Rückforderung der Corona-Soforthilfe in voller Höhe erhalten haben, obwohl die Daten fristgerecht über das Kontaktformular übermittelt wurden. Die Eingangsbestätigung auf den Servern des Regierungspräsidiums liegt vor. Zusätzlich wurde die Eingangsbestätigung noch per Einschreiben/Rückschein geschickt. Wir haben die Berücksichtigung eines abweichenden Berücksichtigungszeitraums beantragt und da soll man laut FAQ 4.3 (und kann) man die Daten ja nicht im Portal übermitteln. Das steht auch so auf der Website der Steuerberaterkammer Hessen. Laut FAQ 4.3 soll man bei abweichendem Berücksichtigungszeitraum die Daten über die Kontaktschaltfläche übermitteln. Informationen, die man über das Kontaktformular schickt oder Briefe werden scheinbar überhaupt nicht vom Regierungspräsidium zur Kenntnis genommen. Da die Fälle im Portal noch „offen“ sind, hat das automatisierte Mahnverfahren gestartet, dass in einem Rückforderungsbescheid in voller Höhe münden wird, wenn dort niemand die per Kontaktschaltfläche übermittelten Daten zur Kenntnis nimmt. Ich habe dreimal die Hotline angerufen, drei verschiedene Mitarbeiter hatten keine Ahnung, dass man einen anderen Berücksichtigungszeitraum beantragen kann und haben mir gesagt, es gäbe keinen abweichenden Berücksichtigungszeitraum und wir müssten die Daten zwingend im Portal erfassen. Was definitiv nicht stimmt. Hat jemand ähnliche Probleme bei abweichendem Berücksichtigungszeitraum? Hat jemand eine Durchwahl oder Kontakt zu einer Person im Regierungspräsidium, die sich des Problems annehmen kann? Oder eine andere Lösung? Die Hotline hat keine Ahnung. Da es in Hessen kein Widerspruchsverfahren gibt, müsste Klage erhoben werden, nur um im Klageverfahren vorzutragen, dass die Daten ordnungsgemäß und fristgerecht übermittelt wurden und dort nur nicht zur Kenntnis genommen wurden? Das kann ja wohl nicht sein? Mir ist bekannt, dass aktuell noch das Moratorium läuft, aber wenn das Moratorium endet, ist das Problem mit der Mahnung wegen angeblicher Nichtmitwirkung und dem drohenden Rückforderungsbescheid in voller Höhe leider immer noch da.
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