Hallo zusammen, vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Im folgenden Info-Dokument unter Punkt 4 finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten, wie Einmalbezüge nach Austritt eines Mitarbeiters abgerechnet werden können: Info-Dokument 5303235 „Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS)" Grundsätzlich kann ein Einmalbezug per Nachberechnung auf den Austrittsmonat oder, durch Aktivierung des Kontrollkästchens „Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen", im aktuellen Monat gebucht werden. Ausschlaggebend dabei ist, wann der Einmalbezug verbeitragt werden soll. Soll eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum bis zum Austritt oder eine neue Lohnsteuerbescheinigung für den aktuellen Monat erstellt werden? Klären Sie bitte rechtlich, wie in Ihrem Fall vorzugehen ist. Liebe Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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