@Steufa2018 schrieb: und heißt das einfach, dass beim Export ein DUO-Bestand existieren muss und dann der Ordnung Rechnungseingang Ein DUO Bestand ist bei RDS 1.0 und BDS zwingend notwendig, wenn Du die Belegbilder im Rechnungswesen haben möchtest. Dazu stelle DUO gerne auf die Bearbeitungsform erweitert. Weil die Mandanten kein DUO hat, stört das niemanden bei der Arbeit aber ist für die Datenübertragung lexOffice ➡️ DUO notwendig. @Steufa2018 schrieb: Und warum Rechnungseingang, wenn es sich um den Rechnungsausgang handelt, den ich exportieren möchte? lexOffice macht das schon, hab' Vertrauen. Im besten Fall hast Du niemals diese Meldung gesehen 😉. Damit das überhaupt funktioniert: die myDATEV Mandatenregistrierung hast Du durchlaufen und den RDS 1.0 bestellt bzw. wenn das Mandat gar kein DUO und Co. braucht (damit auch keine eigene Beraternummer), die Registrierung mit der Kanzleiberaternummer durchlaufen. Geht auch und reicht aus, wenn die Kanzlei selbst denn RDS 1.0 gebucht hat.
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