Hallo, Mitarbeiter hat 2 bAV also Direktversicherungen. Beide voll AG finanziert. Er ist seit 2018 angestellt. Jetzt stellte sich heraus, dass der eine Altvertrag seit 2002 besteht, und beim Vorarbeitgeber pauschaliert wurde. Jetzt könnnten ja beide Veträge weiterhin pauschaliert werden. Wurden sie aber nicht. Kann der Arbeitgeber hier noch nachträglich die pauschale Steuer abführen, damit die Auszahlung der Versicherung steuerfrei für den Mitarbeiter bleibt? Danke für eine Antwort.
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