Eine Wartezeit ist mir auch nicht bekannt. Im Fallbeispiel B muss zwingend eine neune Personalnummer vergeben werden. Ich würde jedoch in beiden Fällen immer eine neue Personalnummer vergeben, damit auch später noch evtl. Korrekturen beim MA möglich sind. Man kann doch unter Personaldaten/ Sonstiges die Personalnummern jeweils miteinander verknüpfen: Bisherige P-Nr: Wenn man in der alten P-Nr die neue P-Nr eingibt, so wird bei Abrechnung eine DEÜV-Meldung mit Grund 33 Sonstiger Gründe/ Änderungen im Beschäftigungsverhältnis erstellt. Gibt man hier zusätzlich noch neuen BGS und die neue KK ein, so wird bei Abrechnung automatisch eine DEÜV-Meldung mit Grund 31 Abmeldung wegen KK-Wechsel generiert. Neue P-Nr: Durch die Eingabe der alten P-Nr wird die DEÜV-Meldung mit Grund 13 erstellt. Gibt man zusätzlich den bisherigen BGS und die vorherige KK ein, erstellt sich eine DEÜV-Meldung mit Grund 11. VG AnNie
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