Ist das Haus und der Garten eingefriedet? (Zaun Hecke erkennbare "bauliche" Abgrenzung) dann könnte man das Grundstück auch Mal teilen lassen. Wenn es dann um Umlagen bzgl. Straße,.Abwasserkanal etc. geht wird nur das Grundstück mit dem Haus als Grundlage herangezogen. Völlig unabhängig von der Grundsteuer macht es also Sinn Wiese und ungenutztes Grünland aus dem Flurstück mit der Wohnbebauung herauszulösen.
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