Hallo Liebe Community,
gibt es ein Hilfe-Dokument, in dem erklärt wird, wie der Mandant als Selbstbucher die Buchführung an die Kanzlei übermitteln kann ?
2. Frage : Kann der Steuerberater nachdem Jahresabschluss auch seine Werte dem Mandanten zur Verfügung stellen ? (EB-Werte etc. )
Vielen Dank vorab.
Hallo @prabhjot-kakkar ,
ich fürchte, da fehlen mir noch ein paar Infos. Ich gehe davon aus, dass Sie von Kanzlei Rechnungswesen sprechen, oder? Wie ist die Infrastruktur? Bucht der Mandant möglicherweise mit seinem eigenen KaReWe lokal und die Daten sollen an den Berater? Falls ja, wäre es wohl der DATEV Export. Das wäre auch die Antwort auf Frage 2: Der StB exportiert den JA-Stapel und der Mandant spielt ihn ein.
Dieses Dokument wäre für den Anfang nicht schlecht.
Grüße
Ich verstehe nicht so recht wo das Problem liegt.
Der Mandant geht auf DATEN SENDEN und überträgt den Fibu-Bestand ins Rechenzentrum. Die Kanzlei kann ihn sich am Folgetag über DATEN HOLEN übertragen lassen.
Nach Fertigstellung der Bilanz geht das Ganze seinen umgekehrten Weg. Kanzlei DATEN SENDEN, Mandant DATEN HOLEN.
Eine Besonderheit wäre noch sofern der Mandant mit der Anlagebuchführung arbeitet. Beim ersten Senden bitte die Soforterfassung ANLAG außer Kraft setzen und wenn die Daten wieder geholt wurden dann kann man die inzwischen neu angeschafften Wirtschaftsgüter nach ANLAG übernehmen
@Amadeus11 schrieb:Ich verstehe nicht so recht wo das Problem liegt.
Das Problem ist, dass DATEV für selbstbuchende Mandanten mehrere Möglichkeiten anbietet und
dies funktioniert nicht bei jedem Programm so wie Sie es beschreiben.
Deswegen ist die Info schon wichtig mit welchem der Mandant bucht.
VG
Regi
sorry, aber ich kann doch sowohl mit KAREWE, REWE Mittelstand und compact zum RZ senden.
Verstehe Ihr Problem nicht
Bei den von Ihnen zitierten mehreren Möglichkeiten sagen Sie mir doch bitte wo es nicht funktioniert
@Amadeus11 schrieb:sorry, aber ich kann doch sowohl mit KAREWE, REWE Mittelstand und compact zum RZ senden.
Verstehe Ihr Problem nicht
Bei den von Ihnen zitierten mehreren Möglichkeiten sagen Sie mir doch bitte wo es nicht funktioniert
Niemand hat hier bislang geschrieben, dass der selbstbuchende Mandant eine der genannten Lösungen nutzt 😉 Könnte durchaus sein, dass hier der Mandant mit Lexware bucht...
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Der Mandant nutzt Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
dann verstehe ich gar nichts mehr, was das Problem betrifft.
Unterstützung online wie vorhin bescchrieben möglich.
ich verstehe nicht, dass Sie als Consultant der Keuthen AG überhaupt eine solche Frage stellen.
Meines Erachtens gehört die Zusammenarbeit der Selbstbucher unter den Mandanten mit ihren Steuer-Kanzleien doch zum täglichen Brot eines IT-Betreuers, erst Recht zu den absoluten Basics eines Datev Solution Partners, oder ?
Man muss alles erst lernen und es ist schon besser, wenn man selbst und der Mandant eine Anleitung der DATEV hat, an der man sich entlang hangeln kann.
Wegen der Bereitstellung von Buchungen der Kanzlei an den Mandanten, das geht natürlich auch, macht man aber das über das RZ muss der Mandant wissen was er tut wenn er Daten holt und ggf. überschreibt.
Wenn ich das System richtig verstanden habe, schickt eine Partei Ihren Stand in das RZ, die andere holt diesen dann ab und überschreibt ihren Bestand damit. Da der Mandant wohl regelmäßig die fortlaufende Buchhaltung macht, würde ich eher davon abraten, dass der Mandant bei sich etwas überschreibt, mMn besser dem Mandanten Buchungsstapel zur Verfügung zu stellen, die dieser bei sich dann einspielt.
Dann fehlt nur die Kontrolle, ob nach dem Einspielen die Bestände wirklich übereinstimmen, oder ob der Mandant in der Zwischenzeit nicht doch noch im Vorjahr gebucht oder geändert hat. Wenn man nicht übers RZ die Daten austauschen möchte, ziehe ich zumindest die Bestandssicherung vor. Dann muss man dem Mandanten aber auch klar machen, dass ab Übergabe des Bestandes an den Berater der Mandant die Finger vom Anlag lassen muss.
@f_mayer Wie übergeben Sie denn bei der Vorlaufvariante Änderungen im Anlag?
Hallo,
arbeiten Sie bitte das genannte Hilfedokument mit den weiteren Verlinkungen auf unterschiedliche Szenarien durch.
Wählen Sie dann die am besten passende Variante aus und bleiben Sie dabei.
Lassen Sie um Gottes Willen die Finger von einem RZ-Austausch, das geht in der Regel schief. Nicht weil es mit DATEV nicht möglich wäre, sondern weil hier Menschen mit unterschiedlichem technischen Wissen beteiligt sind.
Ebenso ist von einer Mandantensicherung und anschließendem Import abzuraten. Die Gefahr, dass versehentlich Bestände überschrieben werden, ist einfach zu hoch.
Wenn Daten weitergegeben werden sollen. dann entweder
• über den "Mandantentransfer" (hiermit wird bei der abgebenden Stelle der Mandant gesperrt, so dass keine Bearbeitung möglich ist) oder
• über den Austausch von Buchungsstapeln. Jede Seite darf nur die eigenen Buchungsstapel benutzen. Evtl. verschmerzbarer Nachteil hierbei ist, dass Auszifferungen naturgemäß nicht beim Empfänger angezeigt werden, weil nicht übertragen.
@vogtsburger schrieb:
ich verstehe nicht, dass Sie als Consultant der Keuthen AG überhaupt eine solche Frage stellen.
Meines Erachtens gehört die Zusammenarbeit der Selbstbucher unter den Mandanten mit ihren Steuer-Kanzleien doch zum täglichen Brot eines IT-Betreuers, erst Recht zu den absoluten Basics eines Datev Solution Partners, oder ?
Damit ist es doch gerade ein Thema, bei dem man mal über den Tellerrand schauen sollte, wie es andere denn so machen 😉 Dafür ist das Forum m.E. da.
Ich verstehe nicht, warum der Arbeitgeber einen Einfluss darauf haben soll, ob hier Fragen gestellt werden dürfen oder nicht 🖖
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Wie man mit selbstbuchenden Mandanten unter DATEV am besten arbeitet, haben wir hier abschließend diskutiert
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Viel Spaß beim Austausch von Anlag über Buchungsstapel.
Wie immer beim Zusammenarbeiten von zwei Organisationen müssen Regeln aufgestellt und eingehalten werden. Mit Buchungsstapeln können Sie genauso gut Fehler produzieren wie bei den anderen Möglichkeiten.
Wenn auf beiden Seiten kein oder nur geringes technischen Wissen vorhanden ist, sollte ein Mandantenserver eingerichtet werden, damit beide Seiten in einem Bestand buchen und gut ist. Wenn nur beim Mandanten das Wissen eingeschränkt ist, schaltet man sich per Fernwartung drauf und sichert selber bzw. spielt ein.
@RAHagena schrieb:
[...]Ich verstehe nicht, warum der Arbeitgeber einen Einfluss darauf haben soll, ob hier Fragen gestellt werden dürfen oder nicht 🖖
[...]
... wenn man unter dem Label des Arbeitgebers auftritt, hat der Arbeitgeber ein gewisses Interesse daran, dass man seinem Ruf / seinem Ansehen nicht schadet.
Analogie:
Wenn ein KFZ-Mechaniker eines bekannten Mercedes-Händlers in einem Mercedesforum fragt, wie man am besten Leichtmetallräder montiert, wird der Arbeitgeber vermutlich nicht begeistert sein.
Warum fragt man nicht zuerst seine Kollegen und diskutiert später evtl. noch die Vor-und Nachteile spezieller Varianten ?
... ich könnte jetzt aber auf Anhieb einen großen Datev-Solution-Partner nennen, bei dem die Kollegen in der eigenen Firma anscheinend auch nicht gefragt werden
Ihr leicht blasierter Unterton gefällt mir nicht werter Kollege. Nur weil Sie sich selbst als "Dinosaurier" bezeichnen, sollten Sie in Erwägung ziehen, dass sich hier nicht nur junge Kollegin:en in der Community beteiligen. Sie mögen vielleicht mit der Telebanda angefangen haben, aber auch ich habe noch Kartons mit Lochkarten gestapelt.
@wwinkelhausen schrieb:Viel Spaß beim Austausch von Anlag über Buchungsstapel.
Was hat ein Mandant mit Anlag zu tun? Diese Buchungen sind Berufsträgersache, eine Art Daseinsberechtigungsnachweis.
Wie immer beim Zusammenarbeiten von zwei Organisationen müssen Regeln aufgestellt und eingehalten werden. Mit Buchungsstapeln können Sie genauso gut Fehler produzieren wie bei den anderen Möglichkeiten.
Natürlich gibt es Regeln und Absprachen. Daran wurde sich bei uns, wenn auch teilweise erst nach einiger Zeit, auch immer gehalten.
Mit (getrennten) Buchungsstapeln können Sie natürlich genauso gut Fehler produzieren aber keine gravierenden. Weil Sie einen nicht festgeschriebenen Buchungsstapel löschen bzw. per Generalumkehr rückgängig machen können. Das können Sie bei dem Überschreiben eines Gesamtbestandes nicht.
Wenn auf beiden Seiten kein oder nur geringes technischen Wissen vorhanden ist, sollte ein Mandantenserver eingerichtet werden, damit beide Seiten in einem Bestand buchen und gut ist.
Das kann doch nicht Ernst sein?
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrem homogenen Mandantenportfolio, bei dem derlei kostenproduzierender Technik-Overkill sowohl bei der preissensiblen Geschäftsführung als auch bei deren Mitarbeitern gut ankommt. Dass solche Lösungen, gerade bei diesem Hintergrund in Form von geringem technischen Wissen, nach IT-Betreuung gerade schreien, sollte auf der Hand liegen. Also nix mit gut.
Wenn nur beim Mandanten das Wissen eingeschränkt ist, schaltet man sich per Fernwartung drauf und sichert selber bzw. spielt ein.
Ja genau. Sie halsen sich den ganzen IT-Kram mit Support usw. zusätzlich zum Kerngeschäft auf. Das hatte ich auch schon mal und musste mich dann nach der Teilzeit der Mitarbeiterin des Mandanten richten und weil kein Server vor Ort vorhanden, musste auch noch der PC der Kollegin laufen ...
Nachtrag :
... man sollte hier in erster Linie für sich selbst sprechen ... ähm ... schreiben und nicht quasi im Namen seines Arbeitgebers
... oder anders gesagt : man sollte sich hier nicht "mit fremden Federn schmücken"
... und nochmal anders gesagt :
ich möchte als Kunde nicht von jemandem beraten werden, der in dem betreffenden Thema selbst noch dringend Schulung und Beratung braucht.
Der Begriff "Consultant" suggeriert, dass man Unternehmen bereits selbstständig und qualifiziert beraten kann, aber sicher nicht, dass man noch ziemlich am Anfang der 'Lernkurve' steht 😎
Sie mögen den Unterton kritisieren, aber von der Sache hat alles seine Richtigkeit.
Wenn bei IHnen die Mandanten generell keine Anlagebuchführung machen, seis drum, Jedoch wenn ist der Hinweis, dass bei Abgabe des Bestandes die ANLAT-Soforterfassung deaktiviert wird. IN dem Moment wenn der fertige Bestand wieder zurück kommt, evt, auch mit ANLAG-Korrekturen der Kanzlei sind die inzwischen neu angeschafften WG nachträglich zu aktivieren. Völlig richtiger Hinweis. Manche kennen jedoch nur ihr persönliches Strickmuster.
@wwinkelhausen ein klassischer Fall von "kommt darauf an", bei vielen Mandanten gar nicht, da die Anlagenbuchführung nur von uns vorgenommen und der Mandant damit nichts zu schaffen hat.
Ansonsten wäre mein Vorschlag ein Sicherung nur von ANLAG zu machen, die der Mandant dann bei sich einspielt. Damit überschreibt und löscht der Mandant natürlich sein ANLAG, in vielen Fällen ist das aber verschmerzbar, da die Anlagenbuchführung oft nicht so zeitnah gemacht werden muss wie die Finanzbuchführung.
Vielen Dank für Ihre Einlassungen zu meinen Ausführungen. Ich bin wahrscheinlich jünger als Sie mit meinen 53 Jahren, werde hier aber schon des Öfteren wegen meines Alters angegangen, daher der Dino. Außerdem mag ich Dinos. Ich habe in meiner Ausbildung die Kanzlei von Einzelarbeitsplätzen auf eine Netzwerklösung umgestellt und keine Kartons gestapelt. Vielleicht kommt daher der unterschiedliche Ansatz.
Ich werde bei der Bearbeitung des nächsten Jahresabschlusses daran denken, dass die Anlagenbuchführung ein Daseinsberechtigungsnachweis für Berufsträger ist und den Teil des Abschlusses meinem Chef vorlegen zur Bearbeitung, denn ich bin ja nur ein kleiner Steuerfachwirt.
Ich halte Mandantenserver für eine gute Idee, leider setzen wir sie selber (noch) nicht ein, ich würde es aber bei einigen Mandanten für sinnvoll halten. Das das ein kostenproduzierender Overkill sein soll, leuchtet mir nicht ein. Unsere Außenstellen arbeiten schon über Terminalserver bei uns. Ein weiterer würde da nicht sehr ins Gewicht fallen bei den Vorteilen gleicher Datenbestand, Datensicherung und Updates. Wenn Ihre Mandanten es nicht schaffen, eine Bestandssicherung richtig einzuspielen, wird höchstwahrscheinlich keine regelmäßige Datensicherung erfolgen und für die Updates, wenn sie denn überhaupt eingespielt werden, muss der Mandant auch Geld in die Hand nehmen. Es besteht durchaus ein Unterschied zwischen preissensibel und geizig, wenn man Qualität erwartet. Und IT-Betreuung brauchen hier doch (fast) alle, die nur eine steuerfachliche Ausbildung haben. Es sei denn, das ist auch wieder eine von diesen Vorbehaltsaufgaben, die mich nichts angehen.
Sich per Fernwartung beim Mandanten aufzuschalten, die unsicher sind, gehört bei mir schon seit längerem zum Service, den ich nicht erst in dieser Kanzlei anbiete. Genauso wie Hilfestellung für DUO und ähnlichem. Ist der Mandant glücklich, freut sich der Chef.
Und wenn der Mandant für Leistungen, die er oder seine Mitarbeiter nicht erbringen kann, zu "preissensibel" ist, besteht m.E. für einen Berufsträger keine Pflicht, sich auf das gewünschte Niveau herab zu begeben.
Vorläufe austauschen ist eine legitime Weise, mit dem Mandanten zusammenzuarbeiten, aber vor den anderen Varianten zu warnen, ist unnötig. Wenn der Mandant es nicht für nötig halt, eine Datensicherung einzurichten, muss er gegebenenfalls mit den Konsequenzen leben.