Ich habe soeben unsere erste E-Rechnung an einen Mandanten versendet. Dabei musste ich folgende Feststellungen machen:
Übersehe ich etwas? Falls nein, ist das auf einer "Marketing-Ebene" und "Technischen Ebene" sehr frustrierend.
Freue mich über Hinweise. Gruß Silas
Kategorien ergänzt durch @Sarah_Reitzmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Punkt 1: Ist bekannt und einige Genossen möchte über die eigene Domain Rechnungen versenden; nicht über DATEV-Server.
Punkt 2: Zur DVD 18.0 im August soll man sein Logo einfügen können. Das wurde hier schon heiß 🔥 diskutiert.
Punkt 3: Zur DVD 18.0 im August soll ein massenhaftes Umstellen aller Mandanten möglich sein.
Punkt 4: Die Kammern wissen um den Umstand. Eine Änderung soll aber wohl bis 01.01 nicht mehr stattfinden. Bis 2028 werden die's aber schaffen.
@metalposaunist schrieb:Bis 2028 werden die's aber schaffen.
Endlich mal ein greifbarer Termin. Dann stelle ich da um 😉
Ok danke das hilft ja schonmal weiter! 🙂
Wegen Punkt 9 StBVV frag ich dann nochmal bei unserer Kammer an (vermutlich erfolglos), weil 2028 kann ja keine ernst gemeinte Lösung sein.
Wenn ich bis 2028 die Zustimmung brauche Nicht-E-Rechnungen zu versenden, kann ich auch gleich von allen Mandanten die Zustimmung nach § 9 Abs. 1 StBVV holen 😂.
Habe diese Schreiben der BStBK an das BMF gerade gesehen. Sie scheinen also dran zu sein...
BStBK_2024-21_2024-06-13_BMF_AEnderung____9_StBVV_ex.pdf
@silasb schrieb:
Sie scheinen also dran zu sein...
Ja, sagte ich ja, bis 2028 ist das entschieden. Das dauert, weil das ja alles Alphatiere sind 😉. Und ob man die Zustimmung hat oder nicht: vor Gericht kann man dann die Papierrechnung immer noch überreichen (afaik). Also, ein bisschen mehr Mut (zur Lücke).
Sonst lacht sich Estland noch in den Schlaf über uns Deutsche 😅.
Danke für die Bereitstellung des Dokumentes.
Problem 1 wird damit sehr, sehr charmant und praktikabel gelöst (ich traue meinen Augen nicht - sehr gut):
"Sie das bisher bestehende Schriftformerfordernis für die von den Berufsträgern zu erstellenden Rechnungen aufheben und dieses uneingeschränkt – ohne das bisherige Erfordernis der Zustimmung des Mandanten – durch die mittlerweile im Kontext der Digitalisierung und Automatisierung gebräuchliche Textform (z. B. im PDF-Format) ersetzen. Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bzw. der Voraussetzung der Zustimmung des Mandanten bei der Rechnung in Textform reduziert in
der Tat den mit der Erstellung der Rechnung verbundenen Aufwand erheblich."
---
"Aus diesem Grund hatten wir in unserer Eingabe an das BMF vom 13. November 2023 vorge-
schlagen, die Sätze 2 und 3 des § 9 Abs. 1 StBVV ersatzlos zu streichen und für die Rechnung
keinerlei Form vorauszusetzen."
Problem 2 wird für die DATEV Rechnungsschreibung oder deren Alternativen dann nicht mehr allzu komplex, da letztlich jede x-beliebige E-Rechnung-Systematik auf Rechnungsschreibung übertragbar wäre.
Die Kammer hier weiter zu befragen, erachte ich als vergebliche Liebsmüh und Zeitverschwendung, denn ich persönlich gehe davon aus, unter den gegebenen Umständen, dass im Herbst die Lösung auf dem Rechner ist; vorausgesetzt Problem 1 wird wie o.a. kurz und knapp erledigt.
Dann müssen wir nicht bis 2028 (was ironisch gemeint war) warten, sondern können bereits im Herbst 2024 durchstarten . . . sofern wir dann auch Empfänger für unsere E-Rechnungen haben 😈
Abgesehen davon, wird ab 01.01.2025 garantiert noch nicht "scharf geschossen".
@deusex schrieb:
kurz und knapp erledigt.
13. November 2023
Wovon träumst Du nachts oder was ist kurz bei Dir? 😂
Sind das die Mitarbeiter im BMF?
Bin ich gleich mit dabei. 😂
13.11.2023 ?! Also das war erstmal mit der Post unterwegs dahin, dann ist Weihnachten, Beamtenbrücke bis Neujahr und vor Dreikönig passiert sowieso nichts... Jahreswechselarbeiten bis Ende Februar und dann aufarbeiten von "Notfällen" die schon sechs Monate rumgammeln.
Im März/April wird das Thema erstmal beim BMF ernsthaft ins Auge gefasst, aber reflexartig erst mal beiseite gelegt, weil niemand nach vorne preschen will.
Die BStbK geht dem BMF weiter auf die Nerven bis Ende Mai und muss natürlich mit/durch jede/r Person, die sich für wichtig erachtet, abgestimmt und zugestimmt werden.
Ja das dauert halt ein wenig . . . ich denke aber, dass wir tatsächlich nach den Sommerferien was auf den Tisch bekommen.
Wie ich vorhin schon schrieb: Ich sehe weniger das Problem darin, dass wir als Steuerberater nicht rechtzeitig E-Rechnungen schreiben und empfangen können, sondern dass wir bei 95% unserer Mandanten am 01.01.2025 keinen adäquaten Empfang unserer E-Rechnung haben.
Da kommt nun die DATEV ins Spiel und wird zwangsläufig weiterhin eine Zustellung per E-Mail sicherstellen müssen.
@deusex schrieb:
sondern dass wir bei 95% unserer Mandanten am 01.01.2025 keinen adäquaten Empfang unserer E-Rechnung haben.
Da empfehle ich einfach die DATEV E-Rechnungsplattform. Der Empfang kostet nichts, man ist schnell drin und hat damit zumindest dann nach §§§ erstmal Sicherheit geschaffen. Ob das am Ende die finale Lösung sein wird, ich bezweifle es aber der Aufwand ist ja keine 5min.
@deusex schrieb:
Da kommt nun die DATEV ins Spiel und wird zwangsläufig weiterhin eine Zustellung per E-Mail sicherstellen müssen.
Ich habe von DATEV den Newsletter als Mandant zur E-Rechnung bekommen und DATEV setzt laut Newsletter zu 100% auf E-Mail als Transportmittel.
EDITH: Merke gerade 🤔, dass meine mandantengenutzte Beraternummer auf öffentlichen Servern der DATEV in solch einer Mail abrufbar ist? Das ist ja lustig 😅. Soll das so sein?
@metalposaunist schrieb:@deusex schrieb:
sondern dass wir bei 95% unserer Mandanten am 01.01.2025 keinen adäquaten Empfang unserer E-Rechnung haben.
Da empfehle ich einfach die DATEV E-Rechnungsplattform. Der Empfang kostet nichts, man ist schnell drin und hat damit zumindest dann nach §§§ erstmal Sicherheit geschaffen. Ob das am Ende die finale Lösung sein wird, ich bezweifle es aber der Aufwand ist ja keine 5min.
Ja, das empfehle ich auch. Ok, nicht dran gedacht und korrigiere: 85% 😉
Für den Einstieg und Akzeptanz halte ich den Empfang per E-Mail gar nicht für so schlecht. Aber ...
Eben habe ich die 37-seitige Broschüre der DATEV "Mit der E-Rechnung auf Zukunftskurs" überflogen.
Da ist auf Seite 5 der Grafik zu entnehmen, dass
nach DATEV Belege online hochgeladen werden sollen.
Allen ernstes?
Liebe @DATEV, wir können doch unseren Mandanten nicht erzählen, dass wir zwei unterschiedliche Wege brauchen, weil wir es auf einem nicht gebacken kriegen ...
Ich hoffe, dass ich mich täusche ...
Ich bete ja, dass die X-Rechnung kaum vorkommt. Die macht doch nur richtig Sinn, wenn man direkt in die Wawi oder ähnliches einspielen kann. Wie z.B. bei großen Konzernen, bei denen die von uns betreuten Handwerker jedes Jahr hunderte Euro zahlen müssen, damit sie ihre Rechnungen einspielen können.
@metalposaunist schrieb:@deusex schrieb:
sondern dass wir bei 95% unserer Mandanten am 01.01.2025 keinen adäquaten Empfang unserer E-Rechnung haben.
Da empfehle ich einfach die DATEV E-Rechnungsplattform. Der Empfang kostet nichts, man ist schnell drin und hat damit zumindest dann nach §§§ erstmal Sicherheit geschaffen. Ob das am Ende die finale Lösung sein wird, ich bezweifle es aber der Aufwand ist ja keine 5min.
Also bei uns empfangen wir die Rechnungen per Mail (mehrere Adressen ausschließlich für den Rechnungsempfang) und dort holt es das DMS ab. Dieses wird ab Q4 xRechnung und ZUGFeRD automatisch verarbeiten können. Rechnungen die mit Beleg gebucht werden sollen werden dann an DATEV weitergegeben (3 verschiedene Möglichkeiten vorhanden). Also E-Rechnungsplattform brauch ich nicht 😄
Entweder sind das alles kleine Mandanten oder dort werden alle Belege noch analog behandelt. Was mit bei Dir dann schon wundert 😂
Zum Ausgangspost: xRechnung ist nur eine xml, die hat dann eh kein Logo mehr. Deshalb mag ich das Format auch nicht wirklich.
Ich habe gerade die erste E-Rechnung im Probedruck Vorschau angeschaut.
Es ist in Ordnung, dass mehr Standard einkehrt. --> Dafür hat eine E-Rechnung den XML Teil an Bord.
Diese lieblose Anhäufung von Zahlen und Buchstaben kann man nicht im Entferntesten Design nennen.
Kein "Sehr geehrter Herr/Frau, ..... Kostennote" --> keine Höflichkeit.
Nicht mal die E-Mail mit der die E-Rechnung an nicht DUO Mandate gehen soll kann individualisiert werden.
Unseren "Sozialfällen" wird gelegentlich mit Übersendung der Rechnung eine individualisierte Zahlungsmodalität angeboten. "Wie in den Vorjahren sind wir damit einverstanden wenn Sie den Rechnungsbetrag in drei Raten zu xxx,zy Euro begleichen" zugegeben, das sind wenige meist private ESt-Erklärungen. --> Standard? Alle mit einem Rechnungstyp.
Ich erwarte ja vom grünen Würfel nicht mehr viel. Ist gesünder und schont die Nerven.
Aber die E-Rechnung in Ihrer jetzigen Form kann man keinem Mandanten zuschicken.
Und jetzt müssen sich die StB´s von den Mandanten anhören "wie soll ich mein schönes Briefpapier auf die E-Rechnung bekommen" 😄
Ich kann das Gott-sei-Dank jetzt extern als ZUGFeRD 2.2 noch so speichern, aber bei XRechnung geht ja nun einmal so gut wie gar nix. Und einige Geschäftspartner wollen das exklusiv anwenden (bekommen von mir aber die Vorgabe das wir "nur" ZUGFeRD 2.2+ annehmen 😜).
Ja, wird einfach nur spannend wenn halt dann auch noch die Anbieter Dinge "nicht können"...
"nicht können"
Nennen wir es doch beim Namen. "Rechnungsschreibung" und "Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle" sind Kinder der 90er (?) Jahre. --> Dem alten Mist wird jetzt noch was dran gestückelt.... Man wusste 2020 nicht das die E-Rechnung irdendwann mal Pflicht wird und es den Mitgliedern gut zu Gesicht stünde Vorreiter zu sein.
Statt Klartax Software Müll für den Privatbereich hätte man ja ein neues Rechnungsschreibungsprogramm für die Mitglieder schreiben können.
Technisch ist es zulässig im XML Teil 2 Bankverbindungen zur Auswahl anzubieten. --> DATEV "nö gibt*s nicht".
....., aber bei XRechnung geht ja nun einmal so gut wie gar nix. Und einige Geschäftspartner wollen das exklusiv anwenden (bekommen von mir aber die Vorgabe das wir "nur" ZUGFeRD 2.2+ annehmen 😜).
Die X-Rechnung wird doch eh von keinem Menschen per angeguckt, und der Maschine ist das Logo völlig egal.
Man kann in DUO einen Anhang an die X-Rechnung dranhängen, da kann man ja das Logo drauf machen.
... und wieder ein toller Workaround 😃, da wird man echt gut darin.
Bei E-Rechnung entscheidet der Absender, welches Format er wählt. Nicht der Empfänger.
@renek schrieb:
Ich kann das Gott-sei-Dank jetzt extern als ZUGFeRD 2.2 noch so speichern, aber bei XRechnung geht ja nun einmal so gut wie gar nix. Und einige Geschäftspartner wollen das exklusiv anwenden (bekommen von mir aber die Vorgabe das wir "nur" ZUGFeRD 2.2+ annehmen 😜).
Nette Idee aber sie können sich gar nicht verweigern. Wenn der Lieferant mit X (Musk = Murks? sorry Ironie off) schreibt haben Sie nur die Wahl den Lieferanten zu wechslen. Sie sind in der Verpflichtung ab dem 1.1. E-REchnungen annehmen zu müssen egal in welchem Format.
@bodensee Der erste Lieferant der mit X-Rechnung um die Ecke kommt war die längste Zeit Lieferant.
Das ist auch was wir unseren Mandanten konsequent empfehlen. Auch ruhig bei der Kundenhotline im Vertrieb schonmal durchscheinen lassen, das man als Kunde zukünftig gerne bereit ist Zug🐴 Rechnungen zu empfangen und X-Rechnungen skeptisch gegenüber steht.
Wenn wir Steuerkanzleien die Werbetrommel für Zugpferd drehen dann wird das Auswirkungen haben.
bei Zugpferd ist der Übergang einfach leichter als bei X-Rechnungen....
Aber ja man hat leine Wahl als die X-Rechnung annehmen können zu müssen. Revisionssichere E-Mail Archivierung genügt dort denke ich. Der Lieferant wird sich schon per Mail melden und seine Kohle einfordern. Dann bittet man um Mitteilung der Daten um die Rechnung begleichen zu können und teilt im gleichen Atemzug mit, dass man sich für die langjährige Geschäftsbeziehung bedankt....
Ich verstehe noch nicht so ganz, warum nun so ein Riesen-Aufriss veranstaltet wird, weil keine Logos oder andere Sachen auf der E-Rechnung erscheinen.
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe einer Rechnung zugleich Werbung der Kanzlei oder Teil der Vertragsgestaltung sowie Überbringer von Botschaften über Zahlungsmodalitäten zu sein. Dazu wurden Papierrechnungen aus Bequemlichkeitsgründen bisher "missbraucht".
Rechnungen sind zukünftig nur noch ein Datensatz. Alle anderen (missbräuchlichen) Funktionen müssen über andere Wege laufen.
@sokleinmitHut weil der Mensch ein Gewohnheitstier ist. Und was heißt missbräuchlich verwendet? Eine höflich formulierte Rechnung ist kein Missbrauch und das man Zahlungsmodalitäten auf eine Rechnung schreibt auch nicht.
Ich sprach explizit davon den Begleitbrief (E-Mail) zu verwenden. Aber selbst das lässt DATEV nicht zu.
STANDARDS --> JA. --> im XML Teil. Da der XML Teil die eigentliche Rechnung darstellt sollte der PDF Teil frei gestaltbar sein.
@sokleinmitHut schrieb:Überbringer von Botschaften über Zahlungsmodalitäten zu sein.
Ist laut Wikipedia sogar bei XRechnung noch vorgesehen:
Attribut BT‑20 ("Payment Terms")
Ansonsten habe ich gerade wieder die Fibu-Belege eines Mandanten eingescannt. Mit dabei natürlich die Rechnung des Energieversorgers: Rechnungsbetrag sowie Kostenaufteilung jeweils schwarz auf dunkelgrau, das scannt super! Dann die Rechnung des Elektrikers, der als Hintergrund irgendein "Pergament"muster hat. Und die Brandschutzfirma mit grauem Feuerlöscher quer über die Seite. Bin ich froh, wenn das alles nicht mehr geht bzw. mir sch___egal sein kann …
Rechnet ein Kollege oder eine Kollegin hier in der Community mit einer Software ab welche im Gegensatz zu Rechnungsschreibung - und Kostenkontrolle nicht aus den 90er Jahren ist?
Die dürfte wegen meiner auch noch aus den 90ern sein. Müsste eben nur was taugen.
Gesucht wird ein komplettes Paket über Zeiterfassung und bestenfalls Abgriff der Gegenstandswerte aus DATEV bis zum Versand schicker E-Rechnungen.
Irgendwo muss man ja anfangen sich loszulösen von der Bevormundung aus Nürnberg.
--------------------------------------------
Neben den von @silasb aufgeführten Punkten:
- Keine Möglichkeit zurEinflussnahme auf ausgehende Mail(Ablage DokOrg/Exportprotokoll/CC setzen/Absender/sonstige Hinweise)
- Keine Möglichkeit dasRechnungsformularmit Logo, geschweige denn sonstigen grafischen Elementen zu besetzen. Alle Mandanten bekommen dieselbe "schwarz-weiss glattgebügelte" PDF (nicht schön).
- KeinMassenhaftes Umstellen der Stammdatenvon "Elektronische Rechnung" zu E-Rechnung möglich.
- Keine aktuellen Informationen zu§ 9 StBVVin Konkurrenz zu E-Rechnungs-Pflicht.
5. Angabe nur einer Bankverbindung auf der Rechnung --> Wir haben bewusst mehrere Konten bei verschiedenen Banken und würden gerne auf die Transferüberweisungen verzichten.
6. Leistungsdatum = Rechnungsdatum --> Aktuell kommt bei uns der Satz "Die Leistungen wurden im August 2024 erbracht." auf die Rechnung. Wenn das Belegdatum der 14.08. ist grenzt das den Zeitraum automatisch auf den 01.08. - 14.08. ein. Keine manuelle Pflege des Leistungszeitraum ergo weniger Arbeit beim Schreiben der Rechnungen.
Mit der E-Rechnung kann man den Zeitraum 01.08.2024 bis 31.08.2024 nicht wählen. Fehlermeldung: Leistungsdatum größer Rechnungsdatum. 🙄 Ja richtig du Stück Softwaremüll. Weil deine Entwickler nicht weitgenug gedacht haben müsste man nun für jede Rechnung manuell den Leistungszeitraum pflegen. Ein echter Fortschritt...
7. Die Software ist nicht in der Lage aus der IBAN die Bankleitzahl und die Kontonummer abzuleiten.
In den Stammdaten könnt ihr es auch DATEV. Warum nicht in Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle?
Achja ich vergaß die DATEV Silos...
8. Die Angaben zum zuständigen Registergericht müssen manuell erfasst werden. Ist ja nicht so, dass DATEV diese Infos eigentlich nicht schon hat.
9. .....
Bitte ergänzen wenn jemandem noch weitere Punkte hinsichtlich der E-Rechnung / Rechnungsschreibung auffallen.
@jjunker schrieb:Rechnet ein Kollege oder eine Kollegin hier in der Community mit einer Software ab welche im Gegensatz zu Rechnungsschreibung - und Kostenkontrolle nicht aus den 90er Jahren ist?
Die dürfte wegen meiner auch noch aus den 90ern sein. Müsste eben nur was taugen.
Gesucht wird ein komplettes Paket über Zeiterfassung und bestenfalls Abgriff der Gegenstandswerte aus DATEV bis zum Versand schicker E-Rechnungen.
Irgendwo muss man ja anfangen sich loszulösen von der Bevormundung aus Nürnberg.
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Pflichtenheft der Extraklasse!
Wenn man das Gefühl hat, bevormundet zu werden, sollte man das ganz schnell lösen. Einfach machen!
Was soll an einem Datensatz denn schön sein, nichts anderes ist die E-Rechnung doch!
Wetten, Sie motzen weiter nach Einführung der DATEV-Lösung in "Ihrer" Kanzlei?
@Deleted_Sendepause Da ich für die Einführung hier verantwortlich bin....
Nein eine Rechnung ist mehr als ein reiner Datensatz. Im Kern ist es ein Datensatz und im B2B Bereich auch richtig. Bei der 250. Rechnung vom Zulieferer an den Kunden X braucht es kein "Sehr geehrter Herr Mustermann,......". Da sollen zwei automatische Systeme mit einander sprechen und der PDF Teil dient ggf. noch der manuellen Kontrolle.
Damit bin ich komplett fein.
Belege werden in DUO hochgeladen, Auswertungspakete Rechnungswesen ersetzen den Versand per Post/Mail,
FA hat Einzugsermächtigung für die USt --> selbst der Zahlbetrag muss also nicht mehr übermittelt werden.
Das ist alles gut weil es die Arbeit effizienter macht.
Damit reduzieren sich aber auch die Kontakte zwischen Kanzlei und Mandat deutlich. Die vier Quartalsrechnungen plus die eine für den Abschluss sind dann ggf. die Hälfte der jährlich stattfindenden Kontakte.
Da würde ich dann schon gerne ein "Sehr geehrter Herr Mustermann, .... .... "und einen individuellen Gruß zur Vorweihnachtszeit in die Übermittlungsmail der dritten Quartalsrechnung aufnehmen.
Die Mail kann man aber nicht verändern. --> Warum?
Das der Weihnachtsgruß nichts auf der Rechnung zu suchen hat. Logisch. Das man keine Wasserzeichen diagonal unter das Hauptschriftfeld legt..... alles geschenkt
Bringt es die automatischen Systeme vom Zulieferer und Kunden ins Stocken wenn der PDF Teil ein "Sehr geehrter Herr Mustermann enthält?"
@wwinkelhausen schrieb:Bei E-Rechnung entscheidet der Absender, welches Format er wählt. Nicht der Empfänger.
Sagt wer? Das UStG? Nö! Dort steht ausschließlich die Formulierung E-Rechnung. Es wird auch erklärt welche Formate als E-Rechnung akzeptiert sind. Nicht aber steht (wahrscheinlich ab 2025) das alle Formate akzeptiert werden müssen!
Ich verstehe Ihren Einwand, Sie haben leider überlesen wen(!) ich genau diese Vorgabe mache. Nämlich genau den Lieferanten, die mir vorschreiben wollen das sie ausschließlich XRechnung verarbeiten. 😉
Selbstredend kann unser eingesetztes System ab ca. Oktober sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung. Gar keine Frage.
Neben den von @silasb aufgeführten Punkten:
- Keine Möglichkeit zurEinflussnahme auf ausgehende Mail(Ablage DokOrg/Exportprotokoll/CC setzen/Absender/sonstige Hinweise)
- Keine Möglichkeit dasRechnungsformularmit Logo, geschweige denn sonstigen grafischen Elementen zu besetzen. Alle Mandanten bekommen dieselbe "schwarz-weiss glattgebügelte" PDF (nicht schön).
- KeinMassenhaftes Umstellen der Stammdatenvon "Elektronische Rechnung" zu E-Rechnung möglich.
- Keine aktuellen Informationen zu§ 9 StBVVin Konkurrenz zu E-Rechnungs-Pflicht.
5. Angabe nur einer Bankverbindung auf der Rechnung --> Wir haben bewusst mehrere Konten bei verschiedenen Banken und würden gerne auf die Transferüberweisungen verzichten.
6. Leistungsdatum = Rechnungsdatum --> Aktuell kommt bei uns der Satz "Die Leistungen wurden im August 2024 erbracht." auf die Rechnung. Wenn das Belegdatum der 14.08. ist grenzt das den Zeitraum automatisch auf den 01.08. - 14.08. ein. Keine manuelle Pflege des Leistungszeitraum ergo weniger Arbeit beim Schreiben der Rechnungen.
Mit der E-Rechnung kann man den Zeitraum 01.08.2024 bis 31.08.2024 nicht wählen. Fehlermeldung: Leistungsdatum größer Rechnungsdatum. 🙄
Ja richtig du Stück Softwaremüll. Weil deine Entwickler nicht weitgenug gedacht haben müsste man nun für jede Rechnung manuell den Leistungszeitraum pflegen. Ein echter Fortschritt...
7. Die Software ist nicht in der Lage aus der IBAN die Bankleitzahl und die Kontonummer abzuleiten.
In den Stammdaten könnt ihr es auch DATEV. Warum nicht in Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle?
Achja ich vergaß die DATEV Silos...
8. Die Angaben zum zuständigen Registergericht müssen manuell erfasst werden. Ist ja nicht so, dass DATEV diese Infos eigentlich nicht schon hat.
10. ....
Ich erhebe bei der "Mängelliste" keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wer einen weiteren Punkt findet möge diesen ergänzen.
@Jonas_Bauer Genauso möge sich DATEV freifühlen Punkte abzuarbeiten oder abgelehnte Punkte der Liste zu eben als abgelehnt zu kennzeichnen. Damit wüssten die Anwender woran Sie sind.
Ihnen ein schönes Wochenende.