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beSt - Zertifikate laufen am 01.01.2025 ab

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letzte Antwort am 18.12.2024 12:38:47 von jjunker
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franky28
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Hallo in die Runde,

 

die Zertifikate für die beSt-Postfächer laufen (alle?) am 01.01.2025 ab und müssen sicher wieder nach dem Hilfe-Dokument Anbindung an beSt in DATEV DMS / Dokumentenablage einrichten - DATEV Hilfe-Center hochgeladen werden.

 

Ab wann stellt die DATEV als technischer Dienstleister die neuen Zertifikate bereit? Bitte nicht erst kurzfristig "zwischen den Jahren". Danke

 

Grüße

 

 

In den Bereich Office Management verschoben.

metalposaunist
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@franky28 schrieb:

die Zertifikate für die beSt-Postfächer laufen (alle?) am 01.01.2025 ab


Woher hast Du diese Information? Klingt nach sinnlosem Aufwand für alle Kanzleien. 

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andrereissig
Allwissender
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Das höre ich auch zum ersten Mal.

Live long and prosper!
dn1
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das würd mich auch mal interessieren 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Die Identifizierung mittels Kammerausweis war übergangsweise auch bis zum 31.12.2024 möglich.

 

§ 18 StBPPV Anmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach; Übermittlung von
Dokumenten mit nicht-qualifizierter Signatur
(1) Die Anmeldung des Postfachinhabers an seinem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach erfolgt mit dem privaten Schlüssel, der seinem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach zugeordnet ist, und dem zugehörigen Zertifikats-Passwort.
(2) Personen, die zur Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur
auf sicheren Übermittlungsweg berechtigt sind, müssen sich beim Übermittlungsvorgang mittels des bei der
Erstanmeldung nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 genutzten Identifizierungsverfahrens authentisieren. Bis zum
31. Dezember 2024 kann zur Authentisierung auch der Mitgliedsausweis der zuständigen Steuerberaterkammer genutzt werden.

Vermutlich muss dann jetzt auch auf den elektronischen Personalauswies umgestellt werden.

metalposaunist
Unerreicht
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Ja, das ist ja bekannt @Uwe_Lutz. Wird das also nicht verlängert? Wenn nicht, hat man sich dann leider anfangs falsch entschieden und hat nun den Aufwand der doppelten Arbeit? Warum hat man's dann erst zugelassen, wenn diese Alternative so kurzfristig schon ausläuft?  

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Fabian
Fortgeschrittener
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Hallo und Danke Herr Lutz,

Sie wandelndes Lexikon .... 🙂

 

Das hatte ich nicht auf dem Schirm und kann mich weder an eine ausdrückliche Info der Kammer als auch nicht der Datev erinnern. Für alle, die den elektronischen Personalausweis noch nicht haben, wird es jetzt aufgrund der langen Wartezeiten bei den Ämtern knapp.

Für die anderen wäre einfache Umstellungsanleitung super... Ich habe keine Lust, noch ein neues Thema haben zu müssen.

franky28
Einsteiger
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https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/

 

Dort steht die Gültigkeit des Zertifikates

 

franky28_0-1728546292276.png

 

aufgefallen ist es mir, da ich mein Zertifikat auch in der "COM Vibilia StB-Edition" testweise importiert hatte. Nach dem Start kommt der Hinweis auf den Ablauf des Zertifikates in knapp 80 Tagen.

Fabian
Fortgeschrittener
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@franky28  schrieb:

https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/

 

Dort steht die Gültigkeit des Zertifikates

Danke, aber da war ich noch nie. Ich schicke alles über die Dokumentenablage weg und erhalte Nachrichten über den Dokumentenkorb. Ich bekomme allerdings per Mail einen Hinweis auf neue Dokumente. Auf diesem Weg erwarte ich auch Infos zum Ablauf der extra besorgten und kostenpflichtigen Kammerkarte.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@metalposaunist  schrieb:

Ja, das ist ja bekannt @Uwe_Lutz. Wird das also nicht verlängert? Wenn nicht, hat man sich dann leider anfangs falsch entschieden und hat nun den Aufwand der doppelten Arbeit? Warum hat man's dann erst zugelassen, wenn diese Alternative so kurzfristig schon ausläuft?  


Keine Ahnung, unsere Kammer bietet gar keinen Kammerausweis an, so dass wir von vornherein den Personalausweis genutzt haben.

 

Ich hatte mich nur in dem Zusammenhang erst mal informiert, ob ich da was nicht mitbekommen hatte und wofür diese Ausweise überhaupt da sind. Aber nachdem die Hamburger Kammer so was gar nicht hat, war das dann halt uninteressant.

chrisocki
Experte
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@franky28 schrieb: die Zertifikate für die beSt-Postfächer laufen (alle?) am 01.01.2025 ab


Na prima... aber klar, gem. Signaturgesetz müssen die Zertifikate ablaufen... 

 

Ich habe mal in ein ZIP-Paket nachgesehen, in diesem läuft das Zertifikat zum 10.04.2025 ab.

 


Ab wann stellt die DATEV als technischer Dienstleister die neuen Zertifikate bereit? Bitte nicht erst kurzfristig "zwischen den Jahren". Danke


Wenn ich mir die FAQ auf der BStBK ansehe, kann man jederzeit die Zertifikate neu generieren... Aber in die Kanzlei-Software muss es wohl manuell.. 

 

Schade eigentlich, aber es gibt andere Kanzlei-Software-Anbieter neben DATEV... 

 

Nun ja, die Arbeit geht uns Admins nicht aus... 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

metalposaunist
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@chrisocki schrieb:

Nun ja, die Arbeit geht uns Admins nicht aus...


Hm, schon mal LEA gefragt? Moment, nein, den Service Assistenten gefragt? Hat er darauf eine Antwort? 😆

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chrisocki
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@metalposaunist  schrieb:

@chrisocki schrieb:

Nun ja, die Arbeit geht uns Admins nicht aus...


Hm, schon mal LEA gefragt? Moment, nein, den Service Assistenten gefragt? Hat er darauf eine Antwort? 😆


Ist der nicht nur für den Bereich "Meine Steuern"... sorry, aber so ein Kille**bleep** ignorier ich... kein wirklicher Nutzen.

 

metalposaunist
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Weiß nicht genau. Dann müsste die KI sagen: "Das kann ich Dir mit meinem Wissen der DATEV nicht genau sagen."

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wwinkelhausen
Meister
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Wieso soll denn die DATEV die Zertifikate bereitstellen? Die kommen doch von der Kammer.

Dinosaurier
franky28
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weil die DATEV der technische Dienstleister ist.

 

noescher
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@franky28 schrieb: die Zertifikate für die beSt-Postfächer laufen (alle?) am 01.01.2025 ab 


Korrekt ist, dass die beSt-Zertifikate eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Laufzeitbeginn ab Registrierung, so dass das Ablaufdatum je Teilnehmer unterschiedlich ist.

 

@metalposaunist schrieb: Klingt nach sinnlosem Aufwand für alle Kanzleien


Die Laufzeit ist auf eine Sicherheitsvorgabe des BSI zurückzuführen. Die BSTBK muss sich an diese Vorgaben halten.

Die organisatorischen Probleme, die dieser Ablauf mit sich bringt, sind bekannt, unerwünscht, aber leider nicht zu vermeiden.

 

Es wird hierzu voraussichtlich Informationen der BSTBK geben, damit der Austausch so einfach wie möglich durchgeführt werden kann. 

 


@wwinkelhausen schrieb: Wieso soll denn die DATEV die Zertifikate bereitstellen? Die kommen doch von der Kammer.


Soweit bekannt, müssen die Zertifikate neu von der BEST-Seite https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/self-service/ heruntergeladen werden und dann in den Client bzw. die Kanzleisoftware eingebunden werden.

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
metalposaunist
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@noescher schrieb:

Die Laufzeit ist auf eine Sicherheitsvorgabe des BSI zurückzuführen.


Die kann man nicht verlängern, wie die SmartCard Zertifikate? Selbst die Zertifikate für die Geräte bzgl. der TI bei Ärzten konnten ja nach CCC Anregung verlängert werden. Also hätte ich erwartet, dass man im beSt dann einfach dort sagen kann: verlängern und ich muss aber bei DATEV / in der RVo nichts weiter machen. 

 

Ich sehe es nämlich 1:1 so wie @Fabian, weil ich als IT-Dienstleister gar keinen Zugriff auf beSt habe oder haben darf. 

 

Was passiert, wenn man das Datum verpasst? Großer Aufwand oder 1:1 der gleiche Aufwand wie vor dem Ablauf? 

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chrisocki
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Die kann man nicht verlängern, wie die SmartCard Zertifikate? 


Technisch wäre das ohne weiteres möglich. Nur müsste dann ein "Aktualisierungs-Kanal" / API in den einzelnen Softwären auch dazu in der Lage sein.

 

DATEV-SmartCard nutzen hier einen eigenen Kanal in Richtung RZ. Und DATEV muss sich hier ausschließlich um das eigene SiPa kümmern, welches eine bestehende SC nimmt, sich damit anmeldet und das Zertifikat herunterlädt.

 

Technisch ist es bei dem beSt da schon komplizierter... e-Perso zur Anmeldung (hat wieder nicht jeder Berufsträger inkl. PIN "am Mann/Frau"), welche Zielsoftware, u.s.w.

 

Da erscheint es für alle Beteiligten den einfacheren Weg über den manuellen Download und manuellen Upload (wenn DATEV) oder Import in Software-X zu nutzen... 

 


Selbst die Zertifikate für die Geräte bzgl. der TI bei Ärzten konnten ja nach CCC Anregung verlängert werden. 


Ein bisschen andere Ausgangslage: Bei den betreffenden "CoCo"-Boxen wurde immer von den Herstellern behauptet, dass die Zertifikate auf keinen Fall getauscht werden können. Und der CCC hat bewiesen, dass diese Aussage Mumpitz ist.

Leider haben sich die Hersteller aber dennoch durchgesetzt und einen Haufen Geld damit verdient... Das war perfekte Lobby-Arbeit... 

 

Bei dem beSt behauptet ja keiner, dass die Zertifikate nicht tauschbar wären... sind sie ja... aber mit Handarbeit... 

 

wwinkelhausen
Meister
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Die DATEV stellt nur eine Anbindung an das beSt zur Verfügung. Man kann auch den Client von der Kammer nutzen. Es wäre eine Serviceleistung der DATEV, auf das Ablaufdatum der Zertifikate hinzuweisen, aber mehr kann die DATEV doch nicht unternehmen.

Dinosaurier
Uwe_Lutz
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@wwinkelhausen  schrieb:

Es wäre eine Serviceleistung der DATEV, auf das Ablaufdatum der Zertifikate hinzuweisen, aber mehr kann die DATEV doch nicht unternehmen.


Keine Ahnung, ob da auch bei Ablauf des Zertifikats etwas kommt, aber beim Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises erhält man eine entsprechende Mitteilung per Post von der BStBK, dass man daran denken muss, einen neuen Ausweis zu beantragen und mit dem das beSt-Postfach zu aktualisieren/freizuschalten.

metalposaunist
Unerreicht
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Dann macht man sich also besser gleich 2 Outlook Aufgaben: Ablauf Personalausweis und Ablauf beSt Zertifikat, damit man nicht plötzlich wie Ochs vorm Berg steht. OK. Und das macht dann am besten der Berufsträger selbst, weil man als Techniker ja nur Dienstleister ohne größere Befugnisse ist. 

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VerenaWied
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Laut einem unserer Steuerberater - den ich Dank dieses Posts auf das Thema angesprochen habe -  wird man wohl auch von der Kammer informiert, dass das Zertifikat abläuft. Verifizieren kann ich das nicht.

metalposaunist
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@VerenaWied schrieb:

Verifizieren kann ich das nicht.


Dann probiere ich das vielleicht einfach aus und warte ab, ob sich Berufsträger bei mir melden 😇. Zur Not schnappe ich mir das Pferd der Kollegin und reite bei der Kammer in Köln vorbei und frage nach einem Pferdeparkplatz wie im wilden Westen 🐎

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Fabian
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@franky28  schrieb:

https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/

 

Dort steht die Gültigkeit des Zertifikates

.. aber leider komme ich dort nur mit einem Personalausweis und nicht mit der Kammerkarte rein:

 

Fabian_0-1728644825795.png

 

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VerenaWied
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@metalposaunist  schrieb:

@VerenaWied schrieb:

Verifizieren kann ich das nicht.


Dann probiere ich das vielleicht einfach aus und warte ab, ob sich Berufsträger bei mir melden 😇. Zur Not schnappe ich mir das Pferd der Kollegin und reite bei der Kammer in Köln vorbei und frage nach einem Pferdeparkplatz wie im wilden Westen 🐎


Ja er meinte, die melden sich bei allem Möglichen 😅. Auch das kann ich nicht verifizieren, da ich kein Berufsträger bin. 

 

Im Zweifel ist die Verlängerung des Zertifikats + in der DATEV hochladen aber ja in wenigen Minuten passiert - sollte beim Postfach irgendwas kommen von wegen "Zertifikat abgelaufen....". Zumindest hoffe ich, dass da eine Meldung kommt.

 

Mühsam
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Die Nutzung der Kammercard wird voraussichtlich verlängert:

Schließlich endet am 31. Dezember 2024 die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach. Dies würde in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu führen, dass Steuerberaterinnen und Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung steht. Die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises soll daher bis 31. Dezember 2026 verlängert werden.

Siehe Info vom Bundesfinanzministerium

 

Neben mehr Geld gibt es auch mehr Zeit 😉 

rk
Einsteiger
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@VerenaWied  schrieb:

 

 

Im Zweifel ist die Verlängerung des Zertifikats + in der DATEV hochladen aber ja in wenigen Minuten passiert - sollte beim Postfach irgendwas kommen von wegen "Zertifikat abgelaufen....". Zumindest hoffe ich, dass da eine Meldung kommt.

 


Wie die Kollegin hoffe ich auf eine entsprechende Wahrnehmung des Ablaufdatums im Postfach, mit einer Benachrichtigungsmail, etc.  Nach meinem Verständnis begann die Uhr bei der Erstellung der ZIP-Datei zu ticken. Insofern addiere ich gedanklich zum zeitlichen Korridor vom ältesten bis zum jüngsten Ablaufdatum noch die Reaktionszeit auf das Ablaufdatum und erwarte, dass mich das Thema für diesen Turnus lange begleiten wird, bis wieder alle Zertifikate aktualisiert und handlungssicher sind.

 

Hat jemand Informationen/Erfahrungen, ob beim (turnusmäßigem) Zertifikatswechsel neue SAFE-IDs generiert werden oder das (aktualisierte) Zertifikat nur unter den bestehenden SAFE-Eintrag "darunter geschoben" wird?

 

Die Frage zielt auf eine notwendige Aktualisierung der SAFE-IDs in der RVo.

 

Der angekündigte Abruf der ZIP-Datei und der Upload über Willkommen - DATEV beSt-Anbindung entspräche der initialen Aktivierung und ist von der Ersteinrichtung in Erinnerung geblieben.

Aber weitere Informationen kann ich nicht recherchieren.

Die Kammer verweist auf den Anbieter der Fachsoftware (sofern nicht COM Vibilia) und auf der Landingpage Das besondere Steuerberaterpostfach und den verlinkten Seiten/Infodokumenten bin ich auf keine aktuellen Informationen gestoßen...

 

Ich hoffe auf Erleichterung beim o.a. Prozess der Aktualisierung wenigstens soweit, als dass man in der RVo nicht ständig die kryptischen SAFE-IDs namentlich zur Löschung/Neueintragung  abgleichen muss. Ich verstehe die IDs als Adressen. Ist die Neugenerierung der IDs beim Upload der Zertifikate so selbstverständlich, dass (bei DATEV) keiner darauf eingeht oder ist man noch nicht soweit...

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

in der Support-FAQ der BStBK gibt es ein Klicktutorial für den Fall eines Zertifikatsablaufs. Wenn ich dieses Klick-Tutorial richtig verstehe, werden neue Zertifikate/IDs erstellt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Reitzmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo  @franky28 , 

 

Je nach dem wann das Postfachzertifikat an der Steuerberaterplattform heruntergeladen wurde, ist es zwei (Download vor September 2024) bzw. drei Jahre gültig. Die Zertifikate laufen also individuell ab und keineswegs zu einem Sammeltermin.

 

Wann das Postfachzertifikat Ihres beSt abläuft können Sie an der Steuerberaterplattform nach der Anmeldung mit Ihrem Personalausweis einsehen. In der Postfachverwaltung befindet sich rechts neben Ihrem Postfach/Postfächern das Gültigkeitsdatum. 

Rückt der Ablauf des Zertifikats näher, erhalten Sie einen Hinweis über Ihre E-Mail-Benachrichtigung, welche Sie in DATEV DMS eingerichtet haben. 

 

Für den eigentlichen Austausch der Zertifikatsdatei ist wie folgt vorzugehen: 

1) Download einer neuen Zertifikatsdatei an der Steuerberaterplattform: https://datev.readyplace.net/public/tutorial/66757c992dc8f8e85e59b762?op=start 

Ab Schritt 16 wechseln Sie in die DATEV-Anbindung 

 

2) Import des neuen Zertifikats in DATEV DMS: https://apps.datev.de/help-center/documents/1025528 

viele Grüße aus Nürnberg
Sarah Reitzmann
38
letzte Antwort am 18.12.2024 12:38:47 von jjunker
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