Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
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" .... Hauptsache in Berlin plant man ein Entlastungsgesetz, das seines gleichen sucht."
Über meinem Schreibtisch hängt eine Karte mit dem Hinweis:
"Das kannst schon so machen. Aber dann isses halt Kacke!"
Ich glaube, ich nehme sie ab und schicke sie an die Abgeordneten in Bln ... 😉
VG
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@lohnexperte schrieb:" .... Hauptsache in Berlin plant man ein Entlastungsgesetz, das seines gleichen sucht."
Über meinem Schreibtisch hängt eine Karte mit dem Hinweis:
"Das kannst schon so machen. Aber dann isses halt Kacke!"
Ich glaube, ich nehme sie ab und schicke sie an die Abgeordneten in Bln ... 😉
VG
Besser das Schild behalten und nur ein Foto vom Schild hinschicken. Foto gespeichert lassen, dass werden Sie in den nächsten Jahren wohl noch öfter brauchen....
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@lohnexperte schrieb:
Über meinem Schreibtisch hängt eine Karte mit dem Hinweis:
"Das kannst schon so machen. Aber dann isses halt Kacke!"
Das kann man auch anziehen 👕:
Ich hab's im Schrank liegen ...
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Vielleicht sollte man das mal als neue Arbeitskleidung für alle Politiker vorschlagen. Dann würden sie immer daran erinnert werden, wenn sie beim Kollegen auf's Shirt schauen. 🤣
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Hallo,
gibt es zu der Frage jetzt schon eine Antwort? Würde mich nämlich auch interessieren..
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Rückmeldungen NULL.
Das ist so nicht ganz richtig. Die AN sollen (zumindest nach der Datev-Vorlage) die Daten der Kinder liefern. Eine Rückmeldung bei 0 ist gar nicht vorgesehen. Also bedeutet keine Rückmeldung, dass 0 Kinder zu berücksichtigen sind. Das ist die Information bei keiner Rückmeldung.
Darum würde ich bei solchen Aktionen auch immer den Punkt (x) "habe keine Kinder" hinzufügen. Nur so kann man unterscheiden, ob keine Rückmeldung keine Rückmeldung oder 0 bedeutet. So muss man halt rätseln. Vermeidbar.
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Wenn die Elterneigenschaft einmal nachgewiesen wurde, bleibt es bei der Elterneigenschaft und es wird quasi 1 Kind berücksichtigt. Dies muss nicht nochmals nachgewiesen werden.
Sollen jedoch Weitere berücksichtigt werden, müssen Alle mit Namen, Geburtsdatum per Nachweis nachgewiesen werden, wenn man denn einen "günstigeren PV-Tarif", als die grundsätzliche Elterneigenschaft möchte.
D.h., erfolgt nun keine Rückmeldung, wird jemand der die grundsätzliche Elterneigenschaft bereits innehat, nicht auf kinderlos zurückgestuft.
Eine Rückmeldung "Null" ist nicht zielführend, da ohne Nachweis bzw. bestehende Elterneigenschaft sowieso "Null" angesetzt wird.
Wer nichts "Entlastendes" zurückmeldet, ist selbst schuld.

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Sie müssen nicht zwingend die Daten von Kindern in LODAS erfassen, die bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Es reicht, wenn Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Allgemeines bei Weitere Angaben zur Pflegeversicherung den Haken für "Beitragszuschlag für Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" setzen.
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Vielen Dank für die Info.
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@Christopher_Fürther schrieb:
Es reicht, wenn Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Allgemeines bei Weitere Angaben zur Pflegeversicherung den Haken für "Beitragszuschlag für Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" setzen.
Achtung ⚠️, jetzt wieder eine Idee vom Mars 🗺: DATEV und eine Datenbank unterhalten sich, in der ich mit all meinen Stammdaten stehe. Dort steht auch: kinderlos (alternativ: x Kinder; alle älter als 25) und der Haken muss nicht manuell gesetzt werden.
Kommt noch besser 😆: Zusammen mit meiner Frau bekomme ich ein Kind; das zuständige Krankenhaus hat Zugriff auf die Daten und stellt eine digitale 🤓 Geburtsurkunde aus; damit wird der Eintrag aktualisiert: 1 Kind, geboren am ... - diese Daten holt sich DATEV vor jeder Abrechnung und passt die gesetzliche PV automatisch um die passenden %-Punkte an.
So macht dann auch das "Entlastungsgesetz" wieder Sinn und Lohnabrechner haben wieder Freude am Beruf 😀!
DAS - wäre mal ein geiler, automatisierter, möglichst fehlerfreier Prozess 😍. Ja, ist nicht ganz zu Ende gedacht und wir können den gern in einer Teams Sitzung in 5h perfektionieren - werden sicher aber am System Deutschland scheitern, weil man zu viele wenn, dann Schleifen drehen muss.
Und der Witz: es wäre technisch schon heute möglich 😏. Das sind vielleicht Gedanken vom Mars aber rein technisch betrachtet ist das 0 Problem. Damit hätten wir auch nicht so viel Bürokratie. Aber weil wir diese haben - ein ewiges Katz- und Mausspiel.
www.metalposaunist.de
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@metalposaunist schrieb:@Christopher_Fürther schrieb:
Es reicht, wenn Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Allgemeines bei Weitere Angaben zur Pflegeversicherung den Haken für "Beitragszuschlag für Pflegeversicherung für Kinderlose nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" setzen.
Achtung ⚠️, jetzt wieder eine Idee vom Mars 🗺: DATEV und eine Datenbank unterhalten sich, in der ich mit all meinen Stammdaten stehe. Dort steht auch: kinderlos (alternativ: x Kinder; alle älter als 25) und der Haken muss nicht manuell gesetzt werden.
Zu spät. In der Regel ist der Haken schon gesetzt, da es den Zuschlag für Kinderlose schon seeeeeehr lange gibt. Es erfolgt auch tatsächlich ein automatisierter Abgleich zwischen den Kinderfreibeträgen, die aus ELStAM kommen, und dem Feld für den Kinderlosenzuschlag.
Kommt noch besser 😆: Zusammen mit meiner Frau bekomme ich ein Kind; das zuständige Krankenhaus hat Zugriff auf die Daten und stellt eine digitale 🤓 Geburtsurkunde aus; damit wird der Eintrag aktualisiert: 1 Kind, geboren am ... - diese Daten holt sich DATEV vor jeder Abrechnung und passt die gesetzliche PV automatisch um die passenden %-Punkte an.
So macht dann auch das "Entlastungsgesetz" wieder Sinn und Lohnabrechner haben wieder Freude am Beruf 😀!
DAS - wäre mal ein geiler, automatisierter, möglichst fehlerfreier Prozess 😍. Ja, ist nicht ganz zu Ende gedacht und wir können den gern in einer Teams Sitzung in 5h perfektionieren - werden sicher aber am System Deutschland scheitern, weil man zu viele wenn, dann Schleifen drehen muss.
Und der Witz: es wäre technisch schon heute möglich 😏. Das sind vielleicht Gedanken vom Mars aber rein technisch betrachtet ist das 0 Problem. Damit hätten wir auch nicht so viel Bürokratie. Aber weil wir diese haben - ein ewiges Katz- und Mausspiel.
😭😭😭😭😭
Ja, es ginge so viel besser... und es bräuchte dafür keine 5 Stunden Teams-Sitzung, sondern einfach etwas gesunden Menschenverstand.
Also bei uns kommuniziert das Krankenhaus zumindest schon mal mit dem Standesamt elektronisch...
Ergänzung, glatt vergessen:
Zusammen mit meiner Frau bekomme ich ein Kind
@metalposaunist , herzlichen Glückwunsch zu Frau und Kind. 🤣
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@t_r_ schrieb:
Also bei uns kommuniziert das Krankenhaus zumindest schon mal mit dem Standesamt elektronisch...
Ach, das muss da auch noch mitspielen 🤔? Wenn wir Deutschen mal richtig smart digitalisieren würden, wären wohl viele Institutionen am Ende arbeitslos 😂. Bisschen so wie Bitcoin die Banken überflüssig machen würden. Hm. Da kann man also nicht nur heiraten? Wie wird denn da kommuniziert? Per E-Mail mit gescannten Anhängen aus dem Drucker 🖨? Glaube ja nicht, dass deren unterschiedliche Programme eine API haben und 1 Sprache sprechen ...
@t_r_ schrieb:
@metalposaunist , herzlichen Glückwunsch zu Frau und Kind. 🤣
Na wenn wir schon bei wünsch' Dir was sind, denken wir das auch final zu Ende und hören nicht in der Mitte plötzlich auf 😆.
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Wie die kommunizieren, echt keine Ahnung. Das Standesamt führt das Stammbuch. Hier werden auch weitere Ausfertigungen der Geburtsurkunde gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
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@t_r_ schrieb:
Hier werden auch weitere Ausfertigungen der Geburtsurkunde gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
Ausgedruckt 🖨, versteht sich, oder? 😅 Sonst müsste an der PDF ja digital per Signatur dran stehen, von wem und wann das Dokument ausgestellt worden ist, damit man die Echtheit prüfen kann. Und dann scannt man das wieder ein und lädt es dort hoch, wo man's braucht - wobei: Geburtsurkunden sind nur im Originalpapier beim Amt gültig, oder?
Besser Feierabend machen, bevor ich anfange zu weinen 😭 ...
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@metalposaunist schrieb:
Ausgedruckt 🖨, versteht sich, oder? 😅
Natürlich, wo kämen wir den sonst hin...
Und dann scannt man das wieder ein und lädt es dort hoch, wo man's braucht -
Richtig, da wo man keine beglaubigte Urkunde braucht, da funktioniert es so.
wobei: Geburtsurkunden sind nur im Originalpapier beim Amt gültig, oder?
Genau. Es gibt sogar eine Ausfertigung extra für die Krankenkasse, steht sogar drauf. 🤣
Was würde Rio Reiser als König von Deutschland wohl bei der Digitalisierung singen....🤣
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Kann man die Postings hier mal wieder auf das Thema beschränken?
Hier geht es um die konkrete Umsetzung des PUEG.
Es muss doch nicht in jedem Thema eine Grundsatzdiskussion geführt werden, welche Möglichkeiten es denn evtl. geben könnte, wenn in Deutschland die Digitalisierung anders umgesetzt würde.
Das hilft bei der täglichen Arbeit erst einmal nix.
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@Uwe_Lutz Danke!!!! Ich frage mich, warum hier dauernd generelle Regierungsentscheidungen diskutiert werden, für die DATEV nichts kann. Das bringt letztendlich gar nichts.
DATEV versucht nur, diese Entscheidungen umzusetzen - mal mehr, mal weniger komfortabel.
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Unsere Kanzlei wartet erst einmal ab, ob das Gesetz tatsächlich genauso veröffentlich wird. Die meisten haben schließlich schon die Elterneigenschaft. Wer mehr als 1 Kind hat, kann noch bis zum 31.12.2023 dies nachweisen.
Lt. dem Entwurf:
Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles und digitales Verwaltungshandeln zu gewährleisten, wird das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder bis spätestens zum 1. Juli 2023 entwickeln.
Vielleicht wird ja noch ein Verfahren zur Erhebung entwickelt!!!
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Ha, ha, ha!
Gruss Mike
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Kollegin meinte, dass der automatische Abgleich erst irgendwann in 2024 kommen soll.
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@tbehrens schrieb:
Vielleicht wird ja noch ein Verfahren zur Erhebung entwickelt!!!
Der war gut 😂.
@Michael-Renz: Ich hatte ja mal einen Ausschnitt aus dem guten Buch verlinkt. Erinnerst Du Dich daran noch? Dem stimmtest Du nicht zu aber das Zitat von @tbehrens zeigt live ein lebendes Beispiel für das Zitat aus dem Buch - meiner Ansicht nach fehlen da noch ein paar Ministerien, die gerne grüne Buttons wollen und ein paar Lobbyisten, die ganz woanders hin wollen 😶.
Welches Ministerium hat denn da den Hut federführend auf? Alle? Jeder ist gleichberechtigt oder gibt es auch mal eine sinnvolle Entscheidung dann?
@f_mayer: Das Internet vergisst nicht 😎. Und wundern würde mich das auch nicht ... bis personio um die Ecke kommt und das alles ganz anders macht. Das wird noch ein lustiges H2 in 2023 ...
Aber ich kapere wieder. I'm sorry. Bin still 🤐.
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Das:
Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles und digitales Verwaltungshandeln zu gewährleisten, wird das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder entwickeln. Dieses digitale Verfahren wird voraussichtlich zum 24.11.2024 möglich sein.
steht im Dokument Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund drin.
Also lässt der Gesetzgeber jetzt erst mal alle im Regen stehen und wenn die Arbeit gemacht ist, dann kommt für Neufälle oder vergessene Kinder das digitale Verfahren. Ich vermute nur mal, dass sich bei der Jahreszahl vertan wurde. Da soll wohl ne Drei stehen....
... vorne wohlgemerkt.
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Das:
steht im Dokument Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund drin.
in der am 17.05.23 überarbeiteten Version
und das in der Drucksache vom 17.05.23:
. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c (§ 55 Absatz 3 Satz 7 SGB XI)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Konkretisierung dergestalt
vorgenommen werden kann, dass im Rahmen des in § 55 Absatz 3 Satz 7 SGB XI vorgesehenen digitalen
Verfahrens eine maschinelle Übermittlung der verbindlich zugrunde zu legenden Kinderzahl durch die Träger der Pflegeversicherung erfolgt.
Begründung:
§ 55 Absatz 3 Satz 7 SGB XI sieht vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren
und für Heimat sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder bis spätestens zum 1. Juli 2023 entwickeln. Nach Mitteilung
der Deutschen Rentenversicherung ist eine Konkretisierung dergestalt geboten, dass eine maschinelle Übermittlung der verbindlich zugrunde zu legenden Kinderzahl durch die Träger der Pflegeversicherung erfolgt,
da eine manuelle Erfassung nicht zuverlässig gewährleistet werden kann.
Eine entsprechende Konkretisierung würde das in § 55 Absatz 3 Satz 7 SGB XI dargelegte Ziel der Regelung, nämlich ein möglichst effizientes, schnelles und digitales Verwaltungshandeln zu gewährleisten, unterstützen.
Datev muss da also noch eine andere Quelle haben.

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Liebe Community,
wir werden Euch voraussichtlich Ende nächster Woche hier in der Community ein Update zum aktuellen Stand im Gesetzgebungs-Verfahren und zu den weiteren geplanten Programm-Lösungen geben.
Das Dokument Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund werden wir ebenfalls nächste Woche aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen anpassen. Und damit Eure Fragen - soweit uns das möglich ist - beantworten.
Personalwirtschaft DATEV eG
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Hallo Frau Mack, liebe Communtity,
vielen Dank für die in Aussicht gestellte überarbeitete Version des Dokumentes.
Eine Frage, die sich mir stellt, auf die ich aber so noch nirgends eine Antwort fand, ist folgende:
Bisher wurde allein auf die Elterneigenschaft abgestellt, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Leben des Versicherungspflichtigen bestanden haben muss. Ab dem 01.07.2023 sollen Kinder unter 25 Jahren ein Kriterium sein und diese, so sie denn die Altersgrenze überschreiten, nicht mehr bei der Berechnung des Abschlages berücksichtigt werden. Das bedeutet für mich, dass ich nicht nur das Alter der Kinder (anhand der Geburtsurkunden) nachweisen muss, sondern auch, dass diese Kinder tatsächlich (noch) leben?!
(Ich denke an künftige Betriebsprüfungen der Dt. Rentenversicherung und deren Anforderungen, die Nachweise zu den ermäßigten PV-Beiträgen vorzulegen.) Gibt es hier schon Ideen, wie man dieser (monatlich) zu erbringenden Nachweispflicht nachkommen kann? Mir fällt da tatsächlich nur ein digitales Verfahren ein, das (analog zu den ELSTAM-Daten) bei Änderungen den Arbeitgeber "informiert". (Für dieses digitale Verfahren müssten dann aber die Steuer-Ids. der Kinder mit denen der Eltern verknüpft werden, damit eine Zuordnung möglich ist ...)
Oder aber wird auch ab dem 01.07.2023 pauschal der ermäßigte Beitragssatz zugrundegelegt, bis das Kind das 25 Lebensjahr erreicht hat bzw. hätte?
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
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@lohnexperte schrieb:Oder aber wird auch ab dem 01.07.2023 pauschal der ermäßigte Beitragssatz zugrundegelegt, bis das Kind das 25 Lebensjahr erreicht hat bzw. hätte?
Die Frage wird noch niemand 100%ig klären können, solange es das Gesetz nicht gibt.
Aber... ich sehe das zu 100% identisch mit dem Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch Todgeburten zählen dazu, dass die Person keinen Zuschlag zur Pflegeversicherung mehr zahlen muss. Das würde ich persönlich nun 1:1 auf die Ermäßigung des Beitragssatzes übertragen.
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Im letzten Entwurf BT-Druck 20/6983, der so auch beschlossen wurde, heißt es:
"dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um jeweils einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte;"
Kinder, die vor dem 25. Lebensjahr versterben, werden bis zum fiktiven 25. Lebensjahr als Kind gezählt.
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Ganz herzlichen Dank für´s genaue Lesen! 🙂
Jetzt bin ich etwas beruhigter!
Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Liebe Community,
in diesem Thread Update: Informationen zum Pflegeunterstützungs- un... - DATEV-Community - 355915 geht es weiter mit den aktuellen Informationen rund um das PUEG.
Personalwirtschaft DATEV eG
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Hallo,
ich bin verunsichert?
Wir erfassen grundsätzlich nur die Kinder bis 25 Jahren, da die Eltern der Kinder über 25Jahren keine Erleichterung erhalten...wozu dann erfassen?
der Haken bei Elterneigenschaft nachgewiesen ist doch bereits da
und das eine (Gesetz ab 01.07.2023)hat doch mit dem Anderen (Zusatzgebühr bei Kinderlos) nix zu tun?
LG Denise