Liebe Community,
meine Mandantin ist mit 50% geschäftsführende Gesellschafterin einer kleinen GMBH.
Jetzt möchte Sie sich zu Ihrem Geschäftsführergehalt von 5000€ Brutto Betrag von 900€ (Kosten einer Privatkita in Köln) durch den Kindergartenzuschuss lohnsteuerfrei bezuschussen lassen.
Die Bezuschussung würde per Gesellschafter-Beschluss festgesetzt werden.
Ist das möglich?
Danke an alle und Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
wir rechnen bei einem Mandanten auch einen GGF, der sich einen KiGa Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen lässt. Ein Gesellschafterbeschluss liegt vor. Zur Sicherheit haben wir auch noch einen Nachweis über die Zahlung in der digitalen Personalakte hinterlegt.
Der Nachweis über die tatsächlichen Kosten ist so oder so sinnvoll, nicht nur beim GF.
Das ist richtig - sollte eher ein genereller Hinweis sein.
@annade schrieb:Ist das möglich?
Gegenfrage: warum sollte es nicht möglich sein? Ihren Angestellten kann sie ja einen Kindergartenzuschuss zahlen, warum also nicht auch sich selbst?
Danke für die Antworten. Ich hatte an anderer Stelle gelesen, dass derartige Zuschüsse auch als versteckte Gewinnausschüttungen vom Finanzamt gelesen werden können, daher die Frage. Liebe Grüße
Das mit der verdeckten Gewinnausschüttung stimmt - wird jedoch, in aller Regel, mit einem Gesellschafter Beschluss in Verbindung mit dem Nachweis zur Zahlung erschlagen.
Wurde bisher noch von keinem Prüfer beanstandet.
Selbstverständlich geht man davon aus, das eine Aufstellung der Kosten zu Grunde gelegt wird.
Den Nachweis würde ich auch, ob Gesellschafter Geschäftsführer, oder normaler Angestellter, mit in der digitalen Personalakte ablegen.
Ist dann noch zu prüfen ob die Kindergartenkosten nur dem GF gezahlt werden? Annahme: Drei Angestellte mit Kindern im KiGa zahlen es von Ihrem Netto, der GF wird es von der GmbH gezahlt....
Stichwort "Fremdvergleich" 🤔
Das ist nur eine Frage die sich bei mir auf tut. *grübel*
Ja, das hatten wir auch bedacht. Da es eine kleine GmbH ist, haben die wenigen anderen Angestellten keine Kinder in der Kita. Nur der 2te ggf, denn es ist auch sein Kind. Die beiden ggfs. sind ein paar.
@K_Wolf schrieb:Das mit der verdeckten Gewinnausschüttung stimmt - wird jedoch, in aller Regel, mit einem Gesellschafter Beschluss in Verbindung mit dem Nachweis zur Zahlung erschlagen.
Wurde bisher noch von keinem Prüfer beanstandet.
Nunja, die Definiton einer vGA lautet: Vermögensminderung (Bankbestand wird weniger), der sich auf den Gewinn auswirkt (Kosten sind es auch) die im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses gewährt werden, und hier liegt der Punkt:
Gibt es andere Mitarbeiter (auch in anderen Firmen) die ebenfalls einen Kindergartenzuschuss von 900 € erhalten? Da könnte es nämlich haarig werden, und das FA eine vGA sehen, vielleicht nicht in voller Höhe, 300 € würde ich noch als angemessen sehen. Zwar mag die "Gesamtausstattung" mit Gehalt von 5900 € nicht unüblich hoch sein, aber ähnlich wie bei der Thematik der Überstundenvergütung, die regelmäßig vGA ist, ist jeder Bestandteil einzeln erst einmal auf seine "Eignung" als vGA zu prüfen.
900€ sind nicht unüblich. Die 300 € mögen bei städtischen und kirchlichen Trägern aufgerufen werden. Da es dort nicht genügend Plätze gibt sind die privaten mit 900 nicht ungewöhnlich.
Bleibt nur die Frage ob andere MA auch in der Höhe einen Zuschuss erhalten ... wie Sie schon richtig festgehalten haben ... "FREMDvergleich"
Aktuell erhielte nur die GGF diesen Zuschuss, da es keine weiteren mitarbeiter gibt, die Kinder im Kindergarten malten haben. Der andere ggf ist aber der Vater des Kindes. Wäre es dann sinnvoll den Zuschlag zu teilen auf die beiden ggfs?
Hier kommt einer weitere Komponente, die wir bisher auch nicht bedacht haben. Der zweite GGF mit 50% ist der Vater des Kindes. Die beiden ggfs. sind Paar.
Führt das zu einer Bevorteilung des 2ten ggfs? Wäre es eine Option den beiden ggfs. je die Hälfte des kitabeitrags zu zahlen?
Aktuell erhielte nur die GGF diesen Zuschuss, da es keine weiteren mitarbeiter gibt, die Kinder im Kindergarten malten haben. Der andere ggf ist aber der Vater des Kindes. Wäre es dann sinnvoll den Zuschlag zu teilen auf die beiden ggfs?
Würde vorschlagen sich seitens des Mandanten einen Anwalt (online) zu suchen und sich dort eine rechtsverbindliche Antwort gegen Honorar geben zu lassen.
Damit kämen die Beiden Ihrem Auftrag potentiellen Schaden von der Gesellschaft abzuwenden definitiv nach und Ihre @annade Haftpflichtversicherung wäre aus der Schusslinie.
@jjunker schrieb:Ist dann noch zu prüfen ob die Kindergartenkosten nur dem GF gezahlt werden? Annahme: Drei Angestellte mit Kindern im KiGa zahlen es von Ihrem Netto, der GF wird es von der GmbH gezahlt....
Stichwort "Fremdvergleich" 🤔
Das ist nur eine Frage die sich bei mir auf tut. *grübel*
Die Frage ist durchaus berechtigt.
Bei meinem Fall hat nur der GGF den Kinderzuschuss, da auch nur er Kinder hat.
Wenn die drei angenommenen Mitarbeiter nicht Fragen ob der Arbeitgeber so etwas übernimmt könnte man es als deren eigenes Pech auslegen. Die Frage die sich dann im Anschluss stellt wäre, ob der Arbeitgeber darauf hinweisen müsste... Unterm Strich wäre es ja ein Benefit für den Arbeitnehmer der Kinder hat. Ein MA ohne hat diese Möglichkeiten eher nicht... 🤔
Das würde ich tatsächlich auch Vorschlagen!
Im Gesellschafterbeschluss kann durchaus stehen, dass alle MA dieses Angebot bekommen. Da nur die beiden GGF Kinderhaben, können auch nur sie das Angebot des Kindergartenzuschuss wahrnehmen.. Ich frage mich eher, ob es zu Problemen führt, dass es ein gemeinsames Kind der beiden GGF ist. Wenn man beiden einen 50%-Zuschuss gewährt, würde keiner indirekt profitieren. Die Summe insgesamt darf natürlich nicht die tatsächlichen Kita-Kosten übersteigen. Die Frage ist ob das so möglich ist.
Würde nur der einen GGF der 100% Zuschuss gewährt werden, wäre der andere GGF ja indirekt bevorteilt, oder? Ich kenne leider keine Richtlinien, wie man mit GGF-Paaren mit gemeinsamen Kindern umgeht.
@annade schrieb:wäre der andere GGF ja indirekt bevorteilt, oder?
Inwiefern?
Indem der Zuschuss indirekt auch zu gute kommt, denn es ist ja auch sein Kind? Ich hatte an anderer Stelle gelesen, dass es kompliziert werden kann, wenn die GGFs in einer Beziehung stehen.
"Frag den Anwalt, hasste wen auf den du die Schuld schieben kannst."
War der Wahlspruch eines meiner ehemaligen Vorgesetzten aus vergangenen Tagen.