Hallo, ein Mitarbeiter hat 2 Verträge in Direktversicherung zur BAV. Ein Vertrag seit 2015 mit 100,-€ und einen zweiten mit 184,-- €. Bisher wurde auf der Lohnabrechnung ausgewiesen: LA 3040 Betr. AV.AN fld. Geh.Ver LLN -284,-- € LA 4700 Betr.AV AG lfd.ST-frei FFN 284,-- € Netto-Abzüge LA 9820 Pensionskasse/Direktvers. -284,-- € Nun habe ich zum 01.01.2022 mit der Versicherung telefoniert und bestätigt bekommen, dass wir den AG-Zuschuss vom bisherigen Beitrag abziehen dürfen damit die Beitragsfreiheit gewährleistet ist. Die Änderungen habe ich soweit mit den entsprechenden Lohnarten eingegeben. Da ich mit BAV noch keine Erfahrung in der Lohnabrechnung habe, wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand die Abrechnung prüft, ob ich hier alles richtig gemacht habe. Die aktuell abgeänderte Probeabrechnung im Anhang. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen geissa
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