Hallo Herr Lutz, dass die Frage erst mit den 42 Tagen Lohnfortzahlung interessant wird, ist mir schon bewusst. Mein Chef will aber auch dass die Krankheitszeiten laufend stimmen, da wir bereits mehrfach hinterher das Problem hatten, dass dann Zeiten in denen sogar der Mitarbeiter bestätigt hat, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelte, von den Krankenkassen nicht anerkannt werden. Jetzt erklären Sie mal einer "freundlichen" Mitarbeiter der Krankenkasse, dass die DÜ Vorerkrankungszeiten erst mit 30 Tagen Vorerkrankungszeit funktioniert! Trotzdem vielen Dank für die Antwort, ich habe bei der Urlaubsvertretung angerufen und sie stellen dem MA eine Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum aus. MFG
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