Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Angenommen, man erstellt die Buchhaltung für einen Mandaten und fertigt am Schluss die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an. So macht man dies für sämtliche Monate Januar bis Dezember eines Jahres. Wenn man nun die USt-Jahreserklärung erstellen würde, würden die Summenwerte der USt-Voranmeldungen mit der USt-Jahreserklärung übereinstimmen. In der Folgezeit nach Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember erstellt man den Jahresabschluss. Im Zuge der Abschlusserstellung bucht man weitere umsatzsteuerwirksame Sachverhalte in Kanzlei-Rechnungswesen ein und erstellt dann auch die USt-Jahreserklärung. In diesem Falle stimmen die Summenwerte der einzelnen USt-Voranmeldungen ja logischerweise nicht mehr mit den Einzelwerten der USt-Voranmeldungen überein. Meine Frage: Wie kann man sich denn die umsatzsteuerwirksamen Buchungssätze anzeigen lassen, die im Zuge der Jahresabschlusserstellung erstellt wurden? Meine Situation ist nämlich folgende: Ich bin neu in einer Steuerberaterkanzlei als Abschluss-Sachbearbeiter und habe bestimmte Abschlüsse bekommen, die ein Vorgänger in den Vorjahren bearbeitet hat. Meinen Vorgänger kann ich aber nicht mehr fragen, weil er nicht mehr in der Kanzlei arbeitet. Er hatte im Vorjahresabschluss verschiedene umsatzsteuerwirksame Buchungssätze im Zuge der Abschlusserstellung gebucht, und ich versuche gerade, mir klar zu machen, welche Buchungssätze dies sind. Haben die eventuell eine bestimmte Kennzeichnung? (Falls nein, wäre toll, wenn die einzelnen Buchungssätze gekennzeichnet werden könnten, je nachdem, zu welcher USt-Voranmeldung sie gehören.) Wie kann ich das herausfinden, ohne mir jede Abschlussbuchung einzeln anzusehen? Oder bleibt mir tatsächlich nichts anderes übrig, als mir die Abschlussbuchungen einzeln anzusehen und manuell aufzuaddieren? Wäre doch toll, wenn sie von Kanzlei-Rechnungswesen ebenfalls (genauso wie die USt-VA-Werte) aufaddiert werden könnten, so dass man sich ganz komfortabel die Werte klar machen kann, die dann in die USt-Erklärung übernommen worden sind. (In meinem Fall hat mein Vorgänger aber noch nicht einmal die automatische Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen nach UStE genutzt!) Über Antworten freue ich mich sehr.
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