Sehr geehrter Herr Kellermeier, die aktualisierte Fassung des Formulars bietet neue Optionen für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Dafür gibt es die neuen Untermodule L7 und L8. Das bisherige Untermodul L7 wurde nach L9 verschoben. Daneben wurde das Modul M - Drittauskünfte um das Untermodul M5 ergänzt: Für die Untermodule L5, L6, M1, M2 und M3 ist zudem die Beschränkung weggefallen, dass die zu vollstreckenden Ansprüche für die Befugnis des Gerichtsvollziehers, Ermittlungen hinsichtlich des Aufenthaltsorts des Schuldners bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen sowie beim Kraftfahrtbundesamt (§ 755 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2 ZPO) durchführen zu dürfen mindestens 500 Euro betragen müssen; wie bereits von Ihnen oben beschrieben. Die neuen Optionen stehen Ihnen ab der DVD 10.1 (Versand 11.01.2017) bei Anlage einer Maßnahme Gerichtsvollzieherauftrag wie folgt zur Verfügung: L7 und L8 - in der Registerkarte L - Ermittlung Aufenthaltsort M5 - in der Registerkarte M - Drittauskünfte Die Änderung der GVGV tritt am 01.12.2016 in Kraft. Aufgrund der Übergangsregelung in § 6 GVFV (neue Fassung) kann für Aufträge, die bis zum 28.02.2017 eingereicht werden, das bis zum 30.11.2016 bestimmte Formular weiter genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen Silvia Kubisch Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
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