@badura schrieb: Hallo Herr Müller, Ihr Hinweis, wie gewährleistet wird, dass die Steuerkanzlei nicht in den Akten bucht, ist absolut berechtigt. Nur ist jetzt das Problem gerade anders herum. Als Steuerberater bekomme ich nur bedingt mit, ob die Akten bei meinen Rechtsanwälten "sauber" sind. Wir gleichen Monat für Monat Fremdgeld/Gerichtskosten zwischen DATEV Anwalt und Fibu ab. Und da muss ich immer wieder feststellen, dass eben ein Fremdgeld/Gerichtskosten nicht über die Akte gebucht wurde. Hallo @badura Wir haben seit Einfühung der Soforterfassung im Bereich der Aktenbuchhaltung keine Differenzen und bei den "nur" kanzleirelevanten Buchungen (Lohn, Fachliteratur, etc.) maximal den vergessenen oder falschen Steuerschlüssel an Rückläufern aus dem Steuerbüro. Die Kombination aus Zahlungsverkehr für den Abruf der Bankbuchungen und Soforterfassung dürfte Ihnen und der Kanzlei daher die Arbeit extrem erleichtern. In der Kanzlei muss dann nur noch verinnerlicht werden, dass alle Zahlungsaufträge (Gerichtskosten an Gericht, Fremdgelder an Mandanten) über die Akte angestoßen werden. Daher sollten Sie diesen Weg in jedem Fall weitergehen. Einzig die nicht-aktenbezogenen Buchungen bleiben dann als "Störfaktor". Diesen Störfaktor haben, wir, wie beschrieben, durch eine "Allgemein-Akte" gelöst. Damit dessen Aktenkonto keine Störzahlen für Auswertungen liefert, werden die darüber angestoßenen Zahlungsaufträge nach Verbuchung manuell auf "vorgemerkt" gesetzt und dann gelöscht. Allein für diesen Bereich wäre Unternehmen online eine Alternative; abhängig von der Anzahl dieser Buchungen ist der Weg über eine "Allgemein-Akte" weniger disruptiv.
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