Hallo, wie @S-G bereits erwähnt hat, fallen bei SV-freien Mitarbeitern mit Personengruppenschlüssel 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000 weder Beiträge zur Umlage 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage an. Bitte prüfen Sie, ob Sie bei diesem Mitarbeiter unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte „Umlage / Erstattung“ in der Gruppe „Grundsätzliche Umlagepflicht zur Umlage 1 und 2“ „nein“ geschlüsselt haben sowie in der Gruppe „Berechnung der Insolvenzgeldumlage“ „Nicht berechnen“ (jeweils gültig ab dem Monat, ab dem die Befreiung von der SV-Pflicht gilt). Handelt es sich nicht um einen nach dem Statusfeststellungsverfahren SV-befreiten Mitarbeiter, fallen zumindest Pflichtbeiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagebeiträge an. Insofern ist es erforderlich, eine gesetzliche Krankenkasse als Einzugsstelle für diese Beiträge zu erfassen. Die Erfassung eines privaten Versicherungsunternehmens ist in beiden Fällen nicht nötig. Sollten Sie weiterhin keine Lösung für Ihr Anliegen gefunden haben, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns. Viele Grüße aus Nürnberg Astrid Preuß Personalwirtschaft DATEV eG
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