Hallo zusammen, die Information, dass die Möglichkeit, Paket 2 zu bearbeiten, ohne dass ein Bescheid über Paket 1 vorliegt, im ersten Quartal 2023 geschaffen werden soll, liegt mir auch vor. Ich frage mich allerdings, wo das Problem ist, warum diese Option dann nicht gleich hätte einprogrammiert werden können. Es hätte doch nur diese Schaltfläche Paket 2 freigeschaltet werden müssen. Ich verstehe das nicht. Was heißt dann im Laufe des ersten Quartales. 1. Januar 2023 oder 31. März 2023 oder dazwischen ? Da kann überhaupt nicht geplant werden. Wie die Schlussabrechnungen dann bis zum 30.6.2023 eingereicht werden sollen, ist mir völlig schleierhaft. Es läuft dann wohl wieder auf eine Fristverlängerung hinaus. mfg HK6579
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