Sehr geehrter Herr Hierhammer, ich habe diese Frage bereits zwei Mal hier in diese Gruppe gestellt, leider von Seiten DATEV keine Rückmeldung bekommen. Wir schreiben am Ende "nur" einen Lieferschein und anschließend erstellt die Buchhaltung die Rechnung für den Kunden. Ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung gibt es nicht, weil wir ein sehr schnelllebiges Geschäft haben. Da ist die Ware fast schneller beim Kunden, als das der Lieferschein erstellt ist. Wieso kann ich fast überall (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Rechnungskorrektur) - außer im Lieferschein Layout - einen Preis hinterlegen, nicht aber beim Lieferscheinen? Ich muss jetzt jedes Mal der Buchhaltung den Preis für ein Produkt mitteilen, welches ich mit dem Kunden vereinbart habe.
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