Hallo glasi, das war nicht ganz sauber von mir formuliert. Es wird keine zweite Mandantennummer benötigt, aber eine zweite Firma in DUO. Die Filialen sollen in der Handhabung von DUO (Bank, Überweisungen, Belege, Personalabrechnungen) nichts miteinander zu tun haben bzw. auch nichts voneinander einsehen können aber jeweils alle Möglichkeiten des Programms nutzen. Das lässt sich nicht in der Rechteverwaltung administrieren. Klar können wir das anlegen, mir fällt bloß kein Weg ein, die beiden Filialen dann in eine Buchführung zu bekommen. Konsolidierung würde wiederum zwei Rechnungswesenbestände bedeuten, die ich eigentlich nicht brauche.
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