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Ansprechpartner E-Rechnung

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letzte Antwort am 18.12.2024 14:49:21 von StBAB1
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Mar2
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Hallo zusammen, im Dok# 1036866 steht "Die E-Rechnung erfordert den namentlichen Ausweis eines Ansprechpartners auf der E-Rechnung". 

 

Ist das Pflicht? Oder könnte man auch einfach "Sekretariat" als Ansprechpartner hinterlegen?

 

 

 

Kategorie angepasst durch @Antje_Naumann

metalposaunist
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Ich bin da schon verwirrt. DATEV schreibt: Ansprechpartner ist erforderlich = ein Muss. Im Screenshot drunter ist aber "optionale Erfassung" eingeblendet. Was denn nun? 🤔

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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wielgoß
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Das bezieht sich auf die Optionsmöglichkeit

 

- übergreifend in den den Kanzleidaten und/oder

- in den Stammdaten und/oder

- in der Rechnung selbst

 

 

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wielgoß
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Hallo,

 

ich denke es spräche nichts dagegen, einen Mitarbeiter „Sekretariat“ oder „Fakturierung“ oder „Wunschtext“ dafür anzulegen und verwenden.

 

Beste Grüße 

 

Christian Wielgoß 

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m_brunzendorf
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@Mar2  schrieb:

Ist das Pflicht?


Das wird genau so "Pflicht" sein wie die USt-ID-Nr. in der Rechnung, die die DATEV selbst zur Pflicht gemacht hat, obwohl laut Gesetz die Steuernummer ebenso ausreichend ist.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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metalposaunist
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Kann ich auch meine Wirtschafts-ID dort eintragen @m_brunzendorf 🤔?

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andrereissig
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@metalposaunist  schrieb:

Kann ich auch meine Wirtschafts-ID dort eintragen @m_brunzendorf 🤔?


Da die Wirtschafts-ID

 

1. noch gar nicht vergeben wurde und

2. einen komplett anderen Aufbau hat und 

3. als vierter Wert neben USt-ID, Steuer-ID und Steuernummer existieren wird,

 

nein.

 

BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer

 

Du kannst ja auch keine USt-ID bei der Steuernummer eintragen und auch keine Telefonnummer bei der Mailadresse.

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metalposaunist
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Schade. Ich dachte, die soll alles ablösen oder so? Wird man sie denn eintragen können, wenn ich dann im November eine bekomme? 🤔 Muss ich bloß aufpassen, nicht meine SV-Nummer zu nutzen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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andrereissig
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@metalposaunist  schrieb:

Schade. Ich dachte, die soll alles ablösen oder so?

Nein:

 

andrereissig_1-1728889930389.png

 

Wird man sie denn eintragen können, wenn ich dann im November eine bekomme?


Ja.

 

Neuerungen in Kapitalertragsteuer 2024 Version 19.0 - DATEV Hilfe-Center

 

andrereissig_0-1728889892966.png

 

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metalposaunist
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@andrereissig schrieb:

Ja.


Na ich meine auf der E-Rechnung dann eintragen. Was nützt mir noch eine Nummer mehr in den Stammdaten? Welche Vorteile hat ein Unternehmen dann? 🤔

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andrereissig
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@metalposaunist  schrieb:

Na ich meine auf der E-Rechnung dann eintragen. 


Ordnungsgemäße Rechnungen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de)

 

Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer kein Pflichtbestandteil der Rechnung ist, weiß ich gerade nicht, warum Dich das so beschäftigt.

 


@metalposaunist  schrieb:
Welche Vorteile hat ein Unternehmen dann? 🤔

Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

 

andrereissig_0-1728890956812.png

 

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metalposaunist
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@andrereissig schrieb:

weiß ich gerade nicht, warum Dich das so beschäftigt.


Ich will Euch alle nur foppen 😜

 

Nummer, Nummern, Nummern: Wer hat noch keine, wer will noch eine? Die nächste Fahrt geht rückwärts 🤣.  

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rschoepe
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@andrereissig  schrieb:
Da die Wirtschafts-ID

 

1. noch gar nicht vergeben wurde und

2. einen komplett anderen Aufbau hat und 

Die W-IDNr hat doch den gleichen Aufbau wie die USt-ID (okay, mit Anhängsel -0001) und wenn man schon eine USt-ID hat, soll die doch auch automatisch den Rumpf der W-IDNr bilden. Oder hat sich das schon wieder geändert?

andrereissig
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@rschoepe  schrieb:

@andrereissig  schrieb:
Da die Wirtschafts-ID

 

1. noch gar nicht vergeben wurde und

2. einen komplett anderen Aufbau hat und 

Die W-IDNr hat doch den gleichen Aufbau wie die USt-ID (okay, mit Anhängsel -0001) und wenn man schon eine USt-ID hat, soll die doch auch automatisch den Rumpf der W-IDNr bilden. Oder hat sich das schon wieder geändert?


Na gut, nicht komplett anders, aber eben anders. Nein, daran hat sich nichts geändert.

Live long and prosper!
S_U_P_E_R_V_I_S_O_R
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich wollte hier noch einmal nachhaken:

 

Ist die Nennung des Ansprechpartners nun Pflicht nach DIN EN 16931 oder nicht?

 

Wenn ja muss die Nennung namentlich erfolgen, also Vor- und Zuname, oder reicht hier der Funktionsbezug bspw. Sekretariat , Buchhaltung etc.

 

Ich habe hier keine eindeutigen Aussagen im Netz gefunden.

 

Meine Kanzleileitung hätte dieses Feld in Rechnungsschreibung Kostenkontrolle gern ausgeblendet. Leider ist das seitens DATEV nicht vorgesehen.

 

Wie verhalten wir uns hier am schlauesten?

silberbauer
Erfahrener
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Wir schreiben hier Buchhaltung rein und Punkt. In ViDA habe ich diesen Zwang nicht gefunden. In der EN 16931 habe ich noch nicht geschaut. 

silberbauer
Erfahrener
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Ergänzung zu meinem Post:
‚So einiges, was einem die DATEV erzählt finde ich nicht in der EN16931, die ich mittlerweile a) vorliegen und b) durchgearbeitet habe - auf Seite 38 ist im Überblick viel zu erkennen. Könnte sich zu den, durch die DATEV eingebauten Zwängen, bitte die Fachabteilung äußern? Das betrifft den Bereich EO. 

S_U_P_E_R_V_I_S_O_R
Aufsteiger
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Kann man die DIN 16931 in der aktuellen Fassung öffentlich herunterladen?

Und wenn ja, könnten Sie den link hier posten?

 

Das wäre nett!

 

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

der Ansprechpartner ist grundsätzlich keine gesetzliche Vorgabe für die E-Rechnung. Bei der Spezifikation "XRechnung" muss allerdings ein Ansprechpartner angegeben werden. Erst durch die Prüfung beim DATEV E-Rechnung Service wird festgestellt, in welchem Format die E-Rechnung erstellt wird (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Deswegen muss in der Eigenorganisation immer ein Ansprechpartner hinterlegt sein.

 

  • Eigenorganisation compact/classic
    Ansprechpartner hinterlegen für E-Rechnung: Dok.-Nr. 1029340
    Sie können in Rechnungsschreibung unter "Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte E-Rechnung" einen neutralen Ansprechpartner hinterlegen. Wenn ein konkreter Ansprechpartner für eine E-Rechnung notwendig ist, können Sie den Ansprechpartner entweder in den Mandanten-Stammdaten (Grunddaten Rechnungsschreibung) oder in der Rechnung (Grundwerte | Registerkarte E-Rechnung) auswählen.

 

  • Eigenorganisation comfort: Dok.-Nr. 1029720

 

Schöne Grüße 
Kerstin Schulz

DATEV eG

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silberbauer
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Mir liegt die EN16931 vor, auf welcher Seite finde ich Ihre Aussage bestätigt?

 

Zudem ist der Umgang mit uns EO Comfort Nutzern, die mehr als ordentlich bezahlen, herausfordernd. Wenn ich hier meiner Wut Luft machen könnte, dann wären das äußerst unschöne Worte. 

Darf ich daran erinnern, dass die X-Rechnung im B2G Bereich entwickelt wurde, aber nicht für B2B. 

silberbauer
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Bitte sehr: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-16931-1/327729047

 

Deutsch ist kostenfrei, bitte genau schauen.

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die Geschäftsregeln BR-DE 5 bis 7 geben vor, dass der Name, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Verkäufers angegeben werden müssen.

 

Z. B. hier -> Spezifikation XRechnung auf (aktuell) Seite 81 nachlesbar.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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silberbauer
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Vielen Dank für Ihre Antwort und den Link sowie Ihre Seitenangabe, auch hier findet sich unter 12.6 auf der Seite 80 die Aussage, dass das für öffentliche Auftraggeber gilt, wir sind aber aber im B2B Bereich und nicht im B2G, insofern beantwortet das nicht meine Frage. Als Unternehmer, der ich unstreitig bin, zwingt mir die DATEV etwas auf, was nur für B2G gilt - warum?

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wie oben schon geschrieben. Erst durch die Prüfung beim DATEV E-Rechnung Service wird festgestellt, in welchem Format die E-Rechnung erstellt wird (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Deswegen muss in der Eigenorganisation immer ein Ansprechpartner hinterlegt sein.

 

Gerne auch hier noch ein Verweis auf einen Post mit div. Hintergrundinformationen.

 

Schöne Grüße und schönes Wochenende

Kerstin Schulz

DATEV eG

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Ichlesegern
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Reicht Hinz & Kunz ?

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silberbauer
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Ah, so langsam kommen wir zu des Pudels Kern, weil die Datev im Portal entscheidet…es gibt somit keine (!) rechtliche Grundlage, sondern nur den Willen der Datev. Spannend. Wenn dem so ist, dann sollte die EO Abteilung im Bereich Comfort endlich mal Leistung bringen. 

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d_z_
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@Kerstin_Schulz 

 

Also in EO den Quatsch mit dem Portal weglassen, bis irgendwann vielleicht gesetzliche Pflicht und sich um die dringend benötigten Funktionen kümmern. Dazu zählt ein Versand der ERechnung per individueller EMail. Das Leben könnte so einfach sein. 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

unser Stand heute: Es wird auf Existenz geprüft nicht auf Inhalt.

 

Schönen Gruß

Kerstin Schulz

DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ich kann nur immer wieder auf diesen Beitrag verweisen.

 

 

".... DATEV stellt sich dieser Herausforderung, indem durch gebündelte Kräfte eine zentrale Erstellung sowie ein zentraler Versand der E-Rechnung für alle Rechnungsschreibenden Produkte umgesetzt wird. Dadurch ist auch ein zeitnaher, aufwandsarmer Umstieg auf ein E-Rechnungs-Portal möglich. ..."

 

Ich habe Ihre Stimme natürlich trotzdem der Anforderung hinzugefügt.

 

Schönen Gruß

Kerstin Schulz

DATEV eG

silberbauer
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Danke für Ihre Antwort.

Das macht es nicht besser - Sie verkaufen mir etwas als notwendig und gesetzlich zwingend. Wenn man dann aufzeigt, dass dem nicht so ist. Dann wird man auf die Kapazitäten verwiesen. Welche darf ich mir aussuchen? E-Rechnungsportal und DATEV Cloud.

Ganz ehrlich, es wird Zeit, dass hier jemand mal Klartext spricht und es nur das programmiert wird, was die EU und der Gesetzgeber als zwingend vorsehen und nicht die "Wünsch-Dir-Was" Vorstellungen. Da gibt es noch ein paar Dinge mehr, die ich nicht in der EN16931 finde...

Wir drehen hier Pirouetten, was denken Sie, was das mit der Glaubwürdigkeit gegenüber dem "Grünen Riesen" macht? Verbessern?

 

 

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letzte Antwort am 18.12.2024 14:49:21 von StBAB1
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