Hallo zusammen,
mit dem neuen Update soll man die Rentenversicherungsnummer nicht mehr eingeben können. Stattdessen wird direkt bei Neuanlage eines Mitarbeiters die Abfrage der Versicherungsnummer gestartet.
1. wir arbeiten mit vielen bzw. fast nur noch mit Schnittstellen zu HR Programmen wie Personio, HRWorks oder auch Fastdocs. Das geschieht über den ASCII Import oder Lohndatenimportservice. Dort öffnet sich das Fenster der Neuanlage nicht. Wie soll das hier funktionieren, wenn man keine Rentenversicherungsnummer mehr eingeben kann?
2. Muss man jetzt immer zusätzlich die Geburtsdaten, wie Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland erfragen, obwohl man eigentlich die Rentenversicherungsnummer vorliegen hat?
Gibt es hier jemanden der z.B. über die Pilotphase bereits die neue Version von LODAS hat, oder kann die DATEV hierzu antworten.
Wenn das so ist, müssten wir alle unsere Mandanten darüber informieren, damit wir die notwendigen Angaben frühzeitig erhalten.
@wicki04 schrieb:
wenn man keine Rentenversicherungsnummer mehr eingeben kann?
Dann muss das ein Pflichtfeld in den vorgelagerten Systemen werden.
@Emmy_Kraemer_Fastdocs: Kannst Du uns helfen?
Bevor wir Lösungen für Probleme suchen, die keine sind:
Die Änderung bei der Erfassung der Versicherungsnummer bezieht sich laut Update-Info nur auf das Programmfenster Neuanlage. Das Stammdatenfeld als solches ist hingegen nicht gesperrt.
So wie ich es verstanden habe, muss man trotzdem eine Abfrage der Versicherungsnummer bei jeder Neuanlage durchführen, also braucht man Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland - auch wenn man die Versicherungsnummer vorliegen hat.
Es soll damit wohl verhindert werden, dass man DEÜV Meldungen mit falschen Nummern vornimmt.
Ich würde auch gern wissen, wo genau im Pflichtenheft sich die Vorschrift befindet. Ich habe gesucht und immer nur die Pflicht zur Abfrage bei Nicht-Vorliegen der RV-Nummer gefunden ...
Ich antworte mal im Namen von @Emmy_Kraemer_Fastdocs mit folgender Information, die nicht schaden kann:
Hallo Daniel @metalposaunist , danke für deinen Post. Ich hatte die Frage leider nicht gesehen.
Wir sind super bemüht, dass wir allen unseren Kunden einen reibungslosen Ablauf in der Übergangsphase ermöglichen.
Geht doch nichts über agiles Arbeiten🤪🤓.
@wielgoß schrieb:Programmänderungen - DATEV MyUpdates
Na wunderbar, das verlinkte DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9221089 wurde zuletzt am 12.05.2022 aktualisiert …
@Mühsam schrieb:Es soll damit wohl verhindert werden, dass man DEÜV Meldungen mit falschen Nummern vornimmt.
Der einzige Fall, der mir dazu gerade einfällt, war bei einer Kollegin der Azubi, der seine SV-Nummer nicht wusste und bei den wiederholten Nachfragen u.a. die seines Mitbewohners(!) angegeben hat. Die Anmeldung ist aber jedes Mal gescheitert, weil die Nummer natürlich nicht passte. Wenn das also tatsächlich die Begründung ist, scheint sie mir arg an den Haaren herbeigezogen.
Ich sag nur "Bürokratieabbau"...
@rschoepe Oh, doch - leider wird es so begründet:
Bei mehr als 270.000 Anmeldungen mussten die Versicherungsnummer nachträglich korrigiert werden, da keine oder falsche Nummern übermittelt wurden.
Um diese Nacharbeit bei den Einzugsstellen und bei Arbeitgebern zu reduzieren, wurde das bisherige Verfahren abgeschafft. Der Grund für den verpflichtenden Abruf ist daher, dass der Mehraufwand bei der Bearbeitung von Anmeldungen für Einzugsstellen (Krankenkassen und Minijob-Zentrale) und Arbeitgeber zu groß war.
Eigentlich sollte es schon ab 2023 verpflichtend umgesetzt werden, aber es wurde nicht in das Pflichtenheft aufgenommen. Aber da gibt es scheinbar nun Bewegung drin, ansonsten würde Datev es nicht abändern. Gab auch schon mal einen Thread dazu.
...Bei mehr als 270.000 Anmeldungen mussten die Versicherungsnummer nachträglich korrigiert werden, da keine oder falsche Nummern übermittelt wurden...
Diese Zahl alleine ist genau gar nichts wert (absolute Häufigkeit ≠ relative Häufigkeit [so wichtig!!])
Vorher heißt es, dass es 2022 19 Millionen Anmeldungen gab. Die nachträglich zu korrigierenden Versicherungsnummern stellen also gerade mal 1,42% aller Anmeldungen dar.
Jetzt sieht das ganze schon viel unspektakulärer aus...
Ich werde mich wochenlang wieder über diese sinnlosen Implementierungen aufregen, dem GKV Spitzenverband meine Einlassungen dazu mitteilen, mich dann über deren - wenn überhaupt - schwammige Antwort aufregen und mich leider am Ende demütig fügen.
LG
Anne Koch
@sokrates schrieb:...Bei mehr als 270.000 Anmeldungen mussten die Versicherungsnummer nachträglich korrigiert werden, da keine oder falsche Nummern übermittelt wurden...
Diese Zahl alleine ist genau gar nichts wert (absolute Häufigkeit ≠ relative Häufigkeit [so wichtig!!])
Vorher heißt es, dass es 2022 19 Millionen Anmeldungen gab. Die nachträglich zu korrigierenden Versicherungsnummern stellen also gerade mal 1,42% aller Anmeldungen dar.
Jetzt sieht das ganze schon viel unspektakulärer aus...
ja, aber auch das sagt nichts aus solange man nicht weiß, wie viel Aufwand durch die 270.000 Meldungen entsteht. Im Verhältnis zu den 19 Millionen Gesamtmeldungen ist es nicht viel, wenn aber jede Falschmeldungen eine manuelle Bearbeitungszeit von nur 15 Minuten erfordern würde, wäre es bei einem elektronischen Verfahren natürlich ein erheblicher unnötiger Aufwand.
Leider entsteht dieser Aufwand nun auf unserer Seite; schön - wenn man ihn digital abfangen kann.
@sokrates schrieb:dem GKV Spitzenverband meine Einlassungen dazu mitteilen, mich dann über deren - wenn überhaupt - schwammige Antwort aufregen
Wenn du das machst, teilst du die Antwort hier? 🙂
Auf jeden Fall 😁
Leider entsteht dieser Aufwand nun auf unserer Seite
Leider!!!
Unsere sofortmeldepflichtige Mandanten haben schon Probleme Geburtsort und Geburtsland zu nennen, wenn keine Versicherungsnr. vorliegt. Dies jetzt zum Pflichtfeld zu machen, wird lustig 😞 und extrem sehr viel Mehraufwand.
@tbehrens schrieb:
Unsere sofortmeldepflichtige Mandanten haben schon Probleme Geburtsort und Geburtsland zu nennen
Aber mal ernsthaft: Wo bitte soll das noch hinführen 🤔? Auch wenn wir als Land nicht super krass digital sind, aber wer nicht weiß, woher er kommt, möge vielleicht da anfangen zu arbeiten, wo es weniger geordnet und eher hopplahopp zugeht?! Und wo man den Lohn bar auf die Kralle bekommt.
Liebe @Selina_Heubeck @Nina_Schöneweis @Sabrina_Simmerlein und auch alle anderen Datev-Mitarbeiter,
ich hätte wirklich gerne mehr Informationen zu der anstehenden Programmänderung. Da ich ja eigentlich den Spitzenverband anschreiben will und das nicht geht, ohne sich zuvor eine Runde zu belesen, bin ich bei meiner Recherche auf keine Pflicht zur elektronischen Abfrage gestossen.
Aus dem Pflichtenheft kann ich diese Pflicht lediglich für Versorgungsbezieherstammdaten erkennen. Für alle anderen Sachverhalte aber nicht.
Auch die TK versuchte Anfang 2024 auf Ihrer website eine Pflicht zu kreieren (s. Abschnitt "Mehraufwand bei Arbeitgebern und Einzugsstellen https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/abruf-versicherungsnummer-und-krankenkasse-2151462) und bezieht sich auf §28a (3a) Satz 1 SGB IV.
Dieser Paragraph regelt aber wiederum nur die Abfrage der Versicherungsnummer, für die Fälle, in denen "für eine Meldung keiner Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsbezugsempfängers vorliegt".
Daher meine Frage: wo genau kann ich im Pflichtenheft resp. Gesetz eine Vorgabe für die Pflicht zum elektronischen Abruf der Versicherungsnummer finden?
Ich würde mich beim Spitzenverband wirklich ungerne blamieren, wenn ich latenten Krawall starte und das ganze am Ende irgendwie keine Grundlage hat...
Herzlichst
Anne Koch
@sokrates schrieb:
Auch die TK versuchte Anfang 2024 auf Ihrer website eine Pflicht zu kreieren (s. Abschnitt "Mehraufwand bei Arbeitgebern und Einzugsstellen https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/abruf-versicherungsnummer-und-krankenkasse-2151462) und bezieht sich auf §28a (3a) Satz 1 SGB IV.
Dieser Paragraph regelt aber wiederum nur die Abfrage der Versicherungsnummer, für die Fälle, in denen "für eine Meldung keiner Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsbezugsempfängers vorliegt".
Das sehe ich schon so, seit dies von den Krankenkassen usw. behauptet wird. Aber auch die DRV schreibt zum SV-Ausweis
Versicherungsnummernachweis | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Für Beschäftigte gilt seit dem 1. Januar 2023: Die Versicherungsnummer ist aus der Rückmeldung der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu entnehmen.
Leider fehlt auch hier die die Angabe einer Rechtsgrundlage.
Es wird an anderer Stelle auf das 8. SGB-IV-Änderungsgesetz verwiesen (RegierungsEntwurf_8.SGB-IV-ÄndG (bmas.de)) Dort wird in der Begründung (Seite 87 zu Buchstabe c) auch lediglich geschrieben, dass das bisher freiwillige Verfahren künftig verpflichtend wird.
An dem Grundsatz, dass die Abfrage nur vorgenommen werden muss, wenn keine SV-Nummer vorliegt, ändert dies -da bin ich voll auf Ihrer Seite- aber m.E. nichts.
Dennoch nehmen die KK und die DRV dies so auf, dass die Abfrage bei Neueinstellungen verpflichtend ist. Auch im SV-Meldeportal muss ich die SV-Nummer entweder direkt abrufen oder anwählen, dass ich die Nummer über die Abfrage aus einem systemgeprüften Programm vorgenommen habe (oder so ähnlich).
Ich bin auch genervt über den zusätzlichen Aufwand. Ich denke, wir werden dies aber versuchen, möglichst umzusetzen. Ärgern bringt doch einfach nichts.
Schade finde ich, dass die DATEV dies ohne große Vorankündigung umsetzt. Die Umsetzung war Anfang des Jahres bereits einmal Diskussion (weil dies in vielen KK-Seminaren als verpflichtend dargestellt wurde). Da hieß es aber von DATEV-Seite, dass die verpflichtende Abfrage im Programm nicht notwendig sei. Dass dies jetzt umgesetzt wird, kann ich vielleicht noch nachvollziehen. Dass hier aber keine vorherige Ankündigung erfolgt, weil ja die Informationsprozesse auf Seiten der Lohnabrechner sich ändern müssen, finde ich nicht so wirklich nachvollziehbar.
Ohne die Diskussion in diesem Thread hätte ich von der Umsetzung in dem Programm vorher gar nichts mitbekommen...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
auf Ihre Aussagen hab ich nur gewartet! Für mich sind Sie ja "the brain" und bin meist demütig, wie viel mehr Sie wissen als andere (ich bin quasi meine eigene Lutz-Fanbase).
Zurück zum Thema: SV-Meldeportal halte ich bei der SV-Nummer von Anfang an für einen Witz - entweder ich habe die SVNR, dann gebe ich sie ein oder ich habe sie nicht, dann kann ich von mir aus einen Haken setzen, dass ich sie brauche. Warum hier so umständlich 2 Haken erstellt wurde, erschließt sich mir nicht.
Im Gegensatz zu Ihnen ärgere ich mich aber tatsächlich sehr und bin auch einfach nicht mehr bereit, mich ständig Änderungen ohne Widerspruch zu beugen.
LG
Anne Koch
🤔 Wie schlau war es eigentlich eine Sozialversicherungsnummer zu erfinden, die einfach alles abbildet? Da hat sich wohl mal jemand was sehr schlaues überlegt...
Die erwähnte Vorlage des Versicherungsnummernnachweises nützt dem DATEV-Anwender nur nix, wenn das Feld gesperrt ist ...
Du findest hier auf Seite 22 bei Punkt 1.1.12 die Pflicht zur Abfrage der Versicherungsnummer...
Aber der Punkt 1.1.12 verweist auf § 28a Absatz 3a SGB IV. Dieser beinhaltet, dass die Versicherungsnummer abgefragt werden muss, wenn die Versicherungsnummer fehlt. Keine grundsätzliche zwingende Abfrage.
Also Datev nach welcher gesetzliche Grundlage wird die Eingabemöglichkeit der Versicherungsnummer bei Neueinrichtung blockiert?