Hallo Andreas Briefs, bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Mandanten, für die eine Archivierung vorgenommen wird, können während dieser Zeit in Lohn und Gehalt nicht bearbeitet werden. Unabhängig davon, ob eine Einzelplatz- oder Netzwerk-Installation vorliegt. Mandanten, für die keine Archivierung angestoßen wurde, können in Lohn und Gehalt bearbeitet werden. Das heißt Sie können die Lohnabrechnung, den Monatsabschluss sowie das Daten senden durchführen. Hintergrund dafür ist, dass die Aufträge, welche nach einer Lohnabrechnung oder einem Monatsabschluss an das Rechenzentrum gesendet werden, sofort bearbeitet werden. Aufträge für eine Archivierung haben im Rechenzentrum feste Verarbeitungszeiten. Infos zu den Verarbeitungszeiten im Rechenzentrum finden Sie hier. Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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