Hallo zusammen, genau die beschriebene Problematik haben wir aktuell bei einem Mandanten. Ausgangslage: Mandant ist auf Märkten unterwegs und verkauft Süßwaren. Bisher wird eine offene Ladenkasse (Geldkassette) mit Grundaufzeichnung geführt. Jetzt will der Mandant auf den nächsten Märkten gerne ein Sumup Kartenterminal für bargeldlose Zahlung nutzen. Und nach derzeitige Gesetzeslage/-text würde die Nutzung des Kartenterminals (technische Ausstattung gemäß AO) die Privilegien der offenen Ladenkasse "aushebeln". Dieses wurde uns auch von einen Betriebsprüferin, nach interner Rücksprache im Amt, mündlich bestätigt. Wir sind gerade noch intern in der Klärung, wie es da weitergehen soll. Vor allem besitzt das kleine unscheinbare Sumup Kartenterminal eine sogenannte Cloud-TSE. Voraussetzung ist, dass der Mandant diese Funktion aktiviert. Die Information dazu war auf der Homepage zu finden. Ob sich da der Mandant vorab selber informiert hat, lasse ich mit einem großen Fragezeichen stehen. Viele Grüße Markus
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