Hallo @ADri87 , das Thema war hier schon öfters zu finden ... Mein Kenntnisstand ist aktuell, dass hier sehr wohl eine Regelungslücke vorliegt, die der Gesetzgeber damals nicht beachtet und meines Wissens bisher auch nicht geschlossen hat: @ADri87 schrieb: Oder reicht der KFB als Nachweis der Elterneigenschaft? Da für die Elterneigenschaft (also zur Vermeidung des Zusatzbeitrages in der Pflegeversicherung) der Arbeitgeber unterschiedlichste Alternativen hat, die Elterneigenschaft zu prüfen; und es dem Arbeitgeber überlassen ist, welche dieser Alternativen er wählt, kann es durchaus zu einer solchen Konstellation kommen. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber allein die ELSTAM als Nachweis der Elterneigenschaft anerkennt. Das sollte bei Prüfungen kein Problem darstellen dürfen ... Aus den von Ihnen genannten Gründen (KFB ungleich Elterneigenschaft) akzeptiere ich (als Arbeitgebervertreter) aber seit Einführung des Zuschlags für Kinderlose nur den Elternnachweis mittels Geburtsurkunde u. ä. Der KFB allein wird nicht als Nachweis der Elterneigenschaft akzeptiert. Viele Grüße
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