Liebe Community, ich habe heute eine Probeabrechnung in Lodas gemacht und festgestellt, dass es eine Änderung beim Jobticket gab. Das Deutschlandticket versteuert der Arbeitgeber mit 25%, sodass es nicht auf der LStB angegeben ist und auch nicht mit der Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung verrechnet wird. Bisher haben wir das Deutschlandticket über die Stammdaten im Reiter Entlohnung / Festbezüge mit Stammlohnart 839 mit dazugehörigem Nettoabzug erfasst und abgerechnet. Ich erhalte die folgende Fehlerbeschreibung: Die Angaben für das Jobticket sind unvollständig. Die eigene Lohnart (Stammlohnart 839) wird nicht abgerechnet. Erfassen Sie die notwendigen Angaben unter Personaldaten / Entlohnung / Fahrtkostenzuschuss in der Gruppe Jobticket. Weitere Informationen finden Sie im Datev Hilfe-Center, Dokument 1029839. Auch auf der Probeabrechnung ist das Deutschlandticket jetzt nicht mehr angegeben. Verstehe ich es richtig, dass ich in den Festbezügen die Lohnart (Stammlohnart 839) fürs Deutschlandticket rausnehmen muss den bestehenden Nettoabzug beibehalten kann eine neue Lohnart fürs Deutschlandticket mit Stammlohnart 867 anlegen muss und diese in den Personaldaten / Entlohnung / Fahrtkostenzuschuss erfasse mit dem Wert des Deutschlandtickets (=46,55 €) und den Haken bei Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln 25% pauschal (ab 01/2020) setze. Was mich allerdings wundert: im Datev Dok.-Nr.: 1002688 steht, dass das Ticket bei 25% Pauschalversteuerung mit der Stammlohnart 839 abgerechnet wird. Wenn ich hier den Wert des Tickets erfassen will, erhalte ich aber einen Fehler Kann mir hierzu jmd. weitere Infos geben? Gibt es hierzu einen Massenänderungsmöglichkeit? Die Änderung betrifft alle unser Mitarbeitenden mit Deutschlandticket.. Muss ich die Änderung in Lodas rückwirkend ab 01/2024 vornehmen oder ist ab 06/2024 ausreichend? Vielen Dank & schöne Grüße, Anja
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