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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

140
letzte Antwort am 21.10.2024 14:16:14 von Gelöschter Nutzer
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VerenaWied
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@314159  schrieb:

@deusex  schrieb:

@VerenaWied  schrieb:

Kostenlos ist es derzeit, wird aber zukünftig bepreist (Über den Preis ist man sich in Nürnberg aber wohl noch nicht einig):


Die E-Rechnungsplattform selbst bleibt auch 2025 kostenlos.

Die E-Rechnungsschreibung darüber kostet dann 5,00 €/Jahr je Account.


Korrekt die E-Rechnungsplattform ist kostenlos. Aber mit der E-Rechnungsplattform kann man noch keine Rechnungen versenden/empfangen. Dafür muss das E-Rechnungspostfach kostenpflichtig aktiviert/gebucht werden. 

Aber wie viel ist noch offen.


Genau das. Die Plattform selber bietet ja nur rudimentäre Lösungen. Aber nutzen muss ich ja das Postfach und das wird bepreist.

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deusex
Allwissender
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gelöscht: Fehlinformation

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deusex
Allwissender
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gelöscht: Fehlinformation

 

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lukasklein
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Hallo @frgntz ,

 

möglicherweise ist es noch zu früh am Freitagmorgen oder mein Kaffee heute früh hat seine Wirkung verfehlt. Ich kann Ihnen leider nicht folgen.

 


@frgntz  schrieb:

So sehe ich das auch. Von Verarbeitung ist im BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzugsberechtigung keine Rede.

Genau. 

 


@frgntz  schrieb:

Ich muss aber dennoch eine E-Rechnung verarbeiten können, um überhaupt einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Es ist also keine Voraussetzung für die Berechtigung, aber eine logische Folge zum Empfang der E-Rechnung. Ich kann erst die Vorsteuer eines XML-Datensatzes geltend machen, wenn ich ihn verarbeiten kann.

Sie müssen die E-Rechnung irgendwie (!) verarbeiten um einen gültigen Vorsteuerabzug zu bekommen. Sie könnten den Umsatzsteuerbetrag händisch in Ihre USt-VA eintragen und die Welt wäre in Ordnung. Demnach ändert sich nichts zur bisherigen Praxis. 

 

Grüße



 

rschoepe
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@deusex  schrieb:

@314159  schrieb:

Aber wie viel ist noch offen.


Nein ist es nicht, wie ich oben geschrieben habe.


Bloß nochmal, dass wir alle über das Gleiche reden:

Es geht gerade um diesen Teil der Plattform, korrekt?

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deusex
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@rschoepe  schrieb:

@deusex  schrieb:

@314159  schrieb:

Aber wie viel ist noch offen.


Nein ist es nicht, wie ich oben geschrieben habe.


Bloß nochmal, dass wir alle über das Gleiche reden:

Es geht gerade um diesen Teil der Plattform, korrekt?

rschoepe_0-1729240962398.png

 


Ja, ich habe da gerade nochmals nachrecherchiert und Sie haben recht

 

Die Bepreisung des E-Rechnungs-Postfach ist noch nicht festgelegt und folgt 2025 !

 

Die vorigen Aussagen hierzu wurden editiert.

 

deusex_0-1729241408708.png

 

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frgntz
Einsteiger
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Nachricht 127 von 141
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@lukasklein 

 

Mit verarbeiten meinte ich überhaupt den Vorsteuerbetrag aus einem XML-Datenesatz herauszulesen. Wenn ich z.B. eine X-Rechnung bekomme, kann ich nicht ohne weiteres den Vorsteuer Betrag sehen/lesen. Da bringt mir der Empfang erstmal nichts für den Vorsteuerabzug.

 

Ich muss also die Datei verarbeiten (XML-Daten anzeigen lassen; in ein lesbares Format kovertieren, wie es der Viewer in Unternehmen online mit X-Rechnungen macht), damit ich die Vorsteuer überhaupt ansetzen kann.

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mivo
Einsteiger
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ELSTER - Aktuelles

@metalposaunist hoffentlich bekomme ich jetzt keinen Ärger von Dir...)

 

Ich bin gespannt wie weit man mit "meinen Belegen kommt" 😂

 

Gut zu wissen

  • Der Speicherplatz für Ihre Belege bei Mein ELSTER beträgt 100 MB. Ist dieses Limit erreicht, müssen Sie zuerst Belege löschen, um weitere hochladen zu können. Das Limit entspricht etwa 50 Belegen.
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lukasklein
Fortgeschrittener
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Hallo @frgntz ,

 

die E-Rechnungsformate sind meines Wissens nach nicht geschützt und können im Quelltext angezeigt werden. Rein technisch ist es also sehr wohl möglich die Umsatzsteuer herauszulesen. Es würde Sie niemand stoppen die XML-Datei in Excel zu visualisieren. 

 

Den Anspruch zum Vorsteuerabzug hat man aber vollkommen unabhängig davon solange eine korrekte E-Rechnung vorliegt. 

 

Grüße

 

 

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wwinkelhausen
Meister
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Wenn Sie aber die Datei nur in Excel oder einem Editor öffnen, können Sie nur schwer überprüfen, ob die XML-Datei dem Standard entspricht. Ich habe schon X-Rechnungen vorliegen, die von Überprüfungsprogrammen nicht als gültige X-Rechnung qualifiziert werden und auch z.B. von DUO nicht visualisiert werden können.

Wenn der Prüfer die Datei später nicht visualisiert bekommt, werden Sie mit dem Vorsteuerabzug Probleme bekommen, auch wenn der Vorsteuerbetrag irgendwo in der Datei steht.

Dinosaurier
deusex
Allwissender
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Ich denke allerdings, dass auch die Finanzverwaltung hier mitziehen muss und in die Prüfersoftware ein "Gimmick" eingebaut bekommt, das auch rein elektronische Rechnungen auf Ordnungsmäßigkeit prüfen kann; ob dies allerdings noch vor dem Vebrenner-Aus kommt oder nicht wage ich nicht zu behaupten.

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lukasklein
Fortgeschrittener
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Nachricht 132 von 141
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Hallo @wwinkelhausen ,

 

vollkommen richtig. Ich sprach ja immer von gültigen bzw. korrekten E-Rechnungen. 

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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 133 von 141
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Und wie wollen Sie die Richtigkeit ohne Verarbeitung feststellen?

Dinosaurier
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frgntz
Einsteiger
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Das war auch mein Gedanke. Wenn ich einen XML-Datensatz empfange, muss ich ihn doch erst verarbeiten können und prüfen können, ob es überhaupt eine ordnungsgemäße E-Rechnung ist. Reinen Vorsteuerbetrag kriegen wir raus, normaler Handwerker sieht nur eine Datei, die er nicht öffnen kann.

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noescher
Erfahrener
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Mandanten könnten z.b. dieses kostenlose Prüftool verwenden

Release OpenXRechnungToolbox v3.0.0, 2024-10-05 · jcthiele/OpenXRechnungToolbox · GitHub

 

Die DATEV-Plattform ist natürlich viel komfortabler

Viele Grüße
Peter Nöscher
lukasklein
Fortgeschrittener
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Hallo @frgntz ,

 

hätten Sie Ihre Beiträge so formuliert, dass es Ihnen um die Prüfung ginge, hätte ich nicht geantwortet. 

 

Leider ging dies aus Ihrem ersten Beitrag, auf den sich meine Antworten bezogen, nicht hervor. 

 

Ich habe Sie deshalb komplett missverstanden. Sorry!

 

Grüße.

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vogtsburger
Allwissender
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@VerenaWied  schrieb:

Kostenlos ist es derzeit, wird aber zukünftig bepreist (Über den Preis ist man sich in Nürnberg aber wohl noch nicht einig):

... die Preisfindung ist ja auch nicht ganz so trivial 

 

Es ist immer eine 'Gratwanderung' zwischen Lachen und Weinen, zwischen Lust und Schmerz

 

Die Frage ist immer:

was kann man dem 'Patienten' noch zumuten, bevor er aufsteht und fluchtartig den Ort verlässt ? 😎

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... als Datev-Anwender bleibt man fit, wg. der täglichen Klimmzüge, Saltos, Hindernisläufe, Wiederholungen, Workouts ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... bei Apple-Software interagiert man mit Gesten, bei Datev wie gestern und vorgestern ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"feine Pfote, derbe Patsche, fiddelt auf der selben Bratsche" (Heinrich Heine, 1797–1856) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... nein, ich bin nicht im KUG-LuGs-Klan ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Motto: "Immer positiv denken und negativ bleiben !" ... bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ....(betr. CORONA)







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... kein Mitglied des KUG-LuGs-KLANs, sondern eher von REWE & Co ... Bits & Bikes bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


Viele Grüße, M. Vogtsburger
☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
VerenaWied
Fortgeschrittener
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Nachricht 138 von 141
717 Mal angesehen

@vogtsburger  schrieb:

Es ist immer eine 'Gratwanderung' zwischen Lachen und Weinen, zwischen Lust und Schmerz


Ich nehme Lachen und Lust. Finde ich nur vllt. nicht bei der DATEV.

 

Zum Thema Kosten:

Da diese Lösung für alle, also auch für Nicht-DATEV-Nutzer zugänglich ist, finde ich es ok, dass es was kostet. Ich verstehe nur nicht, wieso wir im Oktober noch nicht wissen wie viel. 

 

Ich behalte das im Hinterkopf für Mandanten, die nur "kleine Lösungen" benötigen. Ich bin aber prinzipiell ein Freund vom vorherigen Testen und Anschauen. Da das Postfach noch nicht nutzbar ist, interessiert es mich im Moment auch nicht weiter.

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 139 von 141
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@thorstenmüller  schrieb:
Im Grunde genommen würde mir es für die Unternehmer wie bspw. Vermieter völlig ausreichen, wenn sie ein Tool an der Hand haben, mit dem sie E-Rechnungen auslesen können.

Das ging mir auch durch den Kopf, gibt es so etwas denn nicht?

 

Denn wenn der Versand von E-Rechnungen für die meisten Mandanten erst ab 2028 Pflicht wird, würde das ja völlig ausreichen. Auch für viele SteuerberaterInnen wäre die Grenze von 800.000 Umsatz keine Hürde. Nur die Unternehmensmandate werden wohl früher eine E-Rechnung haben wollen.

Dafür hatte ich eigentlich auf eine schlanke Datev-Lösung gesetzt - aber das wird wohl nichts.


 

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renek
Meister
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Nachricht 140 von 141
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Kommen Sie mal rüber:

https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/E-Rechnung/m-p/450208#M49983

 

Das neue BMF kam heute per Mail und ich mir mal die Mühe gemacht das zu lesen. Natürlich nicht weil es Spaß macht, sondern weil ich es selbst brauche 😉

 

Bei der Pflicht zum Erstellen gibt es Ausnahmen die bspw Vermieter trifft. Empfang leider nicht. Also brauchen Sie (zumindest laut BMF) eine E-Mail-Adresse. Es gibt da auch Services dafür im Netz. Kommt echt auf den Mandanten an.

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 141 von 141
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Danke, ich komme mal rüber 🙂

Scheint ja dann einfach zu sein, wenn ich die E-Rechnungen in UO mit dem Datev Viewer ansehen oder als PDF ausgeben kann

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letzte Antwort am 21.10.2024 14:16:14 von Gelöschter Nutzer
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