@314159 schrieb:
@deusex schrieb:
@VerenaWied schrieb:Kostenlos ist es derzeit, wird aber zukünftig bepreist (Über den Preis ist man sich in Nürnberg aber wohl noch nicht einig):
Die E-Rechnungsplattform selbst bleibt auch 2025 kostenlos.
Die E-Rechnungsschreibung darüber kostet dann 5,00 €/Jahr je Account.
Korrekt die E-Rechnungsplattform ist kostenlos. Aber mit der E-Rechnungsplattform kann man noch keine Rechnungen versenden/empfangen. Dafür muss das E-Rechnungspostfach kostenpflichtig aktiviert/gebucht werden.
Aber wie viel ist noch offen.
Genau das. Die Plattform selber bietet ja nur rudimentäre Lösungen. Aber nutzen muss ich ja das Postfach und das wird bepreist.
gelöscht: Fehlinformation
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Hallo @frgntz ,
möglicherweise ist es noch zu früh am Freitagmorgen oder mein Kaffee heute früh hat seine Wirkung verfehlt. Ich kann Ihnen leider nicht folgen.
@frgntz schrieb:So sehe ich das auch. Von Verarbeitung ist im BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzugsberechtigung keine Rede.
Genau.
@frgntz schrieb:Ich muss aber dennoch eine E-Rechnung verarbeiten können, um überhaupt einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Es ist also keine Voraussetzung für die Berechtigung, aber eine logische Folge zum Empfang der E-Rechnung. Ich kann erst die Vorsteuer eines XML-Datensatzes geltend machen, wenn ich ihn verarbeiten kann.
Sie müssen die E-Rechnung irgendwie (!) verarbeiten um einen gültigen Vorsteuerabzug zu bekommen. Sie könnten den Umsatzsteuerbetrag händisch in Ihre USt-VA eintragen und die Welt wäre in Ordnung. Demnach ändert sich nichts zur bisherigen Praxis.
Grüße
@rschoepe schrieb:
@deusex schrieb:
@314159 schrieb:Aber wie viel ist noch offen.
Nein ist es nicht, wie ich oben geschrieben habe.
Bloß nochmal, dass wir alle über das Gleiche reden:
Es geht gerade um diesen Teil der Plattform, korrekt?
Ja, ich habe da gerade nochmals nachrecherchiert und Sie haben recht.
Die Bepreisung des E-Rechnungs-Postfach ist noch nicht festgelegt und folgt 2025 !
Die vorigen Aussagen hierzu wurden editiert.
Mit verarbeiten meinte ich überhaupt den Vorsteuerbetrag aus einem XML-Datenesatz herauszulesen. Wenn ich z.B. eine X-Rechnung bekomme, kann ich nicht ohne weiteres den Vorsteuer Betrag sehen/lesen. Da bringt mir der Empfang erstmal nichts für den Vorsteuerabzug.
Ich muss also die Datei verarbeiten (XML-Daten anzeigen lassen; in ein lesbares Format kovertieren, wie es der Viewer in Unternehmen online mit X-Rechnungen macht), damit ich die Vorsteuer überhaupt ansetzen kann.
( @metalposaunist hoffentlich bekomme ich jetzt keinen Ärger von Dir...)
Ich bin gespannt wie weit man mit "meinen Belegen kommt" 😂
Gut zu wissen
- Der Speicherplatz für Ihre Belege bei Mein ELSTER beträgt 100 MB. Ist dieses Limit erreicht, müssen Sie zuerst Belege löschen, um weitere hochladen zu können. Das Limit entspricht etwa 50 Belegen.
Hallo @frgntz ,
die E-Rechnungsformate sind meines Wissens nach nicht geschützt und können im Quelltext angezeigt werden. Rein technisch ist es also sehr wohl möglich die Umsatzsteuer herauszulesen. Es würde Sie niemand stoppen die XML-Datei in Excel zu visualisieren.
Den Anspruch zum Vorsteuerabzug hat man aber vollkommen unabhängig davon solange eine korrekte E-Rechnung vorliegt.
Grüße
Wenn Sie aber die Datei nur in Excel oder einem Editor öffnen, können Sie nur schwer überprüfen, ob die XML-Datei dem Standard entspricht. Ich habe schon X-Rechnungen vorliegen, die von Überprüfungsprogrammen nicht als gültige X-Rechnung qualifiziert werden und auch z.B. von DUO nicht visualisiert werden können.
Wenn der Prüfer die Datei später nicht visualisiert bekommt, werden Sie mit dem Vorsteuerabzug Probleme bekommen, auch wenn der Vorsteuerbetrag irgendwo in der Datei steht.
Ich denke allerdings, dass auch die Finanzverwaltung hier mitziehen muss und in die Prüfersoftware ein "Gimmick" eingebaut bekommt, das auch rein elektronische Rechnungen auf Ordnungsmäßigkeit prüfen kann; ob dies allerdings noch vor dem Vebrenner-Aus kommt oder nicht wage ich nicht zu behaupten.
Hallo @wwinkelhausen ,
vollkommen richtig. Ich sprach ja immer von gültigen bzw. korrekten E-Rechnungen.
Und wie wollen Sie die Richtigkeit ohne Verarbeitung feststellen?
Das war auch mein Gedanke. Wenn ich einen XML-Datensatz empfange, muss ich ihn doch erst verarbeiten können und prüfen können, ob es überhaupt eine ordnungsgemäße E-Rechnung ist. Reinen Vorsteuerbetrag kriegen wir raus, normaler Handwerker sieht nur eine Datei, die er nicht öffnen kann.
Mandanten könnten z.b. dieses kostenlose Prüftool verwenden
Release OpenXRechnungToolbox v3.0.0, 2024-10-05 · jcthiele/OpenXRechnungToolbox · GitHub
Die DATEV-Plattform ist natürlich viel komfortabler
Hallo @frgntz ,
hätten Sie Ihre Beiträge so formuliert, dass es Ihnen um die Prüfung ginge, hätte ich nicht geantwortet.
Leider ging dies aus Ihrem ersten Beitrag, auf den sich meine Antworten bezogen, nicht hervor.
Ich habe Sie deshalb komplett missverstanden. Sorry!
Grüße.
@VerenaWied schrieb:Kostenlos ist es derzeit, wird aber zukünftig bepreist (Über den Preis ist man sich in Nürnberg aber wohl noch nicht einig):
... die Preisfindung ist ja auch nicht ganz so trivial
Es ist immer eine 'Gratwanderung' zwischen Lachen und Weinen, zwischen Lust und Schmerz
Die Frage ist immer:
was kann man dem 'Patienten' noch zumuten, bevor er aufsteht und fluchtartig den Ort verlässt ? 😎
@vogtsburger schrieb:Es ist immer eine 'Gratwanderung' zwischen Lachen und Weinen, zwischen Lust und Schmerz
Ich nehme Lachen und Lust. Finde ich nur vllt. nicht bei der DATEV.
Zum Thema Kosten:
Da diese Lösung für alle, also auch für Nicht-DATEV-Nutzer zugänglich ist, finde ich es ok, dass es was kostet. Ich verstehe nur nicht, wieso wir im Oktober noch nicht wissen wie viel.
Ich behalte das im Hinterkopf für Mandanten, die nur "kleine Lösungen" benötigen. Ich bin aber prinzipiell ein Freund vom vorherigen Testen und Anschauen. Da das Postfach noch nicht nutzbar ist, interessiert es mich im Moment auch nicht weiter.
@thorstenmüller schrieb:
Im Grunde genommen würde mir es für die Unternehmer wie bspw. Vermieter völlig ausreichen, wenn sie ein Tool an der Hand haben, mit dem sie E-Rechnungen auslesen können.
Das ging mir auch durch den Kopf, gibt es so etwas denn nicht?
Denn wenn der Versand von E-Rechnungen für die meisten Mandanten erst ab 2028 Pflicht wird, würde das ja völlig ausreichen. Auch für viele SteuerberaterInnen wäre die Grenze von 800.000 Umsatz keine Hürde. Nur die Unternehmensmandate werden wohl früher eine E-Rechnung haben wollen.
Dafür hatte ich eigentlich auf eine schlanke Datev-Lösung gesetzt - aber das wird wohl nichts.
Kommen Sie mal rüber:
https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/E-Rechnung/m-p/450208#M49983
Das neue BMF kam heute per Mail und ich mir mal die Mühe gemacht das zu lesen. Natürlich nicht weil es Spaß macht, sondern weil ich es selbst brauche 😉
Bei der Pflicht zum Erstellen gibt es Ausnahmen die bspw Vermieter trifft. Empfang leider nicht. Also brauchen Sie (zumindest laut BMF) eine E-Mail-Adresse. Es gibt da auch Services dafür im Netz. Kommt echt auf den Mandanten an.
Danke, ich komme mal rüber 🙂
Scheint ja dann einfach zu sein, wenn ich die E-Rechnungen in UO mit dem Datev Viewer ansehen oder als PDF ausgeben kann