Hallo Community,
vielen Dank für Eure zahlreichen Beiträge zu diesem Thema.
Bitte habt noch etwas Geduld. Voraussichtlich nächste Woche werden wir hier einen entsprechenden Beitrag posten, um möglichst zusammenfassend alle Eure Fragen zu klären.
Hallo Community,
damit der Thread besser gefunden wird und der Inhalt klar erkennbar ist, habe ich den Titel angepasst.
@Sabrina_Simmerlein andere würden diese Änderung als Zensur titulieren. Was mir im Traum nicht einfiele.
Ihnen persönlich ein schönes Wochenende.
JJunker
@jjunker schrieb:andere würden diese Änderung als Zensur titulieren.
Warum? Frau Simmerlein hat doch nur "Abfrage Versicherungsnummer" vor den bisherigen Namen "Echt jetzt, DATEV?" davorgesetzt.
Das hat, finde ich, durchaus zu einer Verdeutlichung geführt.
@mhaas schrieb:
Der pragmatische Weg wäre doch:
SV-Nr. wie vom AN übermittelt eintragen und eine Abfrage starten, die dann innerhalb von max. 5 Min. von der Einzugsstelle bestätigt wird (oden eben auch nicht). In dieser Zeit kann ich aber schon weitere MA anlegen bzw. die Abfrage der SV-Nr. starten. Sobald eine Rückmeldung da ist, erfasse ich die weiteren Daten und alles ist fein.
Zu einfach gedacht?
So sehe ich das auch - aber wieso einfach wenns auch kompliziert geht.
Wenn ich mir aber die e-mail von Datev vom 02.10.2024 so durchlese unter "Hinweis", dann kann ich ja für einen neuen Mitarbeiter keine Probeabrechnung machen bis Stammdaten verarbeitet wurden und das Rückgemeldet ist?
Und was ist wenn mir nur der Geburtsort fehlt obwohl ich eine SV-Nr. habe - dann kann ich ja die Stammdaten wohl auch nicht schicken, da ja ein Feld nicht bestückt werden kann und somit keine Abfrage und Rückmeldung erfolgt.
Echt jetzt - keine Probeabrechnung ohne das ganze vorgeplänkel?
Nochmal: die Versicherungsnummer kann auch weiterhin zu Fuß reingehämmert werden…
@jjunker schrieb:@Sabrina_Simmerlein andere würden diese Änderung als Zensur titulieren. Was mir im Traum nicht einfiele.
Ihnen persönlich ein schönes Wochenende.
JJunker
Nein, der Titel hat mich auch gestört, da er unpassend war. In dem Fall hätte der hintere Teil sogar wegfallen dürfen 😉
Hier wurden ja keine Inhalte frisiert.
@Uwe_Lutz schrieb:
@jjunker schrieb:andere würden diese Änderung als Zensur titulieren.
Warum? Frau Simmerlein hat doch nur "Abfrage Versicherungsnummer" vor den bisherigen Namen "Echt jetzt, DATEV?" davorgesetzt.
Das hat, finde ich, durchaus zu einer Verdeutlichung geführt.
Dazu gibt es eine Vorgeschichte in einem anderen Thread und @jjunker wollte mir das bei der Gelegenheit aufs Brot schmieren ...
Nicht sachdienlich
Hallo @wielgoß
ja, das habe ich in einem vorherigen Beitrag von Ihnen schon soweit rausgelesen. War für mich auch eine gute Info das es nur das Feld am Anfang der Erfassung betrifft das inaktiv ist.
Mir geht es eigentlich hier nur um die Äußerung von DATEV in der e-mail, das ohne vorheriges Arbeitnehmer-Stammdaten Senden und die dazu ausgelöste Abfrage der Vers.Nr. keine Probeabrechnung möglich ist.
Das wäre ja so, als wenn ich keine Probeabrechnung machen könnte wenn die Abfrage der Steuerklasse noch nicht durch ist obwohl ich die eingeben kann.
Hallo,
die Sache mit der Probeabrechnung hat mit der Versicherungsnummernabfrage nichts zu tun, sondern allgemein mit dem Senden der Stammdaten (wie aktuell auch schon…).
Beste Grüße
Christian Wielgoß
@Sabrina_Simmerlein Entschuldigung für den Vorwurf der Zensur. So wie der Screenshot Mei es Handys ist habe ich Ihren Post gesehen. Das es sich dabei um eine Ergänzung handelt war für mich nicht auf den ersten Blick zu sehen.
Ihnen ein schönes Wochenende,
JJunker
@Mühsam schrieb:
Warum hat man dann Personaldaten Online überhaupt entwickelt?
Weil es genug Genossen gibt, die meinen, dass das (auch) von DATEV kommen muss. So meine Vermutung.
Tatsächlich erwarte auch ich, dass die DATEV die vor- und nachgelagerten Prozesse mit eigenen Lösungen abbildet.
Wenn ich die monatlichen Kosten auf der DATEV-Rechnung für Leistungen im Zusammenhang mit Lohn ansehe, sind das sehr ambitionierte Beträge. Dafür erwarte ich auch mehr, als nur die Grundleistung der reinen Lohnabrechnung. Hier immer weitere Marktplatzteilnehmer zu zahlen, bei steigenden DATEV-Kosten, sehe ich nicht ein.
Dass jetzt, im Zusammenhang mit der Versicherungsnummernabfrage, die excel-basierten Personalfragebögen angepasst werden müssen, weil Personaldaten online nicht praxistauglich ist, lässt mich allerdings nur mit dem Kopf schütteln.
@moeller schrieb:
Tatsächlich erwarte auch ich, dass die DATEV die vor- und nachgelagerten Prozesse mit eigenen Lösungen abbildet.
Dann solltest Du deine Erwartungen jedoch senken, um Enttäuschungen im Voraus zu vermeiden. DATEV bietet langfristig nur eine gesetzlich §§§ korrekte Lohnabrechnung an. Alles andere drumherum lösen Marktplatzteilnehmer technologisch deutlich besser. Das noch vorhandene PMS ist in der Zeit und technologisch leider stehen geblieben.
Mit dem Personalbenchmark online hätte man auch mehr Richtung Nettolohnoptimierung gehen können. Den Anspruch hatte DATEV intern aber wohl nicht.
@wielgoß schrieb:... letztendlich setzt DATEV die Änderungen um, die vom Gesetzgeber bzw. vom Spitzenverband so gefordert werden - und bei diesen Änderungen brauchen wir wie bei vielen Dingen sicherlich nicht über Effizienz zu diskutieren.
Und hier ist genau mein Problem. Wo hat der Gesetzgeber dies vorgeschrieben?
@tbehrens schrieb (https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/LODAS-Version-14-2-Update-ab-02-10-24/m-p/446589/highlight/true#M109456) :
Du findest hier auf Seite 22 bei Punkt 1.1.12 die Pflicht zur Abfrage der Versicherungsnummer...Aber der Punkt 1.1.12 verweist auf § 28a Absatz 3a SGB IV. Dieser beinhaltet, dass die Versicherungsnummer abgefragt werden muss, wenn die Versicherungsnummer fehlt. Keine grundsätzliche zwingende Abfrage.
Also Datev nach welcher gesetzliche Grundlage wird die Eingabemöglichkeit der Versicherungsnummer bei Neueinrichtung blockiert?
Guten Morgen,
lassen wir doch @Sabrina_Simmerlein die Chance, sich wie angekündigt zu dieser Thematik hier zu melden...
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Personalfragebögen zur Vorerfassung von Personaldaten - DATEV Hilfe-Center
Es ist ja super, dass wir die gesetzlichen Änderungen mitgeteilt und implementiert bekommen.
Ich frage mich nur warum wir die zur Verfügung gestellten Dokumente im Rahmen einer so großen Prozessumstellung. (Umkehrung Bring- und Hohlprinzip) nicht auch angepasst bekommen.
@DATEV Ihr seid ein so großer "Verein" da denkt niemand mit und passt die Dokumente an? Ja Fehler passieren, auch mir. Unterscheid ich bin "alleine". Bei euch sollte im Rahmen einer Programmveränderung eigentlich in der Checkliste stehen ob alle mit der Änderung zusammenhängenden Dokumente noch aktuell sind.
Nur bei fehlender Versicherungsnummer ist nach dem LODAS Update nicht mehr richtig.
@tbehrens schrieb:
@wielgoß schrieb:... letztendlich setzt DATEV die Änderungen um, die vom Gesetzgeber bzw. vom Spitzenverband so gefordert werden - und bei diesen Änderungen brauchen wir wie bei vielen Dingen sicherlich nicht über Effizienz zu diskutieren.
Und hier ist genau mein Problem. Wo hat der Gesetzgeber dies vorgeschrieben?
@tbehrens schrieb (https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/LODAS-Version-14-2-Update-ab-02-10-24/m-p/446589/highlight/true#M109456) :
Du findest hier auf Seite 22 bei Punkt 1.1.12 die Pflicht zur Abfrage der Versicherungsnummer...Aber der Punkt 1.1.12 verweist auf § 28a Absatz 3a SGB IV. Dieser beinhaltet, dass die Versicherungsnummer abgefragt werden muss, wenn die Versicherungsnummer fehlt. Keine grundsätzliche zwingende Abfrage.
Also Datev nach welcher gesetzliche Grundlage wird die Eingabemöglichkeit der Versicherungsnummer bei Neueinrichtung blockiert?
Hatte ich am 04.10. bereits geschrieben
ID: a1539fb6-d97d-4215-86a5-32ad70ae1d46 im Pflichtenheft 2024.2
Ich habe die ganzen Beiträge dazu nicht alle flächendeckend gelesen. Sobald jedoch die LODAS-Version vom 30.12.2024 eingespielt und damit das Abfragefeld für die Versicherungsnummer ausgegraut ist, sieht meine Lösung dazu wie folgt aus:
Pragmatische Lösung ohne Nachteile, oder doch?
Hallo Herr Klimm,
beide Treffer beziehen sich leider nur auf die Kategorie Versorgungsbezieherstamm, gilt somit nicht umfassend für die Erfassung jeglicher Abrechnungsfälle.
LG
Anne Koch
@Mühsam schrieb:Das eigentliche Problem besteht doch darin, dass man leider zu oft noch mit fehlenden, falschen, unleserlichen Daten arbeiten muss.
Kann ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen. Bzw. betrifft das primär die Stundenzettel bei meinen Baulöhnern, aber nicht die Personalfragebögen. Zumal die SV-Nummer ja eine (mehrfache!) eingebaute Plausibilitätsprüfung hat. Da muss der AN also schon gezielt falsche Angaben machen, damit das Lohnprogramm nicht meckert. Und bei den Mandanten, die sich die Unterlagen nicht vorlegen lassen und dann selbst in den Personalfragebogen oder ihre PMS abtippen, bekomme ich häufig eine Kopie des SV-Ausweises mitgeschickt.
@Mühsam schrieb:Dass die andere Seite bei einem elektronischen Verfahren keine Lust auf falsche Daten hat, ist nachzuvollziehen und jeder andere würde ebenso versuchen, den Prozess zu verbessern.
Aber doch nicht, indem man uns Lohnabrechnerïnnen gängelt! Vorher würde ich es mit einer Kampagne versuchen, die den AN nochmal einbläut, dass die SV-Nummer genauso wichtig ist wie die Steuer-ID. Aber das kostet ja Geld …
@Georg_Klimm schrieb:
ID: a1539fb6-d97d-4215-86a5-32ad70ae1d46 im Pflichtenheft 2024.2
Im Pflichtenheft 2024.2 finde ich die ID nicht, da stehen nur Sachen zur eAU und Abfrage von Vorerkrankungszeiten. Wenn ich nach der ID google, bekomme ich das Pflichtenheft 2023.2, das dazu bloß schreibt:
Die Sozialversicherungsnummer (VSNR) kann auch dem Rentenbescheid (bei Bezug einer eigenen Rente) entnommen werden.
Hallo in die Runde,
das alles führt dazu, dass man als Lohnbuchhalter bei denen, die davon keine Ahnung haben, als unzurechnungsfähig angesehen wird angesichts dieser Historie:
1. Die Vorlage des SV-Ausweises ist (seit wann?) nicht mehr nötig (und damit datenschutzrechtlich auch nicht mehr möglich), da die ANGABE der Versicherungsnummer ausreichend ist.
2. Ab sofort ist auch die Angabe der Versicherungsnummer nicht mehr notwendig, statt dessen aber die Angabe all der vorgenannten Daten (ab wann wird wohl auch noch die Schlüpfergröße relevant sein?) und dem zwangweisen Abruf der SV-Nummer, die durch die Vorlage des SV-Ausweises ja verifiziert werden könnte? 🤔
Meine Kollegen fragen sich sicher zu Recht, was ich als Lohnabrechner wohl in regelmäßigen Abständen zum Frühstück nehme und ob ich unter so viel Langeweile leide, dass ich mir immer aberwitzigere und den vorhergehenden Anforderungen widersprechende Wünsche einfallen lasse. Und der eigentlich notwendige Hinweis: "Da kann ich aber nichts dafür!" ist so peinlich ...
Ich bin alt und verstehe das alles nicht mehr! (Obwohl ich wahrscheinlich gerade aufgrund meines Alters das alles (zu Recht?) als Blödsinn verstehe und einordnen kann.
VG
Ja, das sind wahre Worte!
Unter anderem deshalb will heutzutage ja auch kaum noch jemand Löhne abrechnen, in Stellenanzeigen steht sowas wie "Aufgabengebiete: Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Löhne - aber nur wenn Du magst!" und während der Lohnwoche behandeln einen die Nicht-Lohn-Kollegen mit einer Mischung aus Angst und Respekt.
Wenn ich mit fachfremden, aber interessierten Dritten ab und an über die Regelungen in der Lohnabrechnung spreche, dann komme ich mir immer irgendwie durchgeknallt vor, wenn ich mir selbst so zuhöre, weil Vieles einfach nur noch absurd ist.
Hallo @rschoepe ,
auf Seite 20 oben in 2024.2 steht das mit der verpflichtenden Abgabe. Bei F1 und F2 habe ich dann aber abgebrochen, da warte ich lieber auf die DATEV.
Das ist aber immer noch zur eAU und den bei der Abfrage anzugebenden Firmenstammdaten. Mit der verpflichtenden Abfrage der SV-Nummer hat das nichts zu tun. 😉
Stimmt! Ich geb's echt auf... 😯
Hallo lohnexperte,
mit meinen 45 Berufsjahren gehöre ich auch schon zu den Oldtimern, die noch LOHN RZ mit Kennziffern-Wert-Erfassung unter DESY (alles vor der Existenz von LODAS) kennengelernt haben. Der Schwachsinn, der in den letzten Jahren aus Berlin gekommen ist und von den Ampel-Dilettanten verzapft wurde, zeugt von einem Bildungsnotstand in der Regierung und allen rot-grünen Ministerien, wie wir ihn seit 1945 noch nicht hatten. Daher kann ich nur sagen: LEUTE, GEHT WÄHLEN! Die nächste Bundestagswahl ist Deutschlands letzte Chance. (Und dabei meine ich nicht das braune Pack)!
Ich bedauere nicht, hier politisch zu werden, denn schließlich ist das, worüber wir reden, Ausfluss dieser Politik!
@MartinSeemann schrieb:
LEUTE, GEHT WÄHLEN!
Und was / wen 🤔? Die Tierschutzpartei? Die Rentnerpartei? Die Partei die Partei? Die Piraten 🏴?
@MartinSeemann schrieb:Der Schwachsinn, der in den letzten Jahren aus Berlin gekommen ist und von den Ampel-Dilettanten verzapft wurde, zeugt von einem Bildungsnotstand in der Regierung und allen rot-grünen Ministerien, wie wir ihn seit 1945 noch nicht hatten.
Hast du (mindestens) 12 Jahre CSU-Verkehrsministerium verschlafen?😬