Guten Morgen @gülay, wenn Sie für Ihren Mandanten je Belegtyp eine Empfangsadresse unter Ihrer Domain anlegen, die Anhänge (Belege) automatisch bei sich auf den Server speichern lassen und dann via Belegtransfer hochladen, dürfte das eine technische Möglichkeit darstellen welche die AGBs nicht verletzt. Hochgeladen wird in dem Szenario ja durch die Kanzlei. Nur: Der technische Aufwand, die erforderlichen Skripte, die Pflege des Ganzen, die Unsicherheit in Bezug auf die AGBs, die Kosten für x Postfächer,..... Was wir haben ist eine Quartalsbuchhaltung bei der uns das Mandat via Transferservice (Dropbox) die Belege nach Typen sortiert zur Verfügung stellt und wir hochladen. Sind vielleicht 40 Belege je Quartal. Die Kosten für Belege online werden schon bei der Erstellung der EÜR durch das Vorliegen der Belege wieder eingespart. In der Regel wird in solchen Fällen aber die lokale Speicherstruktur (DMS) bemüht. In dem Fall wo die Belge in Belege online liegen handelt es sich um eine "Altlast". Daher jetzt erstmal die Frage wie groß ist das Unternehmen? Soloselbstständiger mit Quartalsbuchhaltung? --> Speicherung im DMS. Knausrige kleine GmbH? --> " Das kostet nun mal xy,zz Euro pro Monat. Wenn Sie weiter Papierbelege liefern wollen muss ich Ihnen leider den Zehntelsatz hochsetzen. Dann würden das xyz,zz Euro pro Monat mehr. Wir brauchen die Rationalisierungseffekte durch die Digitalisierung um unsere Preise halbwegs stabil halten zu können. Die xy,zz Euro sind gut angelegt." --> Mandate welche, bei hinreichend vielen Belegen und Buchungen, DUO oder Alternativen nicht zahlen können/wollen fallen in der Regel bei der ABC+U Analyse früher oder später eh vom Tableau. Wobei das U für "Unbelehrbar" steht.
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