Hallo @IE1, ja, Sie können in 01/2023 die Mitgliedschaft der alten BG beenden. Da die Mitgliedschaft zum 31.12.2022 endet und eine Nachberechnung für 2022 nicht möglich ist, muss die Mitgliedschaft allerdings als Fehlanlage beendet werden. Die neue Mitgliedschaft muss in 01/2023 angelegt werden. Wenn die Stammdaten abgerufen, eingespielt und ggf. abweichende Gefahrtarifstellenzuordnungen erfasst sind, müssen die Daten im Rechenzentrum mit einer Abrechnung verarbeitet werden. Hier erfolgt aufgrund der rückwirkenden Stammdaten-Änderung eine automatische Nachberechnung und der digitale Lohnnachweis wird erzeugt. Gern können Sie sich auch über einen anderen Servicekanal an uns wenden, wenn wir uns den Sachverhalt mal ansehen sollen.
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